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wohl aber erst getauft werden. Darauf haben alle Geistlichen, alle Väter und alle Pathen zu sehen.

 Nach geschehener Taufe trägt der Pfarrer dieselbe in das Taufbuch ein, d. i. in das Register derjenigen, die Christo durch die Taufe angehören. Er schreibt ein die Namen des Kindes und seiner Eltern, den Geburtstag, den Tauftag und die Pathen. Kein Buch, das von Menschen geführt wird, ist wichtiger, als das Taufregister. Es gibt, wenn auch die Pathen sammt den Eltern unter der Erde liegen, jedem Täufling die sicherste Bürgschaft seiner Taufe, und damit seiner Wiedergeburt und Zugehörigkeit zu Christo. Die Aussage der Pathen über die Taufe des Kindes und deren richtige Vollziehung hat ihren besonderen Werth nebenher, soll auch nicht unterlaßen werden, dennoch aber ist der Eintrag im Taufbuche sicherer. Wollte ein Pathe oder der Vater seinen Kinde ein Eingebinde von bleibendem Werthe am Tauftag verehren, so könnte er ihm nichts schöneres geben, als einen amtlichen Taufschein und dazu ein persönliches, schriftlich beigefügtes Zeugnis, daß die Taufe mit Waßer im Namen des dreieinigen Gottes geschehen sei. Dem letzteren könnten auch alle Bemerkungen über Ort und Zeit und Weise der Taufe beigesetzt sein, weil dies alles für den Täufling später wichtig oder doch interessant sein kann. Diese beiden Zeugnisse des Pfarrers, so wie des Vaters oder Pathen, der Augenzeuge war, etwa vervollständigt durch einen schönen Abdruck der liturgischen Form, welche bei der Taufe gebraucht wurde, zusammengelegt, und in schmucker Hülle wären das empfehlenswertheste Pathengeschenk, welches man geben kann, und dennoch wohlfeil.