Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
korrigiert  
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Comes Africae 364-373 n. Chr.
Band I A,1 (1914) S. 1065
Romanus (Statthalter) in der Wikipedia
Romanus in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register I A,1 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|I A,1|1065||Romanus 3|[[REAutor]]|RE:Romanus 3}}        

3) Comes Africae 364–373, verschwägert mit dem Magister officiorum Remigius, durch dessen Vermittlung er großen Einfluß am Hofe Valentinians I. besaß (Ammian. XXVII 9, 2. XXVIII 6, 8. XXIX 5, 2. XXX 2, 10. 11). Er wurde gleich nach dem Regierungsantritt dieses Kaisers oder vielleicht schon von dessen Vorgänger Iovianus zum Comes Africae ernannt (Amm. XXVIII 6, 5; vgl. XXVII 9, 1); denn als man an Valentinian eine Gesandtschaft schickte, die ihm zu seiner Erhebung auf den Thron gratulieren sollte, war R. schon eine Zeitlang im Amte (Ammian. XXVIII 6, 7). Am 29. Juni 372 wurde ein Gesetz an ihn gerichtet (Cod. Theod. VIII 7, 13), und erst als der Magister militum Theodosius im Sommer 373 in Africa landete, wurde er abgesetzt (Ammian. XXVIII 6, 26. XXIX 5, 7). Unter den räuberischen und grausamen Beamten dieser Zeit war er einer der schlimmsten (Ammian. XXVII 9, 1. 2. XXIX 5, 6. 50. XXX 2, 10. 11. Zosim. IV 16, 3). Als die Mauren 364 das Gebiet von Leptis geplündert hatten, wollte er der Stadt nur gegen eine hohe Zahlung Schutz gewähren und führte, als diese nicht geleistet werden konnte, sein Heer weg, was Wiederholungen der Barbareneinfälle hervorrief. Die Stadt beschwerte sich bei dem Kaiser; doch Remigius bewirkte, daß ihre Gesandten als falsche Ankläger zu harten Strafen, teilweise zum Tode, verurteilt wurden (Ammian. XXVII 9, 3. XXVIII 6). Mit dem maurischen Prinzen Zammac befreundet, klagte er, als dieser ermordet wurde, dessen Bruder Firmus der Tat an und trieb ihn dadurch um 372 zur Usurpation (Ammian. XXIX 5, 2. Zosim. IV 16, 3; vgl. o. Bd. VI S. 2383). Nachdem am 20. Februar 373 ein Gesetz gegen die Donatisten erlassen war (Cod. Theod. XVI 6, 1), scheint er Aufstände dieser Sektierer blutig niedergeschlagen zu haben; denn sie rechneten ihn zu ihren Verfolgern (August, c. litt. Petil. m 25, 29. Gesta coll. Carth. III 258 = Migne L. XLIII 362. XI 1413). Er scheint gegen Firmus gekämpft zu haben und von diesem besiegt zu sein, da sich später eroberte Feldzeichen in den Händen des Usurpators befanden (Ammian. XXLX 5, 16). Der Magister militum Theodosius ließ 373 erst den vertrauten Stellvertreter des R., Vincentius, dann ihn selbst gefangen setzen (Ammian. XXIX 5, 6. 7) und seine Papiere in Beschlag nehmen (Ammian. XXVIII 6, 26). Die Untersuchung, die zunächst gegen seinen Mitschuldigen Remigius eingeleitet wurde, trieb diesen zum Selbstmord (Ammian. XXVIII 6. 30. XXX 2, 11. 12). Gegen R. selbst kam der Prozeß erst 376 zum Abschluß, und wie es scheint, wurde er durch die Gunst des Merobaudes freigesprochen (Ammian. XXVIII 6, 28-30). A. C. Pallu du Lessert Fastes des Provinces Africaines II 248ff.

[Seeck. ]