Topographia Palatinatus Rheni: Saarbrücken
Ligt in Westerreich / Stadt und schönes Schloß / der Grafen von Nassau-Saarbrück Residentz / von welchem prächtig erbauten Schloß / Thomas Carve, ein Irrländischer Mann / cap. 17. Itinerarii, p. 158. part. 1. schreibet / daß darinn ansehnliche Zimmer / und Säl / auch daß dieser Ort an sich selbsten groß genug / und mitten in dem Fluß Saar / (oder Sarr / Sahr / Saravo, Sarra, Sara, daher auch der Nahme Pons Sarrae, Pons Saravi, oder Pons Sarnix; wie solcher corrupt in Itinerario Antonini gelesen wird / kommet) gelegen seye. Es ist diese gantze Grafschafft / mit einer Erbtochter / durch Heurath / an Nassau kommen. Folgends hat Graff Johann von Nassau Saarbrücken / seine Vettern / Albrecht / und Philipsen / Grafen zu Nassau / und Weilburg durch Testament / zu Erben eingesetzt. Umbs Jahr 1629. haben vier Herren Brüder; als Herr Wilhelm Ludwig / Johann / Ernst Casimir / und Otto / Grafen von Nassau / zu Saarbrücken / und Saarwerden / Herrn zu Lahr / Wißbaden / und Itzstein / Herrn Graf Wilhelm Ludwigs / seel. Angedenckens / Herren Söhne / gelebt; darauß der Aeltiste Herr Bruder / nemlich Herr Graf Wilhelm Ludwig / (wie Er / in einem empfangenen Bericht auß Straßburg / in einer Schrifft aber / Johann Ludwig / genant wird) Anno ein tausend sechs hundert vierzig und neun / mit Herrn Pfaltzgrafens Christiani zu Bischweiler / Birckenfeldischer Lini / ältisten Tochter / Fräulein Dorothea Catharina / ehelich Beylager gehalten hat. Es ist die gemelte Grafschafft Saarbrücken eine zeitlang in andern Händen gewesen; aber / durch den General Reichs Frieden / den rechten Herren / mit diesen Worten / restituirt worden: Herrn Grafen zu Nassau-Saarbrücken / sollen eingeraumt werden / alle ihre Grafschafften Saarbrück / und Saarwerden / sampt allem Anspruche; in gleichem die Vestung Homburg / mit Geschütz / und Mobilien / so daselbst befindlich: Jedoch den Parteyen / an ihrer Würdigkeit / etc. nichts benommen / wie auch der Grafen von Leiningen / Daxberg / Zuspruch / an besagter Grafschafft Saarwerden. Und in der Designatione Restituendorum in secundo termino, vermög deß Nürnbergischen Execution Recess, stehet also: Nassau Saarbrücken / wegen der Clöster Clarenthal / Rosenthal / und der Pfarr Moßbach. Item / in der Designatione Restituendorum in tribus mensibus; das Gräffliche Hauß Nassau-Saarbrücken / cont. Hertzog Carl zu Lothringen / wegen restitution der Grafschafft Saarwerden / deß Hauses / und Ampts Homburg / und Vogtey Herbitzheim / wie auch cont. die Freyfrau von Kreichingen / wegen der Vogtey S. Nabor / und deß Warnet Walds. Und dann stehet in der Nürnbergischen Repartition, wegen der Gelder / für die Schwedische Soldatesca, deß Jahrs ein tausend sechs hundert und fünffzig gemacht / für Saarbrücken / und Saarwerden / monatlich 145. fl. 36. Kreutzer. D. Rheinkingk / und andere / haben 6. zu R. 30. zu F. oder 192. fl. aber D. Wurffbain nur 144. fl. für einen einfachen Monat / zum Römer Zug. Zu Unterhaltung deß Cammergerichts / finde ich / die jährliche Gebühr zu seyn / 33. fl. 21. Kreutzer 3. Heller. Im gemeldten 1650. Jahr / griffen die Lothringer den 11. Junij / S. Johann bey Saarbrücken mit Stücken an. Weiln nunmehr die Gräfliche Hoffhaltung allhie wieder beständig ist / so richtet sich allda auch das Gymnasium wieder auff; wie Anno 1652. berichtet worden ist. Von dem Fluß Saar / oder Sara, oder Saravo, davon Saarbrück / und Saarwerden / den Nahmen; sihe deß Ortelii Itinerarium Gallo-Brabantinum, p. 313. seqq.
Es wird hieher / neben andern Stucken / gerechnet die Vogtey Herbitzheim / durch welche die Saar fleust / und an die Herrschafft Alben / so Lothringisch / stosset. Es ligt darinn das Kloster Herbitzheim / so durch Brand / und andere Ungelegenheiten / der Zeit bereits vor langem in Bäw- und Renten / abkommen. An. ein tausend fünff hundert vierzig und vier / haben Aebbtissin / und Convent / auß erheblichen Ursachen / Graf Johann Ludwigen von Nassau Saarbrücken / so in der Römisch Catholischen Religion [76] gelebt / und gestorben / solches Closter / dessen Erb Castenvögt / Land / Schutz / und Schirmherren / die von Nassau Saarbrücken gewesen / cum omni causa völlig cedirt, und übergeben / so Anno 1545. 48. und 50. von den Päbsten confirmirt worden; aber das Land / und Vogtey / hat schon längsten zuvor auff Saarbrück gehört. Was an Renten / und Gefällen / übrig blieben; so dem Kloster immediatè zugehörig gewesen / dieselbe seynd durch außdruckliche Stifftungen / zu Unterhalt der Armen im Hospital zu Saarbrücken; Item zu Unterhaltung einer nahmhafften Anzahl Stipendiaten bey dem Gymnasio allhie / und zu andren milden Sachen / verwendet / und angewiesen worden; wie in dem hernach bey Saarwerden folgendem Bericht / und desselben Anhang / gegen dem Ende / stehet. Es hat nicht allein diese Stadt Saarbrück; sondern auch die gantze Graffschafft / bey diesem Teutschen / auch Lothringischen Krieg / viel außstehen müssen. Hat ein Saltzsieden / wie berichtet wird / zu Saarbrück. Anno 1644. den 18. Feb. ist uns / auß Straßburg / folgender Bericht / zukommen: Der Grafschafft Nassau-Saarbrücken Eigenthumbs Herr / der Hoch- und Wohlgeborne Graf und Herr / Herr Wilhelm Ludwig / Graf zu Nassau Saarbrücken / und zu Saarwerden / Herr zu Lahr / Wißbaden / und Itzstein / ist vor vier Jahren zu Metz Todes verbliechen; also / daß solche Graffschafft nunmehr auff dero hinterlassene junge Herrschafft erblichen gefallen / deren Administraterin aber annoch ist / Hochgedachter Ihrer Gn. hinterlassene Gemahlin / Frau Anna Amalia / gebohrne Marggräfin zu Baden / und Durlach / etc. und bestehet mehrgedachte Grafschafft in keinen andern Städten / Schlössern / oder Flecken / als in dem Städtlein / und Schloß Sarbrücken / und Sanct Johann / welche beyde hart aneinander ligen / und nur durch den Fluß der Saar / oder die steinerne Brücken darüber / unterscheiden werden; darzu / ohne die Dorffschafften / so hier nicht specificirt, auch gehören die beyde Lust- oder Jaghäuser / Philipsbrunn / und Neünkirchen. Ferner gehört zu dieser Graffschafft das Ampt Ottweyler / das Ampt / und die Vestung Homburg / und die Vogtey und Kloster Herbißheim / welches aber absonderliche Aempter seynd / und die Einkommen / und Frondienst / nach gedachtem Saarbrücken lieffern und thun / etc.
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