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ausgesetzte Kinder. Für sie hat der Staat kein Findelhaus mit schweren Kosten errichtet, und der Menschenfreund, der Findelhäuser von der gewöhnlichen Einrichtung als Pest des Staates verabscheut, preist hiebey das Geschicke solcher unglücklichen Kinder. Man gibt sie in rechtschaffene Häuser für 12 fl. jährlichen Ziehgeldes ab, besorgt ihre Kleidung, und ihren Unterricht in den öffentlichen Normalschulen, und hält sie zum Baumwollenspinnen an. Beyde läßt man, wenn sie erwachsen sind, Handwerke lernen. Vielleicht fände ein aufmerksamer und geübter Beobachter, wenn er eine geraume Zeit hindurch beyde Institute sorgfältig miteinander verglichen hätte, manche Daten und Aufschlüsse zu dem wichtigen Streit, den man in unsern Tagen über die Findelhäuser aufgeworfen hat.

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Die Hofkammer besorgt die fürstlichen Kammer- und Tafelgüter, das Betragen der Kastner[1] in Verwaltung der fürstlichen Domänen,


  1. Kastner sind Beamte, die zur Besorgung der fürstlichen Finanzen auf dem Lande angestellt sind. Schon nach einer sehr alten Einrichtung sind diese Stellen von den Jurisdictionalien getrennt. Diese Einrichtung aber, deren Nutzen, in Nothwendigkeit nun so