Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Flavius, cos. ord. 383 n. Chr.
Band II A,1 (1921) S. 215216
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8) Flavius Saturninus, Consul Ordinarius im J. 383 (CIL VI 501. 502. De Rossi Inscr. christ. urb. Rom. I 329. Nicole Les pap. de Genève I 12). Er war älter als Richomeres (Themist. or. XVI 201 b) und stand 396 im höchsten Alter (Zosim. V 9, 3), dürfte also kaum sehr lange nach 320 geboren sein. Er war Christ; denn während er als Comes et Magister militum per Orientem in Antiochia residierte, beherbergte er einen Bischof in seinem Hause (Basil. epist. 132 = Migne G. 32, 569), und Gregor von Nazianz stand mit ihm im Briefwechsel. Auch unterhielt er nahe Beziehungen zum heiligen Isaak, dem er sein Kloster erbauen ließ (Vit. S. Isaacii 2, 8. 3, 10. 4, 14. 15 = Act. SS. Mai VI 603). Seine Gattin, die bei der Kaiserin Eudoxia großen Einfluß besaß, hieß Castricia (Pallad. dial. 4 = Migne G. 47, 16). Durch alle Stufen [216] der militärischen Hierarchie diente er sich langsam empor (Themist. or. XVI 206 a). Schon mehr als dreißig Jahre vor seinem Consulat hatte er den Themistius, als dieser 350 zuerst in Beziehungen zum Hofe trat, dort eingeführt (Themist. or. XVI 200 b). Er muß also schon damals eine ansehnliche Stellung in der nächsten Umgebung des Kaisers Constantius eingenommen haben. Mithin könnte er der Cura palatii dieses Herrschers sein, der 362 durch dessen Nachfolger Iulian verbannt wurde (Ammian XXII 3, 7). Unter Valens wurde er 377 aus dem Orient an die Donau geschickt, um die Goten zu bekämpfen (Ammian. XXXI 8, 3. 5), und nahm 378 an der Schlacht bei Adrianopel teil (Ammian. XXXI 13, 9). Von Theodosius wurde er 382 als Unterhändler zu den Goten geschickt und bewog sie dazu, am 3. Oktober mit dem Kaiser Frieden zu schließen (Themist. or. XVI 208 b — 209 d. 210 d; vgl. Mommsen Chron. min. I 243). Dafür wurde er mit dem Consulat für 383 belohnt, bei dessen Antritt Themistius die Festrede hielt. Im J. 396 befand er sich in Constantinopel, wurde zum Richter über den Feldherrn Timasius eingesetzt und verurteilte ihn zur Verbannung (Zosim. V 9, 3—5). Im J. 400 wurde er selbst durch Gainas verbannt (Zosim. V 18, 8. 9. Socrat. VI 6, 9. Sozom. VIII 4, 5. Ioh. Chrys. ὁμιλία ὅτε Σατορνῖνος καὶ Αὐρηλιανὸς ἐξωρίστησαν = Migne G. 52, 413). Im J. 404 war er nicht mehr am Leben (Pallad. dial. 4 = Migne G. 47, 16). An ihn gerichtet Liban. epist. 776. 815. Greg. Naz. epist. 132. 181 = Migne G. 37, 228. 296.

[Seeck. ]