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(dieser setzt gewöhnlich den Büchern das Imprimatur vor) und 14 Räthen. Bey diesem Collegium sitzt nur ein weltlicher, nämlich der Hofrath, dem die Consulentenstelle der milden Stiftungen aufgetragen ist.

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Diesem ist das Consistorium oder Domdechanteygericht nachgeordnet, welches als die erste Instanz lediglich in gewissen Testaments- und in Ehesachen über jene Unterthanen Recht spricht, die den Fürsten zu Bamberg als ihren Landesherrn und Bischoff erkennen. Das Personale besteht aus dem Richter, welcher


    [654] der Domstifter Bamberg und Wirzburg, fürstlich bambergischer geheimer Rath, Präsident der Schulencommission, Rector magnificus perpetuus der Universität zu Bamberg, Oberpfarrer zu unserer l. Fr. zu Bamberg, dann des Universitätsreceptoratamts zu Wirzburg Präsident, und der dortigen Schulencommission Mitglied.

    In dieser Würde steht H. J. Ad. Behr der Weltweish. Doct. b. R. L. der heil. Schrifft Baccal. Bischoff zu Hymerien, fürstl. Bamberg. würkl. geheimer Rath, in bischöfflichen Verrichtungen Generalvicar, und in den geistlichen Provicar, Präsident des fürstl. Ernestischen Priesterpflanzhauses, Mitglied der Schulencommission, Dechant des kaiserlichen Collegiatstifts, und Pfarrer zu St. Martin zu Bamberg.