19) C. (Publicius) Malleolus, Sohn eines C., wird nirgends mit dem Gentilnamen genannt, vielleicht weil der Name Publicius Malleolus durch den wenig älteren und gewiß nah verwandten Muttermörder (Nr. 17) in Verruf gekommen war. Er gehörte zu den fünf jüngeren Münzmeistern, die unter der Leitung von L. Licinius Crassus (o. Bd. XIII S. 260) und Cn. Domitius Ahenobarbus arbeiteten (Denar mit C. Malle. C. f. auf der Vs., L. Lic. Cn. Dom. auf der Rs.), entweder in deren Censur 662 = 92 oder einige Jahre zuvor in einem eigens für die Münzprägung gebildeten Kollegium (Mommsen RMW 573f. nr. 199, berichtigt nach späteren Funden Mommsen-Blacas Monn. rom. II 362 nr. 170; St.-R. II 640, 2. Babelon Monn. de la rép. rom. II 330. Grueber Coins of the roman rep. I 187. CIL I2 app. 213[1] m. Anm.). Er war dann wiederum Münzmeister 665 = 89 mit L. Metellus und A. Albinus (Denar mit L. Metel. A. Alb. S. f. C. Mall., oder nur den zwei letzteren Namen Mommsen 558 nr. 173. Babelon II 331–333. Grueber II 306–308. 310f. CIL I2 app. 230).[2] 674 (f.) = 80 (f.) war er Quaestor des Propraetors Cn. Dolabella (o. Bd. IV S. 1297f.) in der Provinz Cilicia, bereicherte sich dort durch schlimme Erpressungen und wurde, wahrscheinlich aus diesem Grunde, ermordet (C. Malleolus Cic. Verr. I 41. 90; dazu ohne eigenen Wert Ps.-Ascon. 127. 130. 184 Or. = 206. 208. 244 Stangl). An seine Stelle trat der Legat Dolabellas C. Verres als Proquaestor, der zugleich die Vormundschaft für den unmündigen Sohn des Malleolus übernahm, aber seine Doppelstellung nur dazu benutzte, die gesamte Hinterlassenschaft des Toten an sich zu bringen, wogegen dessen (ungenannte) Frau und Schwiegermutter vergebens im Namen des Knaben Einspruch erhoben (Cic. I 91–94 vgl. III 177).