Topographia Franconiae: Coburg

Topographia Germaniae
Coburg
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1648, S. 33–37.
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Coburg.

Es wird zwar diese Stadt / sammt ihrer Pfleg / und zugehörigen Orten / nicht zum Fränckischen / sondern zu dem Ober-Sächsischen Craiß / gezogen: Weiln aber solche Landschafft in Francken gelegen / vorzeiten auch darzu / und die Grafschafft Henneberg / gehört hat / und noch heutigs [34] Tags die Inwohner Francken genannt werden: So geleben wir der gebührenden Hoffnung / es uns / daß wir dieselbe allhie einbringen / nicht übel werde gedeutet werden; Zumaln hierdurch niemands sonsten etwas vergeben / praejudicirt / oder concedirt wird / dessen wir uns dann auch hiemit außdrücklich bedingen. Was nun die Hauptstadt dieses Ländleins / namlich Coburg / anbelangt; So ist vor wenig Jahren eine Beschreibung derselben in den Druck kommen; welche wir auch in diesem zu behalten für rathsam befunden haben. Es lautet aber dieselbe also: Die Fürstliche Stadt Coburg ist eine auß den ältesten / welche in Franckenland zu finden seyn / und dannenhero kan man nicht eigentlich wissen / von welchem / oder zu welcher Zeit / sie anfänglich sey erbauet worden / ist auch diesesfals nichts gründliches auß den Historien zu schöpffen. Allein wird dieses / als ein ruhmwürdiges Stück billich angezogen / daß der vortreffliche Mathematicus, und Weltbeschreiber Claudius Ptolomaeus lib. 2. (cap. 11. Geographicae enarrationis, dieser Stadt / wiewol mit einem Griechischen Namen / welcher sich mit dem jetzigen Teutschen / wo nicht gantz / doch gar nahe vergleichet / gedencket / und Melocavum, (al. Melocabus) heisset / inmassen viel gelehrte Leut davor halten / und mag auch umb die Gegend deß Mäyns dergleichen Ort / welchem solcher Name gebühre / nicht gefunden werden. Es setzet auch gemeldter Ptolomaeus, dem Astronomischen Gebrauch nach / ratione longitudinis, die position der Stadt auff 30. 31 (in einem Exemplar stehen 31. 30.) wie sie auch ratione latitudinis auff 50. 20. sich erstrecke / fast allermassen / wie man heutiges Tages zu setzen pflegt. Und weil Ptolomaeus gelebt hat im Jahr Christi 147. wäre sölcher gestalt der Stadt Coburg vor 1479. Jahren (nemlich von der Zeit an / da diese Beschreibung verfertiget) gedacht worden: Zumaln / weil auß Beschaffenheit deß gantzen Itzgrundes (so vom Wasser Itz / oder Itsch / so allhie in die Crempe kommt / den Namen) noch heutiges Tages zu spühren / daß wegen der schönen Gegend / an Feldern und Wiesen / wie auch lustigen Wäldern / der Ptolomaeus keinen andern Ort / als Coburg / habe verstehen können. Andere Scribenten haben verzeichnet / wie etwa vor 346. Jahren zu Coburg ein Scheffel Korn umb 22. Prenning / ein Henne umb 2. Pfenning / und der Wein ein sehr weniges gegolten; Wie dann imgleichen 27. Viertel Habern umb 1. fl. sind verkaufft worden: darauß gegen jetziger Zeit dieser Stadt Wohlstand in etwas zuvernehmen. In dem Jahr 1348. (Al. 1345. et 47) ist die Stadt Coburg noch der Graffschafft Henneberg einverleibt gewesen; Wie dann auch nach der Stadt Coburg eine vornehme Linien im hochgedachtem Fürst- und Gräflichem Hause ist genennet worden. In demselbigen Jahr ist sie / bey Vermählung Fräulein Catharinae / Herrn Heinrichen Gravens zu Henneberg Tochter / zu dem Hochgebornen Fürsten / Hertzog Friederichen / dem Strengen oder Admorso, wie die Historiei zu reden pflegen / Landgraven in Thüringen / Marggraven zu Meissen / und Osterland / an das hochlöbliche Chur- und Fürstliche Hauß Sachsen kommen / und unter desselben Schutz / durch Gottes Gnaden / verblieben. Man findet auß alten Urkunden / daß zu Coburg die Pflege von Gräflichen / und vornehmen Ritters-Personen / in massen auch die Vogtey von Herren Stands-Personen / zu Zeiten ist bedient / die Schösserey aber / und Burgermeisterlich Ampt / von etlichen vom Adel / verwaltet worden. Neben diesem ist auß alten Urkunden zu sehen / daß Coburg eben mit denen Freyheiten begnadet gewesen / welche heutiges Tages deß H. Röm. Reichs Stadt Schweinfurt in Francken hat / und mit ihrem Lob erhalten. Umb das Jahr Christi 1430. als die Hussiten auß Böhmen in das Franckenland fielen / Culmbach und Bayreuth / ansteckten / und dem Stifft Bamberg / mit unabtreiblichem Gewalt / zusetzten / und aller Orten überauß grossen Schaden verübten / solcher Gestalt / daß der Bischoff sich mit Geld abkauffen muste / auch allenthalben grosse Furcht war / hat die Stadt Coburg in grosser Eil zur Gegenwehr sich gerüstet / und an Mauren / Zwingern / Gräben / und andern Kriegszeug / derselbigen Leufften Gelegenheit nach / viel Unkosten auffgewendet: und vermuthlichen ist es eben dieselbige Arbeit / welche heutiges Tages noch stehet. Was aber die Hussiten / zwar mit ihrem grossen Glück / aber der Benachbarten Landverderbung / vor grossen Schaden gethan / ist daher abzunehmen / daß in Coburgischen Documenten der Hussiten Flucht gedacht wird / dieweil nemlich / wegen der Hussiten / jederman geflohen / in bewahrte Stätt und Schlösser / oder / in Mangelung derselbigen in die Wälder sich salviret hat / und wird in den Bömischen Historien / welche die Krieg der Hussiten beschrieben / der Coburgischen Gegend außdrucklichen gedacht. Sonderlich ist dieses auch zu mercken / daß in den dreyen Feldzügen / welche wider die Böhmen auß Teutschland sich geschehen /

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[34] die Stadt Coburg fast allemal mitreisen müssen. In welchem Jahr die Vestung sey erbauet worden / ist nicht sonderbare Andeutung vorhanden / wiewol sehr vermuthlich / es müsse umb diese Zeit geschehen seyn / damit die Pflege wider den feindlichen Anfall eine sichere Zuflucht hätte. Nachkünfftiger Zeit hat die Stadt / umb daß sie mit Korn / und Weinwachs / wie auch an fruchtbaren Gärten / Wiesen / Gehöltz / und Fischwassern / durch Gottes Güte / wol versehen / glücklich zugenommen / wie auch an Thürnen / Kirchen / Spital / Rath- und Kauffhäusern / sich verbessert / und kan man dieses theils noch zimliche Nachrichtung haben. Es ist auch dieses nicht zu übergehen / daß / vor auffgerichtem / und von Käyserl. Majest. Carolo V. endlich gebotenen Landfriede / als alle Strassen / wegen sehr grosser Rauberey / unsicher waren / und man von hinnen biß gen Heldburg / oder Hilperhausen / nicht ohne Gefahr / reisen konte / die Coburgische Junge Burgerschafft sich tapffer brauchen lassen / und zu Roß die Wege besuchet / auch den Wandernden in ihren Nöthen freudig beygestanden. Gleich wie aber der Stadt Windsheim (solte vielleicht heissen Weinsperg) zu ewigem Lob nachgeschrieben wird / daß die Weiber in derselbigen / dermal eins / durch ein weises Stratagema, ihre Männer / auß unumbgänglicher Lebensgefahr errettet: Also mag der Stadt Coburg in deme nicht verschwiegen werden / daß in dem Jahr 1552. als der theure Bekenner Jesu Christi / weyland Churfürst / und Hertzog zu Sachsen / Johann Friederich der älter / auß der Frembde / in welcher er / wegen deß Evangelii / und Ewigen Wahrheit / in das fünffte Jahr verbleiben müssen / wiederumb bey Coburg angelangt / das Ministerium, Rath / Schul / und gesammte Burgerschafft / ihren Landes-Fürsten / mit sonderbarem Triumph empfangen / bey welchem / neben den Knaben / die Jungfrauen / mit zurück-außgelassenen / und fliegenden Haaren / auch auffgesetzten Rautenkräntzlein / sich befunden / und das Te Deum Laudamus, mit gantz erhabener Stimm / gesungen / in Anwesen einer unzehlbaren Menge Volcks / welches von allen benachbarten Orten sich hinzu gedrungen. In währendem Einzug hat der theure Fürst der Thränen (inmassen auch von allem Volck geschehen / und bey so hellem Himmel / die Augen der Menschen nicht nur trübe / sondern gantz nas worden) sich nicht enthalten können; sondern zu Herrn Nicolao von Ampsdorff / vorzeiten Bischoffen zu Naumburg / der mit auff dem Wagen gesessen / ungefehr mit diesen Worten gesprochen: Wer bin ich sterblicher und sündlicher Mensch / daß mir solche Ehr wiederfahren solle? Darauff der fromme Bischoff fast auff diese Weiß geantwortet: Seine Chur-Fürstliche Gnaden solten zu frieden seyn / dieses wäre nur der Anfang / wenn sie gelangen würden zu der Stätte der Ewigkeit müsse es viel besser werden. Diesem löblichen Exempel der Stadt Coburg / haben andere / als Salfeld / und Weymar / nachgefolget / etc. Auff der Vestung Coburg hat der selige Mann Gottes Lutherus sich offt / und viel / auff Verordnung seiner Obrigkeit / finden lassen / und sonderlich bey währenden Reichs-Tägen / damit man in der Nähe seines Raths gebrauchen möchte: und auff derselben ist der Geistreiche Hymnus (Ein veste Burg ist unser Gott) von ihme gestellet worden / etc. Im Jahr 1530. hat der theure Mann Gottes / bey angestelltem Reichs-Tag zu Augspurg / zu welcher Zeit das Evangelium in grosser Gefahr stunde / diese Wort in seinem Losament angeschrieben: Non moriar, sed vivam, et narrabo opera Domini. Psal. 1. Iter Impiorum peribit. Es währet aber lang. Harre doch. Psalm 73. Pauper et inops laudabunt nomen tuum Domine. Denn die andern dörffen dein nicht. Auß welchen Worten der freudige Geist in so grosser Gefahr genungsam zu spuren. Er hat auch viel schöne Sendschreiben / den Betrübten zu Trost / von der Vestung Coburg abgehen lassen / und das Datum darunter verzeichnet / als ob sie zu Grubock gegeben wären / welches Wort Ruckwerts muß gelesen werden. Meistentheils hat er die Brieffe auß der Vestung Coburg abgefertiget / dero Gestalt / als ob sie ex Eremo datirt worden. Ebener massen hat er sich zu Coburg im predigen offentlich hören lassen / und ist auff der Vestung gewesen / nit wie auff dem Fürstlichen Schloß Wartburg in Thüringen / fast vor aller Welt verborgen / etc. Die Hauptkirche allhie / zu S. Moritz genannt / ist ein alt Gebäu / wie auß dem vördern porticu zu sehen / wiewol die acht grosse Pfeiler nicht gar vor hundert Jahren / sind erbauet worden / und darzu angewendet ein gantz silbernes Bild S. Mauritii, welches die Nürnberger umb 1600. Floren / an sich gelöset haben. Dieses erscheinet daher / daß die Vorfahren auffgezeichnet / wie die grosse Glocken in dem Jahr 1437. nach der Geburt Christi / seye gegossen worden: wiewol den heutigen Thurn / nach selbiger Zeit [35] man angefangen / wäre aber wol zu wünschen / daß der ander / so dem jetzigen von unten auff / durchauß gleichet / ebener massen auffgeführet worden / welches dem gantzen Gebäu ein vornehme Zierde / wie auch der Stadt selbsten gegeben hätte. In dem Jahr 1525. ist das Licht des Evangelii zu Coburg angangen / und der erste Prediger / so auch Superintendens worden / von Wittenberg kommen Namens M. Balthas. Düring / welchem künfftiger Zeit / vornehme / und berühmte Männer succediret. Und dazumal haben sich die 12. Meß-Priester / wie auch derer 7. in der Kirchen zum H. Creutz gewesen / allgemach absentirt. Ingleichem auch die Walfahrt zum H. Creutz meistentheils erloschen / etc.

Belangend das Fürstliche Residentz-Schloß / (in der Stadt) die Ehrenburg / ist dieselbige im Jahr 1547. erbauet / von Hertzog Johann Ernsten zu Sachsen bezogen / und von Käyser Carln dem Fünfften / mit dem gedachten Namen begabt worden. Die Cantzley ist von Herrn Johann Casimirn / Hertzogen zu Sachsen / etc. in dem Jahr Christi 1597. erbauet / und publicae Justitiae, wie auch in asylum totius Patriae eingeweihet worden / nach dem Ihre Fürstl. Gn. in dem Jahr 1584. in die Regierung glücklich angetretten. Und zu Bezeugung wahrer Furcht Gottes / auch was grosse Zuneigung Ihre Fürstl. Gn. zu den freyen Studien tragen / hat dieselbige im Jahr 1602. ein Fürstliches Collegium im Frühling zu bauen anfangen lassen / und auff vorhergehendes Gebät / so in der Kirchen geschehen / den ersten Stein / mit eygenen Händen geleget / und sonderliche darzu gegossene Müntz mit einmachen lassen: welches Fürstliche Collegium folgendes Jahr vollendet / zum herrlichsten und zierlichsten mit Bild- und Mahlerwerck von aussen; von innen mit Auditoriis, habitaculis und anderen Gebäuden, sampt der Oeconomi, versehen worden / wie es noch heutiges Tages von Durchreysenden beschauet wird. Dieses Collegium ist im Jahr 1604. dem 3. Julij / von Ihrer Fürstlichen Gnad. selbsten / in Beyseyn stattlicher Abgesandten / von Ihrer Fürstl. Gnaden Herrn Brudern / Graven / Ritterschafft / und Städten eingeweihet / mit dem Namen Gymnasii Casimiriani gewürdiget / mit reichen / und sehr milden Einkommen bewiedmet / zu ewigen Zeiten bestättiget / und dazu mit einem Convictorio verbessert worden: und wird heutiges Tages in allen Facultäten / nemblich Theologia, Jurisprudentia, Medicina, Philosophia universa, gelesen und disputiret; darzu dann die Disciplinae Instrumentales, Dialectica, Rhetorica, Oratoria, Poetica, Geographia, und Historia, und / neben diesem / die Linguae Cardinales, Hebraea, et Graeca, in utroque stylo, tam soluto, quàm ligato, gebraucht werden: Daß also disputando et declamando, die studirende Jugend / publicè, et privatim, wie auch in andern guten Exercitiis, geübet werden muß. Zu welchem Ende Eylff Professores, auß Fürstlicher Mildigkeit / besoldet / in gedachtem Gymnasio jetziger Zeit sich befinden. Neben diesem / hat ein Erbar Rath / eine sonderbare Stadtschule / in welcher Sieben Classes, durch Sieben darzu verordnete Praeceptores, informiret werden. Darbey es Ihre Fürstl. Gnaden auch nicht bewenden lassen / und nach dem von langen Jahren her / die Flösse von den Vorwäldern / der Stadt zu grössern Nutz kommen / indem das Holtz leichtlich herbey gebracht werden können: Als haben Ihre Fürstliche Gnaden durch eine neue Invention es so weit verfüget / daß zu noch grössern Nutzen allgemeiner Stadt / das Holtz von den innern Wäldern geflösset werden kan. Zum Beschluß dieses / ist zu gedencken / daß wie die Stadt Coburg in ihrem Bezirck mit stattlichen Wildbahnen / trefflichen Fischereyen / gesunden Brunnen / fast überflüssig begabet: Also auch sie / durch sonderbare Göttliche Providentz / mit heylsamer Lufft dermassen versehen / daß keine Infection einreissen / und wann selbige von benachbarten Orten entweder geholet / oder gebracht worden / dannoch ihren Gifft nicht weiter / als wo es einmal hingelanget / fortsetzen mag / etc. Biß hieher obangezogene Beschreibung / deren verba formalia, und eygentliche Wort / wir behalten / und nichts darinnen geändert / allein dieselbe etwas enger zusammen gezogen haben. Und ist solche Beschreibung zun Zeiten hochgedachtes Hertzogen Johann Casimirs zu Sachsen / etc. herauß kommen / welcher hernach Anno 1633. den 16. Julij / ohne eheliche Leibs-Erben / diese Welt gesegnet / und seinen Herrn Brudern / Hertzog Johann Ernsten zu Eisenach / zum Erben der Coburgischen Pfleg verlassen hat; der / vor weniger Zeit / auch ohne Kinder gestorben; und hat nach seinem Tode / in der Theilung beyder Länder / Coburg und Eysenach / die Altenburgische Lini / alles / was in Francken / und zu Coburg gehörig / (ausser Königsperg / so Weymarisch) sampt Coburg / und der Residentz in der Stadt / namlich Ehrenburg / bekommen; das Bergschloß aber / oder die Vestung [36] ist mit Chur-Sächsischem Volck besetzt geblieben / nachdem / auf erfolgten Pragerischen Friedens-Schluß / Ihrer Churfürstl. Durchl. solche restituirt worden / als dieselbe Anno 1635. den 18. 28 Martij / die Keyserischen / unter Herrn Wilhelm / Freyherrns von Lambou Anführung / durch Accord / und zuvor auch An. 1632. den 27. Septembris / das Friedländische Volck die Stadt Coburg einbekommen / und geplündert hattenz aber damals besagte Vestung / darauff Oberster Dubadel gelegen / nicht erobern kunnten. Anno 1640. wolte der Käyserliche General / Gilles de Hasi, am Ende deß Aprilen / Quartier allhie in der Stadt haben / welches der Commendant / sampt dem Cantzler und Räthen / verweigerten / ob er schon mit Schwerdt / Feuer und Käyserlicher Ungnad drohet; wie in Tom. 4. Theatri Europaei fol. 274. stehet. Die alte Vorstädte seyn auch mit einer Ringmauer / Wall und Gräben / umbgeben / daß also die Stadt doppelte Mauren hat. Dresserus sagt / in Beschreibung derselben / daß sie Anno 1291. von Graf Poppone zu Henneberg / an Marggraff Hermann zu Brandenburg / seiner Schwester Sohn / durch ein Testament / mit 22. Schlössern und Städten kommen; aber Anno 1314 habe Graff Henrich von Henneberg solch Land / durch Heurath / mit Jutta / deß Marggraff Hermans Tochter / wieder an das Hauß Henneberg gebracht; darauff dann der bald oben zum Eingang gemelte Heurath mit Landgraff Friederichen in Thüringen / und Marggraffen zu Meissen / und der Fräulein Catharina von Henneberg / Henrici Tochter / vorgangen; welcher Fridericus aber / nach der Hochzeit / dem Vater die Tochter wieder heimbgeschickt / weil er ihme das versprochene Heurath-Gut nicht geben. Und obwoln der Schweher solche Schmach durch Waffen rächen wolte / so ist doch die Sach verglichen worden; und hat der Schweher die Stadt und das Ländlein Coburg seinem Eyden hergeben / welcher so dann seine Gemahlin wieder zu sich genommen hat. Und meldet Cyriacus Spangenberg / in der Hennebergischen Chronic / lib. 5. c. 9. fol. 197. daß damals / mit Coburg / auch die Städte Königsberg / Sonnenberg / Neustatt / Rothach und Umbstatt / an das jeztige Hauß von Sachsen kommen; wiewol er im 199. Blat / von 8. Städten sagt / die er aber ausser deß Städtleins Schalcken / nicht nennet. Johann Becherer / in der Thüringischen Chronic / schreibet am 378. Blat / daß in der Coburgischen Pfleg ligen / Königsberg / Hilburg oder Heltburg / Sonnenberg / Eißfeld / Hilperhausen / Neuhausen / Rotach / und Umerstatt / die gedachter Marggraff Friederich / mit seiner Gemahlin / der von Henneberg / bekommen: welches auch Petrus Albinus, in der Meißnischen Chronic / tit. 15. fol. 200. meldet; aber darzu setzet / daß sonsten / zu dem besagten / auch die Stadt Schalckau gethan / und für Neuhausen / Neustatt gesetzt werde. Sonsten lieset man / daß Hilperhausen / Essefeld oder Eißfeld / und Heltburg oder Hilberg / erstlich durch Heurath an Burggraff Hansen zu Nürnberg / und folgends mit seiner Tochter / so theils Catharinam; eine geschriebene Thüringische Chronic aber / so dieses auch berichtet / Margaretham nennen / An. 1377. an Landgraff Balthasar zu Thüringen gelanget / und also auch zu Sachsen kommen seye. Obgedachter Autor / der die angezogene Beschreibung der Stadt Coburg in den Druck besonders kommen lassen / hätte wol gethan / wann er diesem Zweiffel abgeholffen / und auß den verwahrlichen Schrifftlichen Urkunden / den wahren Grund entdecket hätte. Daß es ein stattliches Heurath-Gut müsse gewest seyn / erscheinet auch darauß / weilen Churfürst Friederich der Dritte zu Sachsen / zu dem alten Lucas Kranach / dem berühmten Mahler / als er ihme seine Ahnen mahlen solte / wie obgedachte zween Historien-Schreiber / Albinus und Becherer / bezeugen / gesagt hat; Er solte ihm die Henne (verstund das Hennebergische Wappen) nur fein machen / sie hätten den Fürsten von Sachsen ein gut schön Ey gelegt.

Hierbey ist noch dieses zu erinnern / daß / was droben auß einer gedruckten Beschreibung angeführet worden / wie nemlich das Wasser Itz oder Itsch / zu Coburg in die Krempe falle / einer in seinem Anno 1648. eingeschickten Bericht vereine / und also schreibe: Die Itsch kommt hier nicht in die Krempe / sondern die Krempe in die Itsch / und heisset die Itsch biß sie über dem Wasser Paunach in den Mäyn fleust / worauß dann die gemeine Landtafeln falsch seynd / welche mahlen / als wann die Itsch zuvor in die Paunach fliesse / und so dann auß der selben in den Mäyn fliesse / da doch jeder absonderlich in den Mäyn laufft. Anno 1594. den 2. Octobris ist allhie zu Coburg ein grausam Feuer außkommen / so grossen Schaden gethan hat / wie Bange in der Thüringischen Chronick p. 209. berichtet. Anno 1635. den 18. Mertz / gieng endlich die Vestung allhie an die Käyserliche [37] über / nachdem ihr der General Lamboy biß dahin so starck zugesetzet hatte.

Verzeichnuß der fürnehmsten Oerter / welche in dem Abriß der Stadt Coburg insonderheit in acht zu nehmen.

1. Die Vestung Coburg.
2. Die Fürstl. Residentz Ehrenburg.
3. Die neue Altana.
4. Die Hauptkirch zu S. Moritz.
5. Die Fürstl. Regierung und Cantzeley.
6. Das Rahthauß.
7. Der Marckt.
8. Das Fürstliche Collegium.
9. Das Zeughauß.
10. Das Steinthor.
11. Das Ketzschenthor.
12. Der Kilians-Thurn.
13. Der Hürten-Thurn.
14. Das Judenthor.
15. Das Spittalthor.
16. Die Fürstliche Stahlhütten.
17. Das Bürglesthor.
18. Der Steinweg.
19. Das Haynthor.
20. Das H. Creutzthor.
21. Die Rosenau.
22. Die H. Creutzgaß.
23. Die Kirch zum H. Creutz.
24. Das Seelhauß.
25. Die Ziegelhütten.
26. Die Schleiff- und Polliermühl.
27. Die Flöß bey Kortendorff.
28. Lauterburg.
29. Lauttern.
30. Vorraths-Flösse für die Fürstl. Hofhal.
31. Die Judenbrücken.
32. Das Schlachthauß.
33. Das äusser Jüdenthor.
34. Die Webersgaß.
35. Die Vorstadt vorm Jüdenthor.
36. Das Thor bey der Eselsbrücken.
37. Die Angermühl.
38. Zinckenwerterthor und Vorstadt.
39. Vorstadt vor dem Ketzschenthor.
40. Der Gottesacker.
41. Der Fasangarten.
42. Die Fürstliche Rennbahn.
43. Das Glocken-Gießhauß.
44. Das äusserste Ketzschenthor.
45. Das Vorrahthauß.
46. Der Seylerstandt.
47. Das Schießhauß bey der Vogelstangen.
48. Die Eychebrücken.
49. Die Kirche zu S. Nicolaus.
50. Das Lazareth bey S. Nicolaus.
51. Ketzschendorff.