Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Sabinus, inlustris eques Romanus, vom Haß Seians verfolgt 24 n. Chr.
Band VI A,2 (1937) S. 1569
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39) Titius Sabinus, ein inlustris eques Romanus (Tac. ann. IV 68, vgl. Stein Ritterstand 101f.; ἀνὴρ τῶν πρώτων ἐν Ῥώμῃ Dio exc. LVIII 1, 1 b, wobei vielleicht ἱππέων Ῥωμαίων ausgefallen ist), der wegen seiner Freundschaft zu Germanicus und weil er auch nach dessen Tode Agrippina und ihren Kindern treu blieb, vom Haß Seians verfolgt wurde. Zuerst plante Seian im J. 24 n. Chr., ihn zu vernichten, wartete aber dann damit auf eine spätere Gelegenheit, Tac. ann. IV 18. 19. Eine solche bot sich, als Seian sich zu diesem Zweck eines falschen Freundes des T. bedienen konnte, des Lucanius Latiaris (so Tac. ann. VI 4, Latinius Latiaris ebd. IV 68, Latinius IV 71, vgl. CIL VI 32270[1] [= 1496] col. II 9 Q. Lucanio Latina und XV 1245 L. Lucani Latiaris, bei Dio a. O. ist ῥατιάριος überliefert). Dieser, damals Praetorier, der das Consulat anstrebte und hierfür die Gunst Seians zu gewinnen bemüht war, verriet den T. in der schmählichsten Weise. Er verleitete als eine Art agent provocateur den Unglücklichen zu unvorsichtigen Äußerungen über Seian und den Kaiser Tiberius, ließ ihn zu sich kommen, wo T. dem vermeintlichen Freund sein Herz ausschüttete, während er drei Senatoren als Zeugen für die beabsichtigte Anklage oberhalb der Decke im Dachgebälk verborgen hielt, von wo sie das Gespräch belauschten. Dann konnte die Anzeige an den Kaiser erstattet werden und in der Senatssitzung am 1. Jänner 28 wurde ein Brief des Kaisers verlesen, der die schleunige Bestrafung des T. verlangte, worauf die Hinrichtung an diesem vollstreckt wurde, Tac. ann. IV 68–70. Plin. n. h. VIII 145. Dio a. O. Vier Jahre später ereilte den Latiaris die gleiche Strafe für seine Hinterlist, Tac. ann. VI 4.

[Stein. ]

Anmerkungen (Wikisource)

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  1. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 32270.