Statistische Darstellung des Kreises Moers/V. Abzüge und Zuzüge der Bevölkerung

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V. Abzüge und Zuzüge der Bevölkerung.

Die Zahl der Einwanderungen aus anderen Staaten, insofern unter Eingewanderten nur diejenigen verstanden werden, welche eine Naturalisationsurkunde erhalten haben, ist, wie die folgende Übersicht nachweist, eine sehr geringe.

Jahrgang Zahl der eingewanderten, welchen Naturalisationsurkunden
ertheilt worden sind.
Vermögen, das
dieselben mitge-
bracht haben
Bemerkungen
Personen unter
14 Jahre alt
Personen über
14 Jahre alt
Summa
männl. weibl. männl. weibl.
1859 1 4 1 6 keins bilden eine Familie
1860 1 1 keins —   —
1861 2 1 6 2 11 ca. 700 Thlr. darunter eine Familie
mit 3 und eine
mit 5 Personen.
Sa. 3 1 11 3 18
| Die Gesammtzahl der in den Jahren 1859 bis 1861 mit Naturalisationsurkunden Eingewanderten beträgt demnach 18. Daß die Zahl der aus anderen Staaten überhaupt Eingewanderten höher ist, wird sich unten ergeben.

Die Zahl der mit Entlassungsurkunden Ausgewanderten weist folgende Tabelle nach:

Jahrgang Zahl der mit Entlassungsurkunden ausgewanderten Davon haben Vermögen mitgenommen Unter den Ausgewanderten
sind über See nach
fremden Welttheilen
ausgewandert
Zahl der ermittelten Personen, welche ohne Entlassungsurkunde ausgewandert sind
Personen unter 14 Jahre alt Personen über 14 Jahre alt Summa Zahl der Personen Betrag des Vermögens.
Thlr.
Überhaupt darunter Militärpflichtige,
gegen welche gerichtlich verfahren worden.
1859 3 2 16 4 25 16 3700 22
1860 7 7 28 13 55 30 9950 51
1861 3 5 9 4 21 17 9600 18
Sa. 13 14 53 21 101 63 23250 91

Von den 101 mit Consens Ausgewanderten haben sich 91 in Nordamerika, 9 in den Niederlanden und Belgien und einer in Sachsen-Weimar niedergelassen. Weder die Zahl der Ausgewanderten, noch der Betrag des mitgenommenen Vermögens giebt zu besonderen Bewertungen Anlaß. Ein eigentlicher Drang, in anderen Welttheilen sein Glück zu suchen, ist hier nicht wahrzunehmen; die Meisten der nach Amerika Ausgewanderten haben Verwandte oder Freunde daselbst, deren briefliche Mittheilungen sie veranlaßt haben, ihnen zu folgen. Heimliche Auswanderungen, mit welchen die Absicht verbunden ist, den Preußischen Unterthanenverband aufzugeben und insbesondere sich der Militärpflicht zu entziehen, sind sehr selten.

Die vorstehenden Angaben über die legalen Ein- und Auswanderungen aus beziehungsweise in fremde Staaten geben natürlich kein auch nur annäherndes Bild von der durch Zu- und Abzüge hervorgebrachten Bewegung der Bevölkerung im Kreise. Einestheils nämlich verlassen alljährlich viele Personen die Heimath, um als Dienstboten oder Arbeiter in anderen meist benachbarten Theilen des Staates ihr Brod zu verdienen, bald ohne, bald mit Wechsel des Domizils, darunter auch Familien, welche sich anderswo im Inlande ansiedeln. Anderntheils wandern, wenn auch weniger Individuen zu ähnlichen Zwecken aus dem Inlande hier ein. Daneben findet noch ein nicht ganz unbedeutender Zu- und Abzug von und nach dem Auslande statt, und zwar hauptsächlich von solchen Personen, welche ihr Vaterland nicht aufgeben wollen, sondern nur der augenblicklichen Gelegenheit zum Erwerbe nachgehen. Diese Fluctuation der Bevölkerung nach allen Richtungen hin zur Ziffer zu bringen, ist, obwohl es an Versuchen dazu nicht fehlt, zur Zeit nicht möglich. Mit einiger Zuverlässigkeit läßt sich nur ermitteln, wie viel Personen der Kreis von einer Zählung zur andern, resp. vom Schlusse des einen Zählungsjahres bis zum Schlusse des andern durch den Überschuß der Auswanderung über die Einwanderung verloren hat. Da man nämlich die Bevölkerung am Schlusse der betreffenden Jahre annähernd, und die Zahl der Geburten und Sterbefälle in den dazwischen liegenden Jahren sehr genau kennt, so ergiebt sich durch einfache Rechnung, ob und wieviel die Bevölkerung durch Mehrauswanderung oder Mehreinwanderung ab- oder zugenommen hat. Bereits oben ist mitgetheilt worden, daß die Abnahme durch Mehrauswanderung sich in den Jahren 1859–61 auf 1254 Seelen beläuft. Hierbei sind jedoch einige Umstände zu beachten, welche diese Zahl in etwa modificiren könnten. Neben der eigentlichen mit einem vollständigen Wechsel des Domizils verbundenen Auswanderung finden nämlich auch Abzüge solcher Arbeiter in die nebenbezeichneten Industriebezirke Statt, welche das Domizil im hiesigen Kreise beibehalten. Von denjenigen ländlichen Tagelöhnern nämlich, welche nicht in festem Contract stehen, pflegt ein Theil um die Herbstzeit, wenn die dringendsten Arbeiten gethan sind, die Gegend zu verlassen, um anderswo Verdienst zu suchen, im Frühjahr aber, oder auch erst zur Erndtezeit zurückzukehren. Die Anzahl dieser Leute scheint im Verhältniß zu denjenigen, welche für immer oder für längere Zeit abziehen, nicht bedeutend zu sein; doch soll sie namentlich seit der allgemeineren Verbreitung| der Dreschmaschinen zugenommen haben. Außerdem giebt es, wie bereits bemerkt, im hiesigen Kreise eine Anzahl Arbeiter, welche auswärts schlafen und arbeiten und nur von Zeit zu Zeit – etwa wöchentlich einmal – zu ihrer Familie zurückkehren. Beide Kategorien von Abwesenden werden bei den Volkszählungen nicht hier, sondern da gezählt, wo sie in Arbeit stehen. Wenn man nun annehmen könnte, daß die Zahl jener Abwesenden im Jahre 1858 ebenso groß gewesen wäre, als im Jahre 1861, so wäre die obenangegebene Verlustzahl von 1254 Seelen genau. Diese Annahme dürfte indessen nicht ganz zutreffen. Da die Kohlen- und Eisenindustrie, welche im Jahre 1853 – zumeist in Folge der Handels- und Geldkrisis – bedeutend nachgelassen hatte, sich inzwischen wenn auch langsam zu erholen begonnen hat, so sollte man glauben, die Zahl der Abwesenden sei i. J. 1858 geringer gewesen als i. J. 1861. Dem steht aber entgegen, daß als in der Ehe lebend gezählt wurden i. J. 1858 142 und i. J. 1861 32 Frauen mehr als Männer, wonach also im Jahre 1858 110 Ehemänner mehr abwesend gewesen wären, als im Jahre 1861. Wir lassen dies dahingestellt, zumal Gründe vorliegen, welche die desfallsigen Angaben aus 1858 nicht als ganz zuverlässig erscheinen lassen. Jedenfalls glauben wir, daß die Verlustzahl von 1254 Seelen nicht allzuweit von der Wirklichkeit abweichen wird. Aus diesem bedeutenden Verluste ist nun aber keineswegs auf das Vorhandensein von Nothständen zu schließen; die Ursache desselben liegt vielmehr darin, daß die benachbarte Kohlen- und Eisenindustrie der Kreise Duisburg, Essen und Bochum selbst dem gewöhnlichsten Arbeiter doppelt so hohe Löhne zu bieten vermag, als die Landwirthschaft, daß die Seidenindustrie des ebenfalls benachbarten Kreises Crefeld dem geschickten Arbeiter nach längerer Übung noch höheren Verdienst gewährt, daß die Dienstmädchen vom Lande in den nahe gelegenen größeren Städten Wesel, Duisburg, Crefeld sehr gesucht sind, und endlich darin, daß die bei Erbtheilungen mit Gelde abgefundenen Kinder bäuerlicher Familien, wenn sie nicht lieber auf dem Hofe bleiben oder keine Gelegenheit finden, sich in der Nähe anzukaufen, in die Ferne ziehen, ihr Glück zu versuchen. Auch verdient hier Erwähnung, daß mehrere bäuerliche Familien des Kreises sich in den östlichen Provinzen des Staates, namentlich in Schlesien und Westpreußen angekauft haben.

Berücksichtigt man den Geschlechtsunterschied, so ergiebt sich Folgendes:

     In den Jahren 1859–61
wurden geboren 3180 Knaben und 2865 Mädchen
starben 1928 männliche
"
1916 weibliche Individuen.
Mithin Zuwachs durch den Überschuß der Geburten 1252
"
"
949
"
"
     Die Bevölkerung betrug
Ende 1861 29744
"
"
29161
"
"
Ende 1858 29245
"
"
28713
"
"
also wirklicher Zuwachs 499
"
"
488
"
"
Mithin Verlust durch den Überschuß der Einwanderung über die Auswanderung  753
"
"
501
"
"

Der Kreis hat demnach in den letzten drei Jahren an männlichen Individuen 50% mehr verloren, als an weiblichen. Es kann dies nicht Wunder nehmen, da die Industrie der rechtsrheinischen Kreise nur männliche Arbeitskräfte beansprucht; auch möchte sich in dem Überwiegen der männlichen Auswanderung das gleichsam unbewußte Bestreben der Bevölkerung aussprechen, das durch das überaus hohe Verhältniß der männlichen Geburten zu den weiblichen gestörte Gleichgewicht zwischen beiden Geschlechtern wieder herzustellen.

Es wird nicht ohne Interesse sein, zu constatiren, wie sich der Überschuß der Auswanderung über die Einwanderung nach den verschiedenen Religionsbekenntnissen verhält.

     In den Jahren 1859–61
wurden geboren 3169 Katholiken, 2823 Evangelische, 53 Juden
starben 2108
"
1712
"
24
"
mithin Zuwachs durch den Überschuß der Geburten 1061
"
1111
"
29
"
Der wirkliche Zuwachs betrug   103
"
  821
"
24
"
Mithin Verlust durch den Überschuß der Auswanderung über die Einwanderung   958
"
  290
"
  5
"
| Hiernach wurde dem Kreise durch Mehrauswanderung entzogen je ein Mensch auf 33 Katholiken, auf 90 Evangelische und auf 108 Juden. In der großen Verschiedenheit des Verhältnisses bei den Katholiken und bei den Evangelischen spricht sich nun wiederum vornehmlich der Gegensatz des nördlichen, lediglich ackerbautreibenden Kreistheiles zu dem südlichen mehr von der Industrie erfaßten aus. Wenn man nämlich den Canton Moers mit Friemersheim den beiden anderen Cantonen gegenüberstellt, so findet man durch eine ähnliche Berechnung, daß jener in den Jahren 1859 bis 1861 322, oder auf 85 Personen eine, diese dagegen 926 oder auf 34 Personen eine durch den Überschuß der Auswanderung über die Einwanderung verloren haben. Man muß nun aber aus jenen Zahlen nicht etwa schließen wollen, daß die Auswanderung bei den Katholiken resp. in dem nördlichen Kreistheile ungefähr 21/2 bis 3 mal so groß sei, als bei den Evangelischen, resp. in dem südlichen Kreistheile: auch die Einwandrung übt auf jenes Verhältniß einen wesentlichen Einfluß aus. So sind z. B. in der Bürgermeisterei Homberg, deren bedeutende Zunahme schon oben besprochen worden ist, in den drei letzten Jahren 159 Evangelische mehr ein- als ausgewandert. Obwohl nun Homberg die einzige Bürgermeisterei zu sein scheint, in welcher die Auswanderung constant von der Einwanderung überwogen wird, so dürfte doch auch in den übrigen Bürgermeistereien des südlichen Kreistheiles die Einwanderung eine bedeutendere Rolle spielen, als im nördlichen Kreistheile. Jedenfalls ist das Verhältniß der Auswandernden zur Gesammtheit bei den Katholiken und Evangelischen, resp. in den beiden Kreistheilen bei Weitem nicht so verschieden, als das oben angegebene, welches lediglich den Verlust durch das Überwiegen der Auswanderung über die Einwanderung bezeichnet.

Wenn es nach dem Mitgetheilten nicht schwer ist, den Verlust des Kreises durch Mehrauswandernug sowohl im Allgemeinen, als nach dem Geschlecht und den Confessionen mit annähernder Genauigkeit zu berechnen, so ist es doch nicht möglich, mit Zuverlässigkeit die beiden Zahlen anzugeben, deren Differenz jener Verlust ist, nämlich die Zahl der Ausgewanderten und die Zahl der Eingewanderten. Zwar werden alljährlich von den Bürgermeistern Übersichten angefertigt, in welchen enthalten sind die Zahlen

1. der in die betreffende Bürgermeisterei Eingewanderten,
2. der aus derselben Ausgewanderten,
3. der Geborenen,
4. der Gestorbenen.

Indem nun die Differenz der Angaben ad 1 und 2 mit der Differenz derjenigen ad 3 und 4 verglichen wird, ergiebt sich der Betrag der Bevölkerungs-Zu- oder Abnahme. Allein diese Listen können keine volle Zuverlässigkeit in Anspruch nehmen. Schon der Umstand, daß die durch Rechnung ermittelten Resultate der Bevölkerungs-Zu- oder Abnahme mit denjenigen, welche durch die Naturalzählung sich ergeben, immer auf das Genaueste übereinstimmen, muß Zweifel an der Richtigkeit derjenigen Angaben erwecken, deren genaue Beschaffung an sich schwierig, und vielleicht, wie das Beispiel Belgiens bewiesen haben dürfte, unmöglich ist. Es wäre ja ein wahres Wunder, wenn in einem großen Kreise kein einziger Zu- und Abgang der polizeilichen Controlle entginge! Gleichwohl theile ich nachstehend die auf die Ein- und Auswanderung bezüglichen Hauptergebnisse der erwähnten, auf dem Landrathsamte zusammengestellten Listen mit.

Jahrgang Eingewandert Ausgewandert Mehr aus-
gewandert
als ein-
gewandert.
Knaben
und
Jungesellen
Männer
und
Wittwer
Mädchen
und
Jungfrauen
Frauen
und
Wittwen
Summa Knaben
und
Jungesellen
Männer
und
Wittwer
Mädchen
und
Jungfrauen
Frauen
und
Wittwen
Summa
1859 1102 183 1110 196 2591 1452 166 1346 173 3137 546
1860 1268 181 1211 172 2830 1453 184 1321 170 3128 298
1861 1370 213 1301 197 3081 1551 262 1413 265 3491 410
Sa. 3738 577 3622 565 8502 4456 612 4080 608 9756 1254
Da die vorstehende Tabelle aus den Übersichten der einzelnen Bürgermeistereien entstanden ist, so befinden sich unter den Ein- und Auswanderungen selbstredend sehr viele, bei welchen lediglich ein Wechsel| des Aufenthaltsortes innerhalb des Kreises Statt gefunden hat. Um hierüber in etwa klar zu werden, sind die Bürgermeister veranlaßt worden, die An- und Ausgewanderten nach der Herkunft jener und dem Niederlassungsziele dieser zu classificiren. Hierbei stellt sich folgendes heraus:
Jahrgang Eingewandert Ausgewandert
aus anderen
Gemeinden des
Kreises Moers
aus anderen
Kreisen des
Regierungs-
bezirks
Düsseldorf
aus anderen
Regierungs-
bezirken
des preußischen
Staates
aus dem
wirklichen Ausland
in andere
Gemeinden des
Kreises Moers
in andere
Kreise
des Regierungs-
bezirks
Düsseldorf
in andere
Regierungs-
bezirke
des preußischen
Staates
in das
wirkliche Ausland
1859 1563 839 157 32 1911 1003 181 42
1860 1809 825 153 43 1918 928 201 81
1861 1796 954 258 73 2013 1055 315 108
Sa. 5168 2618 568 138 5842 2986 697 231

Wäre diese Übersicht richtig, so müßte die Zahl der aus anderen Gemeinden des Kreises eingewanderten mit der Zahl der in andere Gemeinden des Kreises ausgewanderten genau übereinstimmen. Da dies nicht der Fall ist, so verlieren auch die übrigen Zahlen an Zuverlässigkeit. Überhaupt steht von den Angaben beider Tabellen nur das annähernd fest, daß der Überschuß der Ausgewanderten über die Eingewanderten 1254 Seelen beträgt: alle übrigen Angaben sind nur insofern einigermaßen brauchbar als sich gewisse größere Verhältnisse aus denselben ergeben.

In dieser Beziehung ist nun nicht zu verkennen, daß sich der größere Theil der Aus- und Einwanderung innerhalb des Kreises bewegt, und zwar wird derselbe der überwiegenden Mehrzahl nach durch den sehr bedeutenden Dienstwechsel des Gesindes hervorgerufen. Es stehen im Kreise ungefähr 6000 Personen im Gesindedienst. Hierauf möchten nach Anleitung der vorstehenden Tabelle alle drei Jahre etwa 4 bis 5000 Dienstwechsel fallen, mit denen ein Umzug in eine andere Bürgermeisterei verbunden ist. Hierzu sind denn noch diejenigen nicht näher anzugebenden, aber jedenfalls zahlreichen Dienstwechsel zu rechnen, bei welchen entweder der Umzug in einen benachbarten Kreis, oder in ein anderes Haus derselben Bürgermeisterei stattfindet. Man dürfte hiernach der Wahrheit nahe kommen, wenn man annimmt, daß ein Dienstbote durchschnittlich höchstens 2 Jahre bei seiner Herrschaft bleibt. Diese Veränderungslust der Dienstboten contrastirt merklich mit dem ruhigen Geist der Bevölkerung; einer tieferen Begründung scheint sie zu entbehren.

Die über die Familienverhältnisse der Ein- und Ausgewanderten gesammelten Notizen genügen nicht, um zu ermessen, wie viel einzelnstehende Personen und wie viel eigentliche Familien aus- und eingewandert sind. Nur soviel geht aus der vorletzten Tabelle hervor, daß unter den Eingewanderten sich

7360 unverheirathete und nie verheirathet gewesene
und 1142 verheirathete oder verheirathet gewesene,
unter den Ausgewanderten sich
8536 jener und 1220 dieser Kategorie befunden haben sollen.

Sind diese Zahlen annähernd richtig, so beträgt der Überschuß der Ausgewanderten über die Eingewanderten

bei den Unverheiratheten
1176 
bei den Verheiratheten
78.

Unter den letzteren sind unzweifelhaft die meisten gegenseitig miteinander verheirathet; nehmen wir deshalb 45 Familien an und rechnen auf jede Familie 6 Personen, so betrüge der Überschuß der Auswanderung über die Einwanderung bei den Familien 270, bei den einzeln stehenden Personen 984 Seelen.

Diese Zahlen machen keinen Anspruch auf Genauigkeit; sie stimmen indessen ziemlich zu den obenangegebenen Gründen der Auswanderung.

Schließlich haben wir hier noch anzuführen, daß nur in wenigen Gemeinden die Niederlassung Fremder durch Einzugsgelder beschränkt ist. Dieselben betragen in den Städten

Moers 6 Thlr., Rheinberg 6 Thlr., Xanten 6 Thlr., Orsoy 2 Thlr.,
| in den Landgemeinden
Hohenbudberg-Caldenhausen 20 Thlr., Homberg 15 Thlr., Schwafheim 10 Thlr., Asberg 5 Thlr.

Nach §. 3. des Gesetzes vom 14. Mai 1860 ist in den Städten von 2500—10000 Einwohnern ein höheres Einzugsgeld als von 6 Thalern nicht zulässig. Für die Landgemeinden ist die Höhe desselben gesetzlich nicht beschränkt; sie ist nur durch die auf Grund des §. 14 der Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 erlassene Instruction von der Größe der Vortheile, welche den Einziehenden aus dem Gemeindevermögen zufließt, abhängig gemacht.


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