Seite:Wilhelm Löhe - Tractate für die Seelsorge 3.pdf/7

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Fragen gethan und sieben Antworten gegeben werden, sondern entweder gar nicht gefragt wird, Entsagung und Glaube blos bekannt, oder alle Fragen nur in eine oder zwei zusammengefaßt werden; so verdient der Brauch kein Lob, aber man braucht der Giltigkeit und des Segens der Taufe wegen keine Angst zu haben, weil nur alles darauf ankommt, daß recht getauft werde, und im Nothfall Entsagung und Glaube ganz wegfallen können.

.

 Recht getauft ist, wenn das Waßer recht gebraucht und mit demselben das Wort Gottes bei der Ausgießung richtig verbunden worden ist. Ob man das Waßer in drei Absätzen aufgießt, oder ununterbrochen, ob es viel oder wenig ist, ob es auf den Kopf, oder die Brust, oder, was am besten wäre, auf den ganzen Leib ausgegoßen wird, ob man besprengt, oder aufgießt, oder nach der ursprünglichen schönen Sitte untertaucht, das alles ist von geringerer Bedeutung. Dagegen aber ist es wichtig und unerläßlich, daß mit Waßer, warmem oder kaltem, ja nicht mit einer anderen Flüßigkeit getauft werde, und daß das Waßer den Leib des Kindes erreiche und näße. Während das Waßer aufgegoßen wird, spricht der Täufer zum Täufling: „Ich taufe dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes.“ Ob bei den Worten der Name des Kindes genannt wird, wie es rechte, schöne Sitte ist, oder nicht, darauf kommt für die Giltigkeit der Taufe nichts an; das aber ist nothwendig, daß der Täufer sagt, er taufe im Namen des Vaters, Sohnes und Geistes. Wird kein Waßer gebraucht, oder trifft es den Leib des Kindes nicht, oder werden die Worte nicht gesprochen, so ist das Kind nicht getauft, es muß nicht wieder getauft,