des Aufenthaltsortes innerhalb des Kreises Statt gefunden hat. Um hierüber in etwa klar zu werden, sind die Bürgermeister veranlaßt worden, die An- und Ausgewanderten nach der Herkunft jener und dem Niederlassungsziele dieser zu classificiren. Hierbei stellt sich folgendes heraus:
Jahrgang | Eingewandert | Ausgewandert | ||||||
aus anderen Gemeinden des Kreises Moers |
aus anderen Kreisen des Regierungs- bezirks Düsseldorf |
aus anderen Regierungs- bezirken des preußischen Staates |
aus dem wirklichen Ausland |
in andere Gemeinden des Kreises Moers |
in andere Kreise des Regierungs- bezirks Düsseldorf |
in andere Regierungs- bezirke des preußischen Staates |
in das wirkliche Ausland | |
1859 | 1563 | 839 | 157 | 32 | 1911 | 1003 | 181 | 42 |
1860 | 1809 | 825 | 153 | 43 | 1918 | 928 | 201 | 81 |
1861 | 1796 | 954 | 258 | 73 | 2013 | 1055 | 315 | 108 |
Sa. | 5168 | 2618 | 568 | 138 | 5842 | 2986 | 697 | 231 |
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Wäre diese Übersicht richtig, so müßte die Zahl der aus anderen Gemeinden des Kreises eingewanderten mit der Zahl der in andere Gemeinden des Kreises ausgewanderten genau übereinstimmen. Da dies nicht der Fall ist, so verlieren auch die übrigen Zahlen an Zuverlässigkeit. Überhaupt steht von den Angaben beider Tabellen nur das annähernd fest, daß der Überschuß der Ausgewanderten über die Eingewanderten 1254 Seelen beträgt: alle übrigen Angaben sind nur insofern einigermaßen brauchbar als sich gewisse größere Verhältnisse aus denselben ergeben.
In dieser Beziehung ist nun nicht zu verkennen, daß sich der größere Theil der Aus- und Einwanderung innerhalb des Kreises bewegt, und zwar wird derselbe der überwiegenden Mehrzahl nach durch den sehr bedeutenden Dienstwechsel des Gesindes hervorgerufen. Es stehen im Kreise ungefähr 6000 Personen im Gesindedienst. Hierauf möchten nach Anleitung der vorstehenden Tabelle alle drei Jahre etwa 4 bis 5000 Dienstwechsel fallen, mit denen ein Umzug in eine andere Bürgermeisterei verbunden ist. Hierzu sind denn noch diejenigen nicht näher anzugebenden, aber jedenfalls zahlreichen Dienstwechsel zu rechnen, bei welchen entweder der Umzug in einen benachbarten Kreis, oder in ein anderes Haus derselben Bürgermeisterei stattfindet. Man dürfte hiernach der Wahrheit nahe kommen, wenn man annimmt, daß ein Dienstbote durchschnittlich höchstens 2 Jahre bei seiner Herrschaft bleibt. Diese Veränderungslust der Dienstboten contrastirt merklich mit dem ruhigen Geist der Bevölkerung; einer tieferen Begründung scheint sie zu entbehren.
Die über die Familienverhältnisse der Ein- und Ausgewanderten gesammelten Notizen genügen nicht, um zu ermessen, wie viel einzelnstehende Personen und wie viel eigentliche Familien aus- und eingewandert sind. Nur soviel geht aus der vorletzten Tabelle hervor, daß unter den Eingewanderten sich
7360 | unverheirathete und nie verheirathet gewesene | ||
und | 1142 | verheirathete oder verheirathet gewesene, | |
unter den Ausgewanderten sich | |||
8536 | jener und 1220 dieser Kategorie befunden haben sollen. |
Sind diese Zahlen annähernd richtig, so beträgt der Überschuß der Ausgewanderten über die Eingewanderten
bei den Unverheiratheten |
1176
|
bei den Verheiratheten |
78.
|
Unter den letzteren sind unzweifelhaft die meisten gegenseitig miteinander verheirathet; nehmen wir deshalb 45 Familien an und rechnen auf jede Familie 6 Personen, so betrüge der Überschuß der Auswanderung über die Einwanderung bei den Familien 270, bei den einzeln stehenden Personen 984 Seelen.
Diese Zahlen machen keinen Anspruch auf Genauigkeit; sie stimmen indessen ziemlich zu den obenangegebenen Gründen der Auswanderung.
Schließlich haben wir hier noch anzuführen, daß nur in wenigen Gemeinden die Niederlassung Fremder durch Einzugsgelder beschränkt ist. Dieselben betragen in den Städten
- Moers 6 Thlr., Rheinberg 6 Thlr., Xanten 6 Thlr., Orsoy 2 Thlr.,
Adolf Ernst von Ernsthausen: Statistische Darstellung des Kreises Moers. , Moers 1863, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistische_Darstellung_des_Kreises_Moers.pdf/45&oldid=- (Version vom 1.8.2018)