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Verschiedene: Die Gartenlaube (1876)

Es ist richtig, die Verwaltung kann mitunter fehlgreifen in der Wahl der zu befragenden Mitglieder. Aber auch die Verwaltung eines Vorschußvereins kann eine parteiische oder geradezu unwahre Antwort erhalten, wenn sie sich bei Genossen über die Creditwürdigkeit eines anderen Genossen erkundigt. Sollte sie um deswillen sich nicht erkundigen? Hier wie dort ist es die Aufgabe der Verwaltung, der ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Erhaltung und Vergrößerung eines soliden Geschäftes sich in verständiger Weise zu bedienen, und dies zu thun ist die Verwaltung der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha wenigstens eifrig bestrebt. Wenn endlich die Form, deren sich diese Anstalt bei Einziehung der vertraulichen Gutachten bedient, bemängelt wird, so soll nicht geleugnet werden, daß diese Form, obwohl durch langjährige Erfahrung erprobt, verbesserungsfähig ist. Daß aber das benutzte Formular Anlaß gebe zu der Rüge, durch dasselbe werde documentirt, daß die Anstalt selbst ihren Vertrauensärzten nicht traue, kann in keiner Weise zugestanden werden. Denn über ihre Vertrauensärzte befragt die Anstalt bei Gelegenheit der Anmeldung neuer Mitglieder ihre Theilhaber niemals. Jene Rüge beruht auf einem Mißverständnisse, welches an dieser Stelle aufzuklären uns zu weit führen würde. Nur so viel sei bemerkt, daß die mehrgenannte Anstalt die Gutachten ihrer Vertrauensärzte nicht als „Gesundheitszeugnisse“ bezeichnet.

Gotha, den 2. Februar 1876.

A. Emminghaus, 
Director der Lebensversicherungsbank f. D. zu Gotha.

Es ist uns vielfach die Vermuthung ausgesprochen worden, daß die oben erwähnte Nachschrift zu dem Artikel des Herrn Dr. Gallus in Nr. 5 unseres Blattes ebenfalls von diesem Herrn ausgegangen sei. Diese Annahme ist eine durchaus irrige, und erklären wir hiermit ausdrücklich, daß die erwähnte Nachschrift von uns selbst, und zwar ohne Wissen jenes Herrn, verfaßt und dem Artikel angehängt worden ist.

D. Red.




Zum hundertjährigen Geburtstage der Königin Louise von Preußen. Die edle Frau, welche in den schwersten Zeiten Deutschlands auf dem Throne der Hohenzollern saß, ist nicht nur unter den deutschen Königinnen aller Zeiten eine der leuchtendsten Erscheinungen, sie ist ohne Frage die am meisten geliebte unter den deutschen Frauen dieses Jahrhunderts. Ein ganzes Volk erblickt in ihr ein strahlendes, nimmer verblassendes Vorbild, und wenn wir unseren Töchtern auf der Bahn des Guten und Schönen einen Leitstern zeigen wollen, so nennen wir ihnen nur den einen Namen, der uns den Inbegriff echt weiblicher Seelengröße und königlichen Geistes bedeutet, den Namen der besten Fürstin, unserer Königin Louise.

Daß diese Empfindungen der Verehrung und Liebe, welche Deutschland schon in den von Fremdherrschaft und Krieg zerrissenen ersten Decennien dieses Jahrhunderts seiner Königin entgegentrug, noch heute bei uns in ungeschwächter Frische wach sind, das beweist die hingebende Wärme, mit der man im ganzen Reiche sich zur würdigen Feier des 10. März, des hundertjährigen Geburtstages der edlen Fürstin, rüstet. Ein Beispiel statt vieler: Der preußische Minister der geistlichen Angelegenheiten hat durch Circularrescript die Verordnung erlassen, daß in allen Schulen der Monarchie an dem Ehrentage der Königin erhebende Festlichkeiten zum Andenken derselben anberaumt und in den Mädchenschulen den besonders fleißigen Schülerinnen zur bleibenden Erinnerung an die Feier passende Prämien zuertheilt werden. Aber nicht nur schnell verrauschende Feste werden vorbereitet, mit jenem Jubeltage soll auch eine Reihe von dauernden Instituten der Menschen- und Vaterlandsliebe in’s Leben treten, von denen wir statt vieler nur das eine nennen, welches von einem Comité in Berlin unter Vorsitz des Director Marienfeld (Frobenstraße 33) angestrebt wird und dessen Aufgabe in der Bildung eines Louisenfonds besteht, aus dem begabte Kinder aus den Volksschulen bis zur Erreichung der Selbstständigkeit unterstützt werden sollen.

Die „Gartenlaube“ hat der Königin Louise in Nr. 1 bis 4 des laufenden Jahrgangs in Wort und Bild ein ehrendes Denkmal gesetzt, glaubte aber nicht ohne ein Wort pietätvoller Erwähnung den Tag dürfen verstreichen zu lassen, an welchem sich seit der Geburt der erlauchten Mutter unseres Kaisers ein Jahrhundert vollendet.

Königin Louise hat sich das beste Denkmal in dem Herzen ihres Volkes gesetzt – in ihm wird sie unvergänglich fortleben.




Literarisches Piratenthum und kein Ende! Die Publicistik von heute hat in mancher Herren Ländern ein weites Gewissen, und ein gesetzlicher Schutz, der die Beziehungen der Blätter zu einander, namentlich in Sachen des geistigen Eigenthums, endgültig regelt und ordnet, gehört leider noch immer zu den frommen Wünschen. Das ist schlimm – denn was ist Ehre, was ist Wohlanständigkeit, wenn es sich um die Sonderinteressen gewisser Herren von der Presse handelt? Das Merkbuch der „Gartenlaube“ könnte zur Geschichte der modernen literarischen Wegelagerei ein reichhaltiges Material liefern, wie mir denn unseren Lesern schon zahlreiche Belege für die wahrhaft haarsträubende Anarchie mitgetheilt haben, die heute in den niederen Schichten der Publicistik diesseits und jenseits des Oceans an der Tagesordnung ist.

Hierfür heute ein neues Beispiel.

Die in New-York erscheinenden „Nachrichten aus Deutschland und der Schweiz“ beginnen in ihrer Nummer vom 29. Januar dieses Jahres den Nachdruck der augenblicklich durch unser Blatt laufenden Erzählung Im Hause des Commerzienrathes von E. Marlitt und weisen ihre Leser in einer Notiz an der Spitze jener Nummer noch ausdrücklich hierauf hin. Seitdem beliebt der Herr Herausgeber, C. Pfirsching, unsere Erzählung, Capitel für Capitel, auf das Ungenirteste abzudrucken, ohne uns darüber auch nur eine flüchtige Mittheilung, geschweige denn das in der gesammten anständigen Presse übliche Aequivalent für den Autor, zukommen zu lassen. Dieser Mangel an journalistischer Lebensweise tritt im Hinblicke auf die der Marlitt’schen Erzählung in jeder Gartenlaubennummer vorgedruckte Bemerkung: „Nachdruck verboten und Uebersetzungsrecht vorbehalten“ in ein um so grelleres Licht. Ohne hier auf einen Act so gemeiner Vergewaltigung weiter einzugehen, begnügen wir uns mit der Erwähnung der nackten Thatsache und überlassen unseren Lesern in der alten und neuen Welt die Beurtheilung dieser – um das Kind schließlich beim rechten Namen zu nennen – publicistischen Spitzbüberei.




Aus Paris. Wir erwähnten mehrmals der etwas willkürlichen Uebersetzung des Marlitt’schen Romans „Die zweite Frau“ in der in Paris erscheinenden „Mode illustrée“. Heute erhalten wir von der Redactrice des Blattes und der Uebersetzerin des Romans folgende Mittheilung:

„Ich halte mich zu der Erklärung verpflichtet, daß Aenderungen in der französischen Uebersetzung des Romans: ‚Die zweite Frau‘ von E. Marlitt, zu denen ich mich, um der in meinen Leserkreisen herrschenden confessionellen Richtung nicht entgegenzutreten, gemüßigt glaubte, ohne Wissen und Genehmigung der Verfasserin vorgenommen wurden.

E. Raymond.




Die Noth in Schönebeck, über welche alle Tageblätter mehr oder weniger eingehend berichtet haben, schreiet aus Trümmern und Wasserwogen zu den Herzen aller Menschenfreunde. Mehr als vierzig Häuser sind bereits eingestürzt, viele sind total verwüstet. Krankheit und Armuth nehmen unter den so furchtbar heimgesuchten Einwohnern des Städtchens immer größere Dimensionen an, und – schnelle Hülfe ist hier doppelte Hülfe. Wir können es daher nicht unterlassen, dem großen Kreise unserer Leser die Bitte vorzutragen, den zahlreichen Comités zur Unterstützung der Schönebecker – in Schönebeck selbst Buchhändler O. Senff – milde Gaben recht freigebig und möglichst beschleunigt zufließen zu lassen. Möge jede Spende ein Beispiel sein, welches deren viele nach sich zieht!




Die Kostspieligkeit der Leichenbegängnisse in Amerika. Auch in Deutschland kostet es in manchen Gegenden den Hinterbliebenen viel Geld, ihren Todten die letzte Ruhestätte zu bereiten, ja es sind oft die schreiendsten Mißstände, wie Leichenschmauserei, damit verbunden gewesen. Nirgend aber kommen Leichenbegängnisse so theuer zu stehen, wie in den größeren Städten Amerikas, wozu allerdings der Umstand Einiges beitragen mag, daß die Begräbnißplätze von den Städten und Dörfern ziemlich weit entfernt zu sein pflegen.

Ein Begräbniß erster Classe kostet in New-York eine Summe von mehr als zweitausend Dollars, wie nachstehend auseinandergesetzt:

der Sarg von Rosenholz, mit Sammt ausgelegt  300  Doll.,
die Sargplatte (der Name und Titel etc. wird gratis eingravirt)  12 
acht silberplattirte Handhaben  30 
ein Kasten, den Koffer vor Beschädigung zu schützen  8 
eine (schon gebrauchte) Eiskiste  15 
das Bahrtuch  25 
die Bahre  10 
zehn Kutschen nach Greenwood (dem Begräbnißplatze)  70 
acht Paar Handschuhe den Bahrtuchhaltern  20 
acht Trauerflöre und einen an die Hausthür  10 
die Gebühr des Undertaker (des Mannes, der alles zum Begräbnisse Nothwendige, einschließlich der Fuhrwerke, herbeischafft und das Ganze leitet) für seine persönliche Anwesenheit  25 
vier Träger, welche den Sarg aus dem Hause zu tragen haben  6 
der Küster der betreffenden Kirche, zu welcher der Verstorbene gehörte  15 
der Organist und das Chor  40 
Blumen  100 
Begräbnißplatz  600 
Todtengräber  5 
Grabmonument aus Quincygranit und von einem hiesigen Steinhauer angefertigt  900 
Im Ganzen   2191  Doll.

Selbst in gewöhnlichen Familien, bei Handwerkern z. B., kostet das Begräbniß dreihundert bis fünfhundert Dollars.

D.




Kleiner Briefkasten.


An alle Einsender von noch nicht reclamirten Manuscripten hiermit die höfliche Bitte, binnen vier Wochen nach Ausgabe dieser Nummer unseres Blattes über ihre Arbeiten zu verfügen. Alle Beiträge, welche bis zu diesem Termin nicht zurückgefordert worden, werden wir, um aufzuräumen, den Flammen übergeben müssen.

Abonnenten in Osterburg, Goldapp, Memel etc. Der in Nr. 8 erwähnte Torso, nach Anleitung des Prof. Bock modellirt, ist von Herren F. u. G. Steger, Bildhauer in Leipzig, zu beziehen. Preis 36 Mark. Die Verlagshandlung der „Gartenlaube“ kann sich dem Vertriebe der plastischen anthropologischen Lehrmittel nicht unterziehen und bittet, Bestellungen an die oben genannten Herren Verfertiger direct zu richten.

L. Napir in Cöln. Ungeeignet. Verfügen Sie gütigst über das Manuscript.

Ein Dichterling am Rhein. Wir bedauern, von Ihrer Offerte keinen Gebrauch machen zu können.

Einsender in Landeck (Schlesien). Unter dem Begleitschreiben des auf unseren Wunsch eingelieferten Artikels ist die Namensunterschrift nicht zu entziffern, weshalb wir das nicht zu verwendende Manuscript erst nach nochmaliger Angabe Ihrer Adresse retourniren können.

A. B. i. d. Lausitz. Nein. Die Arbeit liegt zu ihrer Disposition bereit.


Verantwortlicher Redacteur Ernst Keil in Leipzig. – Verlag von Ernst Keil in Leipzig. – Druck von Alexander Wiede in Leipzig.
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Verschiedene: Die Gartenlaube (1876). Leipzig: Ernst Keil, 1876, Seite 188. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1876)_188.jpg&oldid=- (Version vom 11.5.2019)