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bei ihren Besuchen am Kaiserhofe gefunden haben (ant. Iud. XV 343. XVI 6. 87. 128), sowie ferner auf die mancherlei Geschenke des Augustus an H.: so z. B. auf die große Spende des Kaisers und seiner Gemahlin im Gesamtbetrage von 500 Talenten aus Anlaß der Einweihung von Kaisareia, die vor allem für die Ausstattung der Spiele bestimmt war (Joseph. ant. Iud. XVI 138f.), oder auf die kostbaren Weihgeschenke, welche Augustus und sein Haus dem Tempel von Jerusalem dargebracht haben, sowie auf die kaiserliche Stiftung an diesen zur Bestreitung der Kosten der tägliches Opfer für den Kaiser (Philon leg. ad Gaium § 23. 40. Joseph. bell. Iud. V 562), auch das letztere, wie uns das ablehnende Verhalten des Augustus gegenüber dem jüdischen Gotte nach dem Tode des H. zeigt (Suet. August. 93), vornehmlich der Ausfluß des Wohlwollens gegen den Herrscher, den man auf jede Weise in seiner schwierigen Stellung unterstützen und für seine Ergebenheit und Treue belohnen wollte.

Denn die unbedingte Ergebenheit gegen Rom, die H. von seinem ersten politischen Auftreten an gezeigt hat, tritt uns auch in der Periode des höchsten Glanzes als Charakteristikum seiner Herrschaft entgegen (schon Nikolaos von Damaskos hat in seiner Rede vor Agrippa das königliche Regiment ebenso charakterisiert, s. ant. Iud. XVI 50f.). Dies zeigt uns einmal schon seine devote Stellung gegenüber dem Kaiserkult – eine Devotion, die besonders bedeutsam ist, da er ja durch sie gegen die Forderungen seiner Religion verstieß. H. hat mit zu den ersten gehört, von denen wir es wissen, daß sie diesen Kultus gefördert haben (s. hierfür die Zusammenstellungen von Heinen Klio IX 139ff.). So ist es sehr wahrscheinlich, daß die von H. in Jerusalem zu Ehren des Kaisers begründeten und aufs vollkommenste ausgestatteten vierjährigen Festspiele schon vor dem Beginn des Umbaus von Samaria, also vor 27 v. Chr. und zwar im J. 28 v. Chr. eingesetzt worden sind [1]. Ist diese Annahme [68] [RE:65] richtig, so wäre in ihnen der Auftakt zu den weitergreifenden Maßnahmen zu sehen. Bereits im J. 27 v. Chr. hat nämlich H. nicht nur die von ihm erweiterte Stadt Samaria in Sebaste umgenannt, sondern er hat in ihr auch einen dem Augustus geweihten Tempel errichtet (bell. Iud. I 403; ant. Iud. XV 292. 296–298. Für die Zeit s. S. 79 *). Der Tempel ist neuerdings ausgegraben worden und hat sich als ein imposantes Bauwerk – ,gelegen auf hohem Podium mit stolzer Freitreppe, von weiter Area umgeben, auf der höchsten Stelle der Stadt‘ – erwiesen; s. Thiersch Ztschr. d. deutsch Paläst. Vereins XXXVI (1913) 53f.). Auch in der Folgezeit hat sich der König die Pflege des Kaiserkultes besonders eifrig angelegen sein lassen: auch für Kaisareia, mit dessen Anlage er 22 v. Chr. begonnen hat, ist uns die Errichtung eines Σεβαστεῖον, sowie die Einrichtung glänzender Spiele zu Ehren des Augustus (sie wurden zum erstenmal aus Anlaß der Einweihung der Stadt im März 9 v. Chr. gefeiert, s. S. 81) belegt (bell. Iud. I 414f.; ant. Iud. XV 339. XVI 136ff. Philon leg. ad Gaium § 38), und in der Landschaft Panias hat er anscheinend sofort nach deren Erwerbung im J. 20 v. Chr. und wohl als Dank hierfür einen Kaisertempel erbauen lassen (bell. Iud. I 404; ant. Iud. XV 363f.). Wenn die Angaben des Josephus genau sind, so wären das zuerst und das zuletzt genannte Heiligtum dem Augustus allein geweiht gewesen; nur in Kaisareia, dem vielleicht zuletzt vollendeten, wäre mit ihm zugleich die Roma verehrt worden. Außer den genannten Kaisertempeln soll H. übrigens noch eine Reihe von Caesareen auf römischem Provinzialgebiet errichtet haben, jedoch keines auf dem eigentlich jüdischen Gebiet [2].


  1. Die Stelle, an der sie bei Josephus erwähnt werden (ant. Iud. XV 268ff.), weist auf die frühe Datierung hin (vgl. noch bes. § 292 gegenüber § 260); sie steht allerdings in einem sachlich geordneten Abschnitt, so daß immerhin auch eine kleine chronologische Verschiebung möglich ist. Vgl. hierzu die Ausführungen über die Komposition von § 253–298 auf S. 79 *). Wenn Drüner a. a. O. 66ff. die Spiele in Jerusalem streicht und aus der Tradition bei Josephus nur solche in Kaisareia glaubt herauslesen zu dürfen, so sind seine Gründe nicht zwingend; die von ihm hervorgehobene Ähnlichkeit der Beschreibung beruht auf der gleichen Ausgestaltung der Spiele, worin man nichts Besonderes zu sehen hat, und seine Einzelinterpretation ist zum Teil ungenügend (so wird z. B. bei bell. Iud. I 415 nicht genügend viel zitiert). Falls man, wie Hausrath I 244 und Grätz III 1⁵, 218 es tun, die Spiele in Jerusalem mit der Einführung der Aktia in Nikopolis in Verbindung bringt, so wäre hierdurch das J. 28 v. Chr. als Einsetzungsjahr gesichert. Für diese Annahme kann man nun außer auf die Tatsache, daß die aktischen Spiele an vielen Orten gefeiert worden sind (s. den WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt Art. Aktia o. Bd. I S. 1214), auch auf die bell. Iud. I 398 uns begegnende Datierung ‚μετὰ τὴν πρώτην ἀκτιάδα‘ verweisen, deren Erscheinen bei Josephus ohne eine besondere Veranlassung nicht verständlich wäre, da nach Aktiaden sonst wohl nur in der Umgegend von Aktium gerechnet worden ist (s. griech. Inschr. Bull. hell. I 294); sie wird aber bei der Annahme der Feier von aktischen Spielen in Jerusalem sofort begreiflich. (Man könnte in diesem Zusammenhange auch auf die Spenden des H. für Nikopolis hinweisen, s. im folg.). Die Datierung bei Josephus geht jedenfalls auf einen gleichzeitigen Brauch zurück, und so haben wir auch in ihr einen Beleg für die mancherlei Aufmerksamkeiten, die H. dem Kaiser erwiesen hat.
  2. So darf man wohl die Angaben im bell. Iud. I 407 mit denen ant. Iud. XV 328ff. vereinen. Die letztere Stelle bietet uns eben die genauere Angabe, daß H. im eigenen Reiche das als ‚ἡ τῶν Ἰουδαίων‘ zusammengefaßte Gebiet mit der Errichtung von Caesareen verschont hat (an sie ist wohl auf Grund des ganzen Zusammenhanges bei den ναοί in erster Linie zu denken). Da in der Stelle der antiquitates eine H.-feindliche Tendenz vorliegt, verdient die Angabe besonderen Glauben. Zu dem als ,ἡ τῶν Ἰουδαίων‘ bezeichneten Teile des Reiches wird man wohl außer Iudäa auch mindestens Galiläa, Samaria und Peräa hinzurechnen dürfen (s. hierfür etwa ant. Iud. XIII 50. 125 und die Landesbeschreibung WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt im bell. Iud. III c. 3, ferner die eingehenden Ausführungen von Kuhn Städt. u. bürgerl. Verfass. d. röm. Reiches II 336ff. und von Schürer II⁴ 8ff. über die Ausdehnung des eigentlich jüdischen Gebietes. Die griechischen Städte haben jedoch außerhalb des jüdischen Gebietes gestanden; ob Idumaea dem hier gemeinten jüdischen Gebiet zuzurechnen ist, wage ich nicht zu entscheiden).
    Wir sehen hieraus, daß das herodianische Reich gleichsam in zwei Hälften zerfallen ist, die wohl auch in der Verwaltung zum Ausdruck gekommen sein werden. Wenn es dann bell. Iud. I 414 von Kaisareia heißt: ‚ἀνέθηκεν (sc. H.) δὲ τῇ μὲν ἐπαρχίᾳ τὴν πόλιν‘, so ist hier die Beziehung von ἐπαρχία auf die Provinz Syrien, die Kuhn Über die Entst. der Städte der Alten 428ff. vertritt, ganz unmöglich; man muß vielmehr bei ἐπαρχία an herodianisches Gebiet denken. Daß dies sehr wohl möglich ist, zeigt u. a. die bei Josephus sich findende Bezeichnung des Herrschaftsgebiets des Zenodoros als ἐπαρχία (s. ant. Iud. XV 349. 352. Aus der Übernahme von ἐπαρχία als Lehnwort ins Aramäische [s. Krauss a. a. O. II 116] sind sichere Folgerungen für die Terminologie der herodianischen Verwaltung leider kaum zu ziehen, da auf die Übernahme auch die Bezeichnung der römischen Provinz eingewirkt haben kann). Was im speziellen darunter zu verstehen ist, ob etwa alles nicht jüdische Gebiet, ist schwer zu sagen; es scheint mir jedoch nicht ganz ausgeschlossen, in ἐπαρχία, da Kaisareia ihr zugewiesen wird, eine Verwaltungseinheit zu sehen, in der zum mindesten die verschiedenen griechischen πόλεις des Reiches des H. mit ihren Stadtgebieten zusammengeschlossen waren. (Es ist ein auch noch von Schürer II⁴ 105f. begangener Fehler, in den Joseph. vita 33. 46 genannten ἔπαρχοι spezielle Aufsichtsbeamte Agrippas I. bezw. Agrippas II. für Tiberias und Gamala zu sehen; es handelt sich hier vielmehr um einen militärischen Titel, und zwar wohl in beiden Fällen um den des Oberkommandeurs des Heeres. Das zeigt uns die in § 46 als Eparchos genannte Persönlichkeit – Philippos, Sohn des Jakim [s. Nieses Josephusindex] –, sowie der von Silas und Helkias zur Zeit des 1. Agrippa geführte Titel ‚ἔπαρχος παντὸς τοῦ στρατεύματος‘ [ant. Iud. XIX 299 und meinen Art. Helkias Nr. 1 in Pauly-Wissowas Realencykl. Bd. VIII S. 97]. Vgl. auch Dittenberger Syll. [or.] I 421. 422. Aus dem Titel,ἔπαρχος‘ sind also leider keine Schlüsse für den Charakter der hier genannten ἐπαρχία abzuleiten).
Empfohlene Zitierweise:
Walter Otto: Herodes. Beiträge zur Geschichte des letzten jüdischen Königshauses. Metzler, Stuttgart 1913, Seite 67. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otto_Herodes.djvu/054&oldid=- (Version vom 1.8.2018)