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Elterlein.

Ein ChurSächsisches BergStättlein / zwischen Scheibenberg / vnnd S. Annaberg / in Meissen / gelegen; so aber noch newlich abgebrandter da gelegen / wie in der Meißnischen Klagschrifft stehet.


Erfurt.

Ist das Haupt in Thüringen / vnd eine vnder den grösten Stätten in gantzem Teutschlandt / so auch ein grosses Gebieth hat; daher die Bawren hierumb sagen / Erfurt ist kein Statt / sondern ein gantzes Land; das ist / Erfurt ist nicht nur eine Statt / sondern auch ein Land. Abraham Sauer sagt am 170. Blat / seye grösser als Cöln. Man wil / daß sie drey Herrschafften; auff die 70. oder 72. Dörffer / schöne Flecken / wie Stättlein (darunder das Schloß / vnd Flecken / Mülberg / so vor Zeiten eygene Graven gehabt; die Herrschafft / vnd Gebieth Vargila / oder Värila / jetzt Lautenburg / wie Bange sagt / genant / vnd Grossen Sömmerda seyen) vnder ihr habe. Das Wasser Hiera / Jera / oder Gera / laufft dardurch; von welchem theils den Nahmen Hierafurt / oder Erfurt; Andere von einem Müller / Nahmens Erff / welcher den Leuthen den Furt durchs besagte Wasser Jera gewiesen / vnd bey Nachts ein Liecht auffgestecket habe; P. Bertius aber / von dem in gantz Thüringen sehr alten / vnd bekandten Schloß Erffa. 7. Meylen von der Statt gelegen / dessen Herr vor Zeiten die Zollgerechtigkeit allhie gehabt habe / herführen. Irenicus nennts Hercinofordiam, Andere Ierofordiam; theils / als Dresserus, wollen / daß sie vor Zeiten Merbigsburg / oder Meersvigsburg geheissen habe. Vnd sagt Nicol. Serarius de gestis S. Kiliani, notat. 7. also: Erphordiensis mons olim quidem Mervigisburgk vocabatur, sed à Dagoberto Francorum Rege, mons S. Petri, uti apud Schaffnaburgensem scribitur, nominatus est. Also ist man auch wegen der Zeit / darin sie erbawet worden / nicht einig; in deme Michael Neander wil / daß sie in einem Jahr mit Venedig erbawet worden / deren Anfang aber auch nicht gewiß ist. Gemelter Dresserus vermeint / daß Erfurt vmbs Jahr Christi 400. ihren geringen Anfang bekommen / so hernach von den Fränckischen Königen / wie auch von Adelichen Geschlechten / vermehret worden seye. Andere wollen / daß der H. Bonifacius allhie geprediget / vnnd viel zum Christlichen Glauben in solcher Heyden Statt / wie sie damals genant worden / bekehrt; auch den Domb / oder vnser Frawen Kirchen allhie erbawet habe. Theils vermeinen / S. Peters Closter auff dem Berg allhie seye vom König Dagoberto auß Franckreich Anno 637. oder 38. erbawet worden: Andere aber schreiben solchen Baw dem König Pipino zu / welcher Herr in Thüringen gewesen. Vnd dann / so wollen theils / daß erst deß Keysers Othonis I. Sohn / Ertzbischoff Wilhelm zu Mäyntz / als deme der Vatter Erfurt / sampt dem Lande Thüringen geben / sie recht erbawet habe; wiewol die Statt allererst vmbs Jahr 1163. (al. 1066.) mit Mawren vmbgeben worden seye. Iohannes Bang / in der Thüringischen Chronick schreibet / daß vmbs Jahr 1126. Erfurt noch vnbemawert gewesen. vnd p. 59. seq. sagt er also: Erfurt ließ Bischoff Conrad von Mäyntz Anno 1154. bemawren / vnd machte eine Statt darauß / mit einer schönen Mawren / vnnd Thürnen; aber Anno 1165. bekam Landgraff Ludwig in Thüringen / vom Keyser Friderico Befelch / daß er solte für Erfurt ziehen / vnnd die Mawren wider niderreissen / so auch geschach / welche vom Bischoff Christian hernach wider gebawet worden. Vnd daher hat ein Ertzbischoff zu Mäyntz noch

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Superioris Saxoniae. Frankfurt am Mayn: Eigenverlag, 1650, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Superioris_Saxoniae_(Merian)_151.jpg&oldid=- (Version vom 5.9.2021)