Topographia Circuli Burgundici: Neue Beschreibung Burgunds und der Niederlande

Topographia Germaniae
Neue Beschreibung Burgunds und der Niederlande
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Vorrede
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 22–27.
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Neue Beschreibung deß Burgundisch- und Niederländischen Craises.

Das Niederland haben unterschiedliche beschrieben / deren wir allein etliche hie auffführen wollen. Und erstlich zwar den Florentinischen Edelmann Ludwig Guicciardin / welcher allezeit in seiner Beschreibung hochgehalten worden / also daß man selbige in unterschiedliche Sprachen übergesetzt / und sonderlich Regnerus, Vitellius, Zirizaeus, zu der Lateinischen Verdolmetschung / feine Erinnerungen gethan / solche mit vielen Kupfferstücken gezieret / und deß Jahrs 1613. zu Amsterdam in fol. wieder herfür geben hat: welche Vermerckungen und Additamenta hernach vermehrt / und biß auffs Jahr 33. erstreckt worden seyn / wie auß dem Anno 46. durch Joan. Janssonium abermals Lateinisch getrucktem Guicciardino zu ersehen. Dieser nun sagt / unter anderm / also: Der Nahme kompt von dem niedern Lande gegen dem Oceanischen Meer. Die Außländer heissen es gemeinlich Flandren / entweder wegen selbiger ansehenlichen Graffschafft Macht und Gewalt / oder wegen deß grossen Gewerbs / so die frembde Kauffleut vorhin in derselben getrieben; oder weil Flandren näher gegen Franckreich / Engelland / Hispanien und Italien / gelegen / und daher mehrers bekant worden ist. Es ligen aber die Niderlanden gegen der Mitnächtigen seiten nicht fern von Dennemarck zu Meer / als 5. oder 8. Tagraisen: auff der seiten gegen Mittag gräntzen sie mit Franckreich und Lothringen: auff der seiten gegen Auffgang mit Teutschland: gegen Niedergang ligen sie nahend Engell- Schott- und Irland / dahin man bald kommen kan. Die Reise von Lisabona auß Portugal mag hieher mit gutem Wind weniger als in 10. Tagen / und auß Spania innerhalb 8. 10. 12. und 15. Tagen / nach dem der Meerhafen gelegen / verrichtet werden. Der Umbkreiß aller Niederlanden zusammen / ist bey tausent Italiänischer / oder aber ungefährlich 340. Flämischer Meilen. Es seyen aber fürnemlich zweyerley Meilen im Lande. Zum ersten die Flämische / deren eine 3. Italiänische hält / als in dem Flämischen Flandren / Item / schier in gantz Brabant / zum theil in Holl- und Seeland / Lüttich / und Namur: im Hertzogthumb Lützemburg seyn sie grösser / in dem mehrern theil deß Landes Geldern noch grösser / und in Frießland sehr groß / gleich wie die Teutsche / auff deren eine 5. oder 6. Welsche Meilen gehen. Die ander Sort seyn Frantzösischen Meilen / deren eine auff zwo Italiänische geschätzt wird / als nemlich in Welsch Flandren / Artois / und im grössern theil deß Landes Hennegöw / gebräuchig. In dem obberührten Umbkreiß deß Niederlandes seyn 208. umgemauerte Stätte / und bey 150. offene Flecken / welche / wegen ihres stattlichen Wesens / für gemauerte Stätt passirt werden; und über 6300. Dörffer mit Thürnen / ohne viel andere geringere Dörffer / und unzalbar viel Herrschafften dem Landsfürsten / Landsherrn / und Edelleuten / gehörig. Der Lufft / wiewol er feucht und grob / ist nichts desto weniger gesund / und sehr dienstlich zur Dawung / und für alle Ding saamreich. Der Sommer ist schön / lustig / und lieblich / die Hitze nicht sehr streng und hat es da / ausser Seeland / wenig Fliegen / oder Mucken. Es gibt auch wenig Donner / und Erdbiedem. Der Winter ist gemeinlich lang / und windig. Das Land ist schier überall eben / ausser Lützemburg / Namur / und etliche Ort im Hennegöw. So hat es auch viel Bühel im Lüttichischen. Und ob es wol an mehr Orten sehr sandig / so ist es doch nichts desto

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Novus XVII Inferioris Germaniae Provinciarum Typus

[23] weniger gut / sonderlich für den Weitzen / und Getreyde. Auß den Baumfrüchten seyn die Birn sehr gut / und köstlich / so das gantze Jahr durch währen. Umb Löwen / Namur / im Lützemburgischen / und Lüttichischen / wird ein zimliche Anzahl Wein gebauet / ist aber gering und sauer. Man findet da ein treffliche grosse Anzahl Linden / Item zimliche Buchbäum / und ein Uberfluß von Eichbäumen / aber nicht Tannen. Kürbs / Cucumern / Spargen / etc. sambt allerhand Blumen / und Rosen / seyn sehr schön und gut. Es befinden sich da keine gifftige Thier / und Würme / ausser in Holl- und Seeland / und etlichen Orten / deßgleichen in den grösten Wäldern / und Wildnüssen / findet man etwan ein Sort Würme / gleich wie die Ottern / sehr gifftig und böß / wie ingleichem viel gifftige Wasser-Eydexen. Es hat das Land allerhand Vieh / ausserhalb Auerochsen. Und findet man in Frieß- und Holland offtmals Ochsen / welche 16. Centner / das Pfund zu 32. Loth gerait / wegen. In Holland / und an etlichen Orten in Flandren / werffen die Schaf 3. oder 4. Lämblein deß Jahrs. Die Kühe geben / sonderlich in Holland / Sommerszeiten gemeinlich eine allein 8. und 10. Maß Milch deß Tags. So zeucht sonderlich Holl und Frießland / Geldern / und Flandren / eine grosse anzahl Pferd / so fein groß / starck / schön / und gut zu allen Sachen / fürnemlich aber zum Krieg / seyn. Das Land gibt kein Saltz / Alaun / noch Schwefel / und hat viel weniger Bergwerck / die Nahmen hätten / von einigen Metallen / ausserhalb Eisen / und etwas Bley / mit ein wenig Kupffer; hat aber ein grosse anzahl Rötte / guten Lein / und Flachs; auch etwas wenig / aber köstligen Waid. Die Woll ist was grobechtig. Die fürnehmste Ström seyn / der Rhein / die Maas / Schelde / Ha / und die Ems / welche mit ihren Außgängen in das Meer fallen. Darnach seyn die Mosel / Lise / Sambra / Dele / Seine / Dese / Demer / Nethe / Ruere / Berckel / Ners / Vider / Scarpe / Denre / und Heine. Neben diesen Flüssen findet man durch Mittel derselben / auch viel andere Wasser im Lande / durch feine tieffe Gräben / und Canäl / mit fleiß gemacht / so auff etlich Meilwegs lang zusammen gebrochen / und auff die nothwendigste Ort / zur Schifffahrt dienlich / geleitet seyn. Sonsten hat das Land nicht viel Brunnenquellen von lebendigen Wassern / ausser an gebürgigen Orthen. Aber See / Weyer / Sümpff / und Möse / sind viel verhanden / welche das Land bevesten / und mehrertheils sorten grosse anzahl Fisch reichen. Es hat auch da etliche Wälder / darunter der Ardenner der fürnembste. Und in diesen Wälden findet man Hirsch / Dendel / Gembs / wilde Schwein / Hasen / Königlein / Wölff / Füchs / viel Otter und Byber / wenig Marder; aber keine Beeren / und Stachelschwein. Es gibt auch allerhand Vögel; Item Schwanen / Reiger / Storchen etc. Die Inwohner seyn gemeinlich einer schönen geraden Gestalt / und wol proportionirt; sonderlich haben sie schöne Schenckel / und seyn zu Wasser und Land auch in Künsten und Sprachen / sonderlich in der Frantzösischen / wol erfahren. Geben gute Kauffleut / und künstliche Handwercker. Seyn arbeitsam / fleissig / verständig / listig / geben herrliche Musicanten / Tuchmacher / etc. nehmen das Glück an / wie es kompt. Sie seyn sittsam und höfflich / und thun die Männer sich zum guten ruhigen Leben begeben / und das Haar allein im äussersten Alter verändern. Seyn nicht gehezornig / lassen sich den Neid nicht überwinden / seyn gesellig / frölich / offenes Hertzen / und zu allen Dingen hurtig. Dagegen seyn sie zu sehr eigennützig / neuer Ding zu viel begierig / leichtfertig zu glauben / und thun unbedachtsamer weise etwas schliessen. Seyn auch übermühtig / zuviel redreich / achten sich nicht viel des Nechsten Schadens / vergessen bald die Wolthaten; wiewol sie auch dargegen die Schmach / und Widerwillen / bald vergessen. Seyn mehrertheils der Trunckenheit ergeben. Die Weiber seyn gemeinlich schön / wolgestalt / sehr sittsam / freundlich und holdselig / in den Händeln läuffig / ja in allen Sachen fein hurtig / und gleichwol in solcher ihrer Freyheit tugendsam / keusch und from / reisen auch über Land / ohnverletzt [24] ihrer Ehren. Seyn mässig / handlen und verichten nicht allein fleissig das Haußhalten / dessen sich die Männer wenig bekümmern; sondern sie nehmen sich auch deß kauffens und verkauffens / und aller Sachen an / und daß mit solchem fleiß und hurtigkeit / daß an vielen Orthen / als in Holl- und Seeland / die Männer ihre Weiber schier alle Sachen verrichten lassen. Man trinckt da gemeinlich Bier / wiewol es auch an Wein nicht Mangel hat / der aber zimlich thewer ist. Es bekleiden sich die Niederländer sehr wol / und köstlich / und halten ihre Häuser gar rein / und ordenlich / und seyn mit allerley Haußraht / der Notturfft nach / gar wol versehen. Bey Kindstauffen / Hochzeiten / Leichen / Festen / und offentlichen Frewdenspielen / seyn sie köstlich. Es finden sich da drey Stände / der Geistliche / der Adel / und die fürnehmste Stätte. Die Stimm / Wahl / und Außtheilung der Geistlichen Güter stehet gemeinlich dem Landsfürsten / und die Bestättigung dem Pabst zu / der keinen Gewalt hat / einige Person / Geist- oder Weltlich / auß dem Lande zu fordern. So mag er auch keine Gnad beweisen / oder anders im Land verfertigen / ohne deß Landsfürsten Bewilligung: Es dörffen auch die Geistlichen keine ligende Gründ / und Güter ohne sondere außtrückliche Erlaubnuß deß Landsfürsten / kauffen. Und so viel auß dem Guicciardin.

Johann Heinrich Hagelganß / in seinem Chorographischen Versuch / etc. meldet cap. 2, pag. 25. seqq. von den Niederlanden / unter anderm / daß Niederland seinen Namen daher bekommen / weil es gegen Hoch-Teutschland zu rechnen etwas niedriger gelegen / welches darauß leichtlich abzunehmen / weil viel grosse Flüß und Ströme / so auß den hohen Bergen ihren Uhrsprung nehmen / dardurch fliessen / und endlich alda ins Meer fallen. Es sey aber Niederland gegen Nord / oder Mitternacht mit dem Meer umbflossen / an andern Orten grentze es an die Graffschafft Ost-Frießland oder Embden / und an die Embs / an die Hertzogthümber Gülch und Cleve / an das Stifft Lüttich / an die Ertzstiffter Cölln und Trier / an Lothringen und Franckreich. Es seyen mehr dann 200. bemauerte Stätt darinnen gelegen / und bey 150. Flecken / die Stattrecht haben. Der Dörffer sey ein unzehliche menge gewesen / deren aber viel in diesem langwierigen Krieg gäntzlich verheeret / und verderbet worden. Dieses Niederland werde gemeinlich getheilet in 17. Provintzen oder Landschafften / nemlich 4. Hertzogthümer / Brabant / Limburg / Lützelburg / und Geldern: 8. Graffschafften / als Holland / Seeland / Flandern / Artois / Hennegaw Zutphen / Namen / sampt der Marggraffschafft deß H. Reichs zu Antorff: und dann 5. Herrligkeiten / nemblich Mecheln / Utrecht / Frießland / Ober Issel / und Gröningen. Darauß dem König in Spanien unterworffen / Brabant / Limburg / Lützelburg / ein theil von Geldern / Flandern / Artois / Hennegau / Namen / die Margraffschafft des H. Reichs / und die Herrligkeit Mecheln: die übrigen seyen unter der General Staten Bottmässigkeit / und werden mit einem Namen die Vereinigten Niederland genennet.

Aubertus Miraeus sagt in Elogiis Belgicis, bald zu Anfang / daß in den Niederlanden fast 210. mit Mauren / Wällen / und Gräbern / umgebene Stätte: 150. Flecken / so Stattrecht haben: und 6300. Dörffer; ohne die unzahlbare der Fürsten / und deß Adels Schlösser / seyen. Und meldet Er in Fastis Belgicis, und Burgundicis, daß bey den Niederländern sehr viel Convent der jenigen Jungfrawen / die man insgemein Begginas, oder Beguinas nenne / zu finden. In seinem Büchlein aber de Statu Religionis Christianae per Europam etc. sagt er cap. 30. daß in den 17. Provintzen / auffs wenigste 210. mit Gräben und Wall / verwahrte Stätt; mehr als 6300. Dörffer / und über das Mönchs- und Nonnen Clöster / Schlösser / Meyerhöfe / und andere ansehenliche Gebäu / so fast nicht zu zehlen / zu finden.

In dem Neu-verbesserten Naussauischen Lorbeerkrantz / oder Triumphwagen / stehet / daß der Dörffer in den Niederlanden [25] wol hundert tausent gewesen / deren viel in diesem langwirigen Krieg gäntzlich verhergt / und verderbt worden. Man rechne / daß allein auff den Heringfang bey sieben- oder achthundert Schiff / die sie Buysen / oder Boten nennen / jährlich außfahren / deren ein jedwederes drey Räisen thue. Es seyen in der Teutschen Spraach 2170. Wörtlein / so allein ein syllabam haben / wie Simon Stevin von Bruck / im Anfang der Wegkunst darthue / welches Buch billich von menniglich solte gelesen werden. Die Länder / so Spanien von den Niederlanden noch habe / seyen Brabant / Flandern / Artois / Hennegau / Valencin / Ryssel / Dovay / Orchies / Namen / Tornix oder Tornesis Dornich / und Mecheln; Item Limburg / Lützelburg / Camerich / ein Theil von Gellerland.

Thomas Campanella sagt cap. 27. von der Spanischen Monarchi / pag. 120. seq. daß die Niederländer seyen fruchtbar / und tapffer / mehr auff das Trincken / als Geilheit geneigt / etwas wanckelmütig / die viel auff die Freyheit sehen / argwöhnisch / und nicht fast gravitetisch. Es habe den König in Spanien / das jenige / so er in den Niederlanden besitze / mehr Bluts gekost / als es Wasser daselbst habe / und mehr Golds / als Stein allda seyen.

Philippus Cluverius lib. 2. Ant. German. 1. und andere wollen / daß die Alten / unter Gallia Belgica verstanden / das Unter Elsaß / Lothringen / Westerreich / das Stifft Trier / die Hertzogthümber Lützemburg und Limburg / das Stifft Lüttich / einen Theil vom Stifft Cöln / den halben Theil vom Hertzogthumb Gülch und Geldren; Item das Mittägige von Holland; wie auch Seeland / Brabant / Flandern / die Graffschafft Boulogne / den dritten Theil von der Normandi / den den grösten Theil von dem Land in Franckreich gelegen / so man eygentlich Franciam, und ins gemein l’Isle de France nennt / und fast den halben Theil von Champagne, oder Campania, und dann die Picardi / le Vermandois, Artois, Hennegöw / die Graffschafft Namur / und daß Hertzogthumb Bouillon; und sagt gedachter Cluverius, daß die jenigen sich irren / welche das Wort Belgium dem gantzen Land Belgicae geben / da doch solches Belgium in Franckreich an den Wassern Samara und Esia gelegen gewesen / dessen einige Statt Beauvais, oder Civitas Bellovacorum, und also nur ein kleiner Theil von der alten Belgica war; davon aber vielleicht gantz Niederland und obvermelte Länder den Nahmen Belgicae bekommen / weilen die Bellouaci, so im Belgio gewohnt / auch zu deß Julii Caesaris Zeiten vielleicht über gantz Belgicam möchten geherrschet haben.

Es hat vor diesem nur vier Bischöffe in den Niederlanden gehabt / nemlich den zu Camerach / Tornik / Arras oder Atrecht / und Utrecht / welche unter den Ertzbischöffen Cöln und Rhems gewesen. Nach dem aber die Spaltungen in der Religion entstanden / so seyn mehr Bisthumber daselbsten auff Königs Philippi deß Andern in Hispanien Begehren vom Pabst Paulo IV. An. 1559. angerichtet worden. Und werden jetzt gezehlt die 3. Ertzbisthumber Mecheln / Utrecht / und Camerach; die 15. Bisthumber Atrecht / Tornik / S. Omer und Namur / so unter dem Ertzbischoff von Camerich: Antorff / Gent / Bruck / Hertzogenbusch / Ipern und Rürmond / so unter dem Ertzbischoff von Mecheln: Harlem / Deventer / Mittelburg / Lewarden und Gröningen in Frießland / so unter dem Ertzbischoff von Utrecht: deren aber viel sampt einer grossen Anzahl Clöster in den vereinigten Provintzen ligen / und abgeschafft oder reformirt seyn; wie es dann unterschiedliche Religionen im Niederland / auch viel Widertäuffer gibt. Und sagt Miraeus, de Statu Relig. Christ. per Europam lib. 1. cap. 30. p. 79. also: In Provinciis Belgicis confoederatis Anabaptistae magno numero, praesertim in Frisia, et Northollandia, in Sectas facile 30. divisi. Der Hohen Schulen werden vornemlich (dann theils auch Deventer / Utrecht und andere darzu rechnen) 5. gezehlet / nemlich Löven / Dovay / Leyden / Franeker und Gröningen. So hat es auch viel Jesuiter-Collegia, Domus Probationis und Residentias daselbst / als zu Antorff / [26] Brug / Brüssel / Cortrick / Gent / Ipern / Löven / Lire / Mecheln / Rurmond / Winoxbergen / Cassel / Dovay / S. Omer / Tournay / Lille / Bergen im Hennegöw / Valenciennes, Arras / Camerich / Lützenburg / Namur / Hesdin / Aire, Watenes, etc. Die obernannte 17. Provintzen alle / hat Käyser Carolus V. Anno 1548. auff dem Reichstag zu Augspurg unter einen Craiß gebracht / und ihn den Burgundisch-Niederländischen genannt / und an das Römische Reich gebunden; also / daß er von dem Reich solte beschützt werden; hergegen aber so viel als zween Churfürsten contribuiren, und wieder den Türcken so viel als 3. Churfürsten geben / doch seine Privilegia behalten / und an die Reichs-Abschiede und Ordnungen nicht gebunden seyn. Im ersten Theil deß Thesauri Politici, zu Meyland getruckt / stehet / daß ein Landsfürst vor diesem von diesen 17. Provintzen / als sie noch beysammen gewesen / Jährlich bey 3. Millionen / ohne die Hülff und Confiscation der Güter / etc. bekommen habe.

Nach dem die meisten der erwehnten 17. Provintzen / Käyser Maximilian der Erste / durch Heurath mit deß letzten Hertzogen von Burgund / etc. Caroli Audacis, einigen Tochter Maria, an das Hauß Oesterreich gebracht / so werden folgende Gubernatores, die denselben so wol / da sie noch alle beysammen gewesen / als auch hernach / da sie sich getrennt haben / Oesterreichischen oder Spanischen theils vorgesetzt gewesen / gefunden / als 1. Hertzog Georg zu Sachsen. 2. Margaretha / höchstg. Käyser Maximilians Tochter. 3. Maria Königin in Ungarn / Käysers Caroli V. Schwester / deren die erste 23. die andere 25. Jahr regiert hat. 4. Emanuel Philibert / Hertzog von Savoia 4. Jahr. 5. Margaretha Hertzogin von Parma / Käysers Caroli V. Tochter / 8. Jahr. 6. Ferdinand. Alvarus von Toledo, Hertzog zu Alba / 6. Jahr. 7. Ludov. Requesen. 3. Jahr. 8. Joh. von Oesterreich / Käysers Caroli V. Sohn / zwey Jahr 9. Alexander Farnesius, Hertzog von Parma (so gegen dem Außgang deß 1591. Jahrs mit tod abgangen) 14. Jahr 10. Petr. Ernest. Fürst und Graf von Manßfeld fast ein Jahr. 11. Ertzhertzog Ernst von Oesterreich (so im Hornung An. 1595. zu Brüssel gestorben) auch bey einem Jahr. 12. Der Graff von Fuentes, ein Jahr. 13. Ertzhertzog Albertus von Oesterreich / der hernach mit seiner Gemahlin Isabella Clara Eugenia, Philippi II. Königs in Spanien ältisten Tochter / diese Länder / sampt der Graffschafft Burgund zum Heurathgut bekommen; und als er An. 1598. nach Spanien umb sie abgeraißt / den Cardinal Andream von Oesterreich zum Statthalter hinterlassen / den man für den 14. Gubernatorn zehlen könte. Nach seinem deß Ertzhertzogs Alberti Absterben / im Jahr 1621. 3. Julii, hat hochernannte seine Wittib Isabella, König Philippo IV. die Niederländische Provintzen wieder abgetretten / und ist allein als ein Gubernantin darin geblieben / biß aufs Jahr 1633. in welchem sie zu Anfang deß Decembr. im 67. Jahr ihres Alters / zu Brüssel / an einem Catharr gestorben. Hierauff hat jetzt höchstg. König in Spanien diese Länder / seinem H. Brudern Ferdinando, Cardinaln / und ErtzBischoffen zu Toledo, zu regieren auffgetragen / in dessen Abwesenheit der Marggraff von Aytona das Statthalter Ampt verwaltet hat. Nach dieses Infanten und Ertz-Hertzogen Ferdinandi Tod / im Jahr 1641. den 9. Nov. erfolgt / ist kein gewisser Gubernator, wie die vorigen / in dem Spanischen Theil gewesen / biß neulich Ihr. Hochfürstliche Durchl. Herr ErtzHertzog Leopold Wilhelm / etc. darzu beruffen; welcher An. 1647. den 1. 11. Apr. das erste mal zu Brüssel eingezogen. Unter dero Regierung An. 1648. ein ewiger Friede zwischen dem König in Hispanien und desselben Niederländischen Provintzien; und dann den vereinigten Niederländern / und ihren Landen gemacht / den 5. 15. und 6. 16. Maji dieses Jahrs zu Münster in Westphalen / bey den General Friedens-Tractaten / ratificirt, offentlich abgelesen / und beederseits durch die bevollmächtigte Gesandten mit einem Eyd bevestigt worden ist.

Zu deß Julii Caesaris Zeiten / redeten in diesen Niederlanden (so das Reich / und den [27] Käyser / als Lehenherren zu erkennen schuldig / wie Ioh. Limnaeus l. 1. de Iure publ. Imperii Romano-Germanici c. 9. n. 17. seqq. schreibt) theils die rechte Teutsche / theils eine auß der Gallischen und Teutschen vermischte Spraach / darzu hernach / bey der Römischen Regierung / auch die Römische kommen ist / deren sich noch etliche Niederländer in Welsch-Brabant / Haspengöw oder Haspan / item in einem theil vom Hennegöw / Flandern / und Lützenburg / item in Namur / Artois / etc. gebrauchen / so sie Romant / und die Inwohner Wallonen oder Ovallones nennen. Von der Teutschen Sprach stehet in dem neuesten Guicciardino am 24. Blat / daß man dieselbe weit und breit / und auch ausser Lands von Grävelingen / der Flandrischen Statt an / biß zum eussersten Lifland rede.

Gleich wie bey andern Nationen / also war auch bey den Niederländern ein Unterschied mit deß Jahrs Anfang. Dann etliche solches am Weyhenachtstag / und von dem Sostitio hyberno, etliche den 1. Jenner / andere vom Aequinoctio verno, oder von dem Fest der Verkündigung Mariä; theils endlich auff Ostern / als die in Brabant / Flandren / Camerachischen / und andern Orten anfiengen / und daher die Historien-Schreiber mit bedacht zu lesen seyn. Es ist aber Anno 1577. solche alte Jahrs-Rechnung durch ein Königlich Außschreiben auffgehebt / und daß man forthin das Jahr den ersten Jenner anfangen solte / befohlen worden. Und ward folgends auch der Neue oder Gregorianische Calender in den Niederlanden eingeführt; wiewol die Geldrer / Friesen / Vtrechter / Over-Ißler und Gröninger über den alten Calender noch umbs Jahr 1632. steiff gehalten haben; wie in deß Guicciardini wieder aufgelegter Beschreibung / am 27. bl. zu lesen ist.

Was endlich die andere Autores, über die obvermeldte / so von den gedachten 17. Provintzen / und was denselben anhängig (dann mit solcher Zahl und Abtheilung / nit alle zu frieden / auch theils derselben mehr machen); Item von den Geschichten; wie auch den letzten Niederländischen Kriegen geschrieben / anbelangt / so wird derselben in den folgenden der Länder und Stätte Beschreibung gedacht. Und können unter andern auch das Chronicon anonymi Monachi, vom Jahr Christi 647. biß 1205. Annales Belgici Aegidij de Roya, Abbatis Montis-Ragalis, Ord. Cistertiensis, vom Jahr 792. biß auffs Jahr 1478. auß den neuern Petrus Divaeus Lovaniensis, und der seine Historien fortgesetzt / Pontus Heuterus, bist auffs Jahr 1564. wie auch Ludov. Guicciardini, 3. Bücher von den denckwürdigen Geschichten / so sich in Europa, sonderlich aber im Niederland vom Jahr 1529. biß 1560. zutragen / gelesen werden. Auff welche so dann viel andere / als Florentius van der Haer, Canonicus Insulensis (so in drey Büchern die ursachen der Unruhen und innerlichen Kriegen in den Niederlanden beschreiben) / Philip. Gallaeus, Gerhardus Candidus, Em. Meter. und dergleichen gefolget seyn.

Wir wollen nunmehr zu der hie oben erwehnten absonderlichen Länder-beschreibung schreiten / und hierinn den methodum behalten / dessen sich obgemelter Ludwig Guicciardin / in seiner deß gantzen Niederlands oben im Eingang angedeuter Beschreibung gebraucht hat: Jedoch etliche Provintzen sonderbahrer Ursachen halber / zusammen nehmen / und derselben fürnemste / und bekanteste Oerter nach dem a b c setzen.