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Fränkischen, Schwäbischen und Bayerischen Kreise, als erster Fürst des vorsitzenden Fränkischen Kreises das Directorium.

Auf dem Reichstage hat er, nachdem Bisanz denselben zu beschicken aufhört, nunmehr die fünfte Stelle im geistlichen Fürstencollegium. Er verlangt den Rang vor dem Deutschmeister, der auch in den Fränkischen Kreisversammlungen nach den Bischöffen sitzt, weil er ihn nicht als Ordenshochmeister, sondern nur als Meister zu Mergentheim betrachtet.

Sein Titel ist: des heiligen römischen Reichs Fürst, Bischoff zu Bamberg. Das Wappen desselben, oder vielmehr des Hochstifts, ist ein schwarzer Löwe im goldenen Felde, über den ein silberner rechter Schrägbalken gezogen ist: diesem setzt jeder Fürst sein Geschlechtswappen bey.

Er wird vom Domcapitel gewählt. Dieses erlauchte Collegium besteht aus 20 Capitularen und 14 Domicellaren. Man muß von väterlicher und mütterlicher Seite 8 stiftsritter- und turnierfähige Ahnen beweisen, und darthun, daß seine Familie einem Canton der 3 Ritterkreise einverleibt sey, um in dasselbe aufgenommen werden zu können. Auch bey