Topographia Bavariae: Thonauwerd

Topographia Germaniae
Thonauwerd (heute: Donauwörth)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main Merian 1644, S. 104.
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Thonauwerd.

Diese Statt wirdt noch zum SchwabenLand gerechnet / als die 9. oder 8. Meyl Wegs vnderhalb Vlm / an der Thonaw / oberhalb / ehe der Lech / so Bäyern und Schwaben scheydet / darein fällt / auff einem lustigen / vnd Sonnechten Hügel / vnnd bergicht / gelegen; vnd kan man zu oberst / vom Schellenberg / bey heiterm Wetter / S. Ulrichs Thurn zu Augspurg / der doch 6. Meylen von hinnen ligt / sehen. Es hat ausser der Thonaw / allda auch feine Bächlein / als die Stainach / Kaibach / Schmutter / Egäser / sonderlich die Wörnitz / welcher Fluß die Statt / vnnd Vndere Vorstatt / so mit einer Mawer vmbgeben / vnd Riet genandt wird / absondert / aber eine Brücken hat / vnd gegen Mittag mit 2. Strömen fleust / vnd eine Insul macht / vnd daher auch dieser Orth / Werda, oder zum Vnderscheyd anderer / Schwäbisch Werd / vnnd Thonauwerd / genandt wird. Es hat auch allhie noch eine Vorstatt gegen Mitternacht / darvor der Flecken Berg liget. Die dritte Vorstatt ist gegen Morgen / vnnd wird Läderin / oder Suburbium Coriarium genandt. Obgedachter Schellenberg ligt der Statt vom Morgen zur rechten / vnd gleich daran / so an Gestalt / vnd Grösse / dem Oesterberg bey Tübingen nicht fast vngleich ist. Vor der besagten Wernitz Brücken ist ein kleines vnd lustiges

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[105] Höltzlein / zum spatzieren / das Werdhöltzlein genandt / so mit der Thonaw / vnd Wernitz / fast vmbgeben. Gegen dem NordOstwind ist ein stattlicher Wald / der Forst genant / vnd der Statt gehörig / dessen Länge von einer halben Meil / vnd auch so breyt ist; vnnd sich biß zum Closter Käysersheim erstrecket. In der Obern Vorstatt / da man nach Gmünd / Nördlingen / vnd Nürnberg reyset / ist. S. Johanns Kirch. In der Statt aber selbsten / ligt zu derselben Ende / in der Höhe / ein feines / grosses vnd lustiges Closter / zum H. Creutz genandt / Ann. 1100. gestifftet: vber welches die Statt keine Schirmsgerechtigkeit hat. Fast am Ende deß Marckts / so in die Länge erbawet / ist die vornembste Kirch zu vnser Frawen / mit einem feinen Thurn / der aussen herumb einen schönen Krantz hat / vnd mit grünen Ziegeln bedeckt ist. Im Teutschen Hauß; wie auch im Spital daran / hat es ingleichem Kirchen; vnd in dem Käyserheimer Hof eine Capellen. Von weltlichen Gebäwen hat es 4. Thor / vnd etliche kleine Thörlein: Ein feines Rath- vnd Tantzhauß; vnnd stehet auf dem Marckt ein schöner Brunn. Die H. Fugger haben da auch ein ansehenlich Hauß / daß Pfleghauß genannt; von welchem in einer geschriebenen Chronick deß Fuggerischen Geschlechts / also stehet: H. Antonius Fugger hat die Kays. vnd deß H. Röm. Reichs Pfleg der Statt Thonauwerd auff ewige Zeit / vnd so lang ein Weltlicher Fugger in dem Leben seyn wird / an den Fuggerischen Namen gebracht / vnd dieselbe mit sehr viel Dörffern / Weilern / Einödin / Schweien / vnd Fischwassern / auch mit gantz herrlichen Wälden / Försten / vnnd Jagten / treflichen gemehret vnd gebessert / welche er von dem Pfaltzgrafen / Edelleuten / reichen Bürgern vnd andern / darzu erkaufft / vnd bezahlet. In der Statt Thonauwerd hat er / mit Bewilligung deß Raths / etliche Häuser / Höff / und Gärten / erkaufft / das alte Pfleghauß abgebrochen / vnd ein vil schöners daselbsten aufferbawet / auch mit Gärten erweitert / vnd gezieret. Vnd haben alle Churfürsten / sampt dem Röm. Käyser Carolo V. auch der Röm. König Ferdinandus, in diese Fuggerische Belehnung / vber diese Pfleg Thonauwerd / mit Briefflichen Vrkunden bewilliget / vnd sie confirmirt. Der Autor von den ReichsVogteyen schreibet am 32. Blatt / daß 4. Dörffer darein gehören / vnd in derselben den ReichsPfleger die glaitliche vnd Malefitzische Obrigkeit / auch grosse Frevel / vnd Busen / sampt Maß vnd Elengerechtigkeit / zuständig; aber die vbrige Gericht in Theils derselben dem Teutschen Orden gehörig seyen. Ferners ist alhie gegen Mitternacht ein Hauß auf einem Felsen / vnd auf der Stattmawer / allda vor Zeiten deren von Kiburg Schloß gewesen / so noch die Burg genant wird / davor aussen ein der Statt zuständiger Fischweyer ist. Es hat in diser Statt vor dem jetzigen Krieg statliche Wirtshäuser / sonderlich die 2. Herren Herberge am Marckt / gehabt. Dann da ein tribne Landstraß ist / weiln Mönchen 14. Nürnberg / 12. Nördlingen. 3. Weissenburg 5. vnd Augspurg / wie gemelt / 6. Meilen / davon gelegen; vnd die von oben herab zu Wasser kommen / allhie anlenden müssen. Man hat auch vor Zeiten die allda gemachte Creutzkäse hoch gehalten. Obgedachte Grafen von Kiburg / vnd Dillingen / seyn etwan Herren diß Orts gewesen; nach deren Abgang derselbe an das Hertzogthumb Schwaben / vnd Käyser Heinrichen den VI. kommen, welcher die Bürger allhie mit Freyheiten / vnd Recht begabet; die so dann ihre Häuser / das Closter / vnd Schloß / mit einer Mawer vmbgeben / Gesätz / vnd Policey angerichtet haben. Vnd will man / daß erst nach dem 1258. Jahr / dieses Werd zu einer rechten Statt worden seye. Käyser Conradus der Vierdte / solle hernach diesen Platz dem Hauß Bäyern vor zweytausendt Marck Silbers versetzt / vnd sein Sohn Conradinus, der letzte Hertzog in Schwaben / Anno 1266. demselben gar verkaufft haben. Als aber folgends sich Churfürst Rudolph / Pfaltzgraff bey Rhein / vnnd Hertzog in Bayern / vmbs Jahr 1300. an Käyser Albrechten dem Ersten vergriffen / so solle von ihme / dem Käyser / Thonauwerth / An. 1301. (Theils sagen Anno 1304.) belägert / vnnd das auff einem harten Felsen allhie gelegene Schloß niedergerissen / vnnd dem Boden gleich gemacht / vnd die Statt dem Reich zugeeygnet worden seyn; der hernach Käyser Carl der Vierdte dem Hauß Bäyern An. dreyzehen hundert vnd sechs vnd siebentzig vor 60000. Güld. versetzt; die aber sich / auß Zulassung [106] Kaysers Sigismundi, zun Zeiten / als Hertzog Ludwig im Bart zu Ingolstatt mit seinem Vettern / Hertzog Heinrichen von Landshut / einen schweren Krieg geführet / an das Römisch Reich begeben / ob sie wol die besagte 60000. fl. dem Hertzog in Bäyern nicht / aber anders vor den Käyser bezahlt haben solle. Vnd ob schon sie An. 1458. von Hertzog Ludwigen dem Reichen in Bäyern / belägert / vnnd erobert worden; so mußte er doch mit Käyser Friederichen dem Vierdten / vnd Marggraff Albrechten zu Brandenburg / deßwegen Krieg führen / vnnd endtlich solche Statt dem Reich wider zustellen; von welcher Zeit an sie bey demselben verblieben / vnnd Monatlich 136. Gülden an statt 2. zu Pferdt / vnd 28. zu Fuß / einfachen RömerZug / contribuirt; die Herren Fugger aber die ReichsPfleg allhie absonderlich gegen dem Reich vertretten haben / vnd noch. Vnd ist folgends der Rath / vnnd Burgerschafft / mehrertheils der Augspurgischen Confession zugethan gewesen; biß Anno 1607. der Käyser Rudolphus II. Sie in die Acht erkläret / vnd die Execution Hertzog Maximiliano in Bäyern anbefohlen / der sie auch eingenommen / die Religion allda geändert / vnnd biß auff den Schwedischen Krieg solche Statt inngehabt hat; zu welcher Zeit / als der König auß Schweden darfür kommen / fünffhundert zu Fuß / 500. zu Pferdt / vnnd 500. Landvolck / allhie in der Besatzung gelegen / die sich sonderlich auß der Schantz auff dem Berg / dapffer gewehret / aber endlich den 27. Martij, Alten Calenders / Anno 1632. Morgens / vber die Brücke davon gezogen; deren gleichwol viel auff derselben / durch die grobe Stück / erschossen worden; darauff die Schwedische in die Statt gedrungen / die vberbliebene nidergehawen / der Bürger aber verschonet. Man solle in der Statt etlich tausendt Säck Früchte / 3000. Scheiben Saltz; vnd 8. grobe Stück gefunden haben. Sie hat sich hierauff wider / wiewol ein kurtze Zeit / als ein Schwäb. freye ReichsStatt gehalten / vnnd die Augspurg. Confession allda eingeführt: Ist aber Anno 1634. im Augusto / von ChurBäyern wider erobert worden; dahin sie noch der Zeit gehörig ist / vnd deßwegen auch hieher vnder die Bäyerische Stätt gesetzet wirdt. Es schreibet Carolus Stengelius, part. 2. rerum August. Vindel. cap. 27. daß Graff Manegold zu Dillingen / vmbs Jahr 1030. obbesagtes Closter zum Heiligen Creutz allhie / neben dem Schloß Mangolstein / auf dem Berg / zuerbawen angefangen / die Kirche der Papst Leo IX. eingeweyhet / vnnd zur ersten Aebbtissin deß besagten Manegolds Tochter / Gunderad / dahin gesetzt habe; hernach seye solches ab dem Berg in die Ebne herunder / Anno 1068. vnnd endlich vmbs Jahr 1100. als / an statt der Nonnen / Benedictiner Mönche / von S. Blasio, auß dem Schwartzwald / hieher kommen / in die Statt Werd / vnnd an den Orth / da es noch gesehen wird / versetzt worden. Er sagt auch / daß gedachter Stiffter / als Er / im Nahmen Käysers Conradi Salici, Pottschafftsweise / zu Constantinopel gewesen / ein Stuck von dem H. Creutz Christi / mit sich gebracht / daß hernach Käyser Maximilian der I. in eine köstliche mit Perlen / Edelgestein / vnnd Gold / künstlich gezierte Monstrantz / eingeschlossen habe. D. Christophorus Besoldus meldet / in seinem Thesauro practico, voc. Statt / pagin. 356. von der Statt Thonawerd also: Daß zun Zeiten / auß Clöstern / auch Stätte erwachsen / bezeuget Crusius, in Annalibus, da er von der Statt Thonawerth also schreibet: Daß Thonauwerth zur Zeit der Grafen von Dillingen kein Statt / sonder allein etliche Fischer-Häußlein an der Thonaw gewest / allda Huipold. II. Graf zu Dillingen / das Schloß Wert auff den Felsen / vmb das Jar 908. gebawt / bewohnet; vnd als sein Succes. Manigoldus, vmb das Jar 1030. das H. Creutz (davon das Closter den Namen) vom Griechischen Käyser gebracht / auch seiner Schwester Irmentraut ein Jungfraw Closter in daß Schloß verordnet / ist dasselbig hernach mit BenedictinerOrdens Religiosen besetzt / vnd folgendts / von Käyser Heinrichen dem Sechsten / vmb das Jar 1194. Wert zu einer Statt gemacht. Vid. Thonawertische nothwendige Erinnerung / part. 1. folio. 20. Biß hieher Besoldus. An. 1645. ward die Statt / von den Bäyerischen / fast gantz rein außgeplündert. An. 46. vnd 48. ist Sie abermals von den Schwedischen eingenommen; aber [107] deß Jahrs 49. vermög Frieden-Schlusses / Chur Bäyern restituirt worden. Besihe von ihr Crusium in der Schwäbischen Chronic / die außgangene Informationes vnd Relationes, auch Martini Zeillers Reyßbuchs 1. und 2. Theil / vnd Andr. Brunners 3. Theil der Bäyrischen Chronick / am 992. Blat.