Franz Adolph Schneidawind: Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend | |
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Landgerichte appelirt man nicht an die Regierung, sondern an das Hofgericht. Hier ist das Band zum andernmahl gerissen, das die verschiedenen Körper im Staate mit einem gemeinschaftlichen einzigen verbindet, und das eine aufgehaschte Ende an das Hofgericht gefeßelt.
Dieses Gericht, vor Entstehung des Hofraths das alleinige höchste Justizgericht, spricht auch in Appellationssachen, die vom Domcapitel in weltlichen Sachen und dem Obristmarschallamte dahin gelangen, und konnte nur nach langwierigen Streitigkeiten mit dem Landgerichte, das, weil es älter war, auf sein Ansehen eifersüchtig wurde, und dem Domcapitel errichtet werden. Der Hofcanzler ist zugleich Hofrichter, eine gehörige Anzahl Beysitzer theils adelichen, theils gelehrten Standes, aus dem Mittel der Regierung erkennen in diesem Gerichte, das auch, weil es sich in einem Saale der Residenz versammelt, das Saalgericht genennt wird. Das Hofgericht bildete sich vermuthlich von jener alten Sitte, wo die Bischöffe selbst in ihren Höfen Recht sprachen, oder durch ihren Advocaten in der Burg sprechen ließen. Auch in das Saalgericht suchte das Domcapitel vermittels
Franz Adolph Schneidawind: Einige Nachrichten den Fürsten, das Domcapitel und die verschiedenen Dikasterien zu Bamberg betreffend in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 670. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Einige_Nachrichten_den_F%C3%BCrsten,_das_Domcapitel_und_die_verschiedenen_Dikasterien_zu_Bamberg_betreffend.pdf/46&oldid=- (Version vom 14.9.2022)