Seite:Gebrechen der Medicinal-Policey in Franken und in manchen andern Ländern.pdf/10

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Preis der Materialien und der Mühe der Apotheker in billigem Verhältniß stehen. Ihre Rechnungen werden bey nicht sehr vermöglichen Kranken nicht der Einsicht des Arztes nebst den Recepten unterworfen. Manche Ärzte tragen selbst noch dazu bey, daß die Apothekerrechnungen zu beschwerlich werden, indem sie ohne Noth kostbare oder sehr zusammengesetzte, eben deswegen aber oft unwirksame Arzneyen verschreiben.

 Einen auffallenden Beweis, wie ein Afterarzt und medicinischer Charlatan in einem Lande, welches die vortrefflichsten Medicinalverordnungen hat,[1] gleichwohl sich einschleichen und sein Wesen einige Zeit treiben könne, gibt der aus dem II B. V Heft, n. 5. ihres Journals schon bekannte Potanikus Vogel aus Augspurg.

 Das Ober-Schultheissen-Amt der 6 Maindörfer zu Markt Stefft war das erste Anspachische Amt, welches ihm gegen den


  1. So muß auch die Äusserung jenes ersten Einsenders verstanden werden, da er sagt, daß das Avertissement des oben genannten Quacksalbers von der Beschaffenheit der Medicinal-Policey-Anstalten in einigen Gegenden des Fürstenthums Onolzbach den Leser belehren könne. Es zeigt nämlich, wie die Landespoliceygesetze von manchen Beamten gehandhabt und vollzogen werden.     d. H.