6) C. Titius war praefectus equitum (Val. Max. II 7, 9 richtiger als (Frontin. strat. IV 1, 26), offenbar eines bundesgenössischen Kontingents im sicilischen Sklavenkriege von 621 = 133 und wurde von einer feindlichen Übermacht eingeschlossen und zur Waffenstreckung gezwungen (Val. Max. wiederum genauer als Frontin.] loco fugitivis cesserat). Der Consul L. Piso als Oberfeldherr belegte daraufhin ihn selbst mit entehrenden Strafen (Val. Max. Frontin.) und degradierte die Truppe zu unberittenen Schleuderern (Val. Max. vgl. ähnliches im Pyrrhoskriege ebd. 15; über Verwendung von Schleuderern durch Piso CIL I2 847).