RE:Piso 5
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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Freund des Galenos, liebevoller, fürsorglicher Vaterl und tätiger Politiker | |||
Band XX,2 (1950) S. 1802–1803 | |||
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5) Freund des Galenos. Ihm widmete Galen die Schrift πρὸς Πίσωνα περὶ τῆς θηριακῆς βιβλίον (ed. Kühn XIV 210ff.), deren Echtheit seit Beginn der Neuzeit bestritten wird. Der eigentliche Urheber der Unechtheitserklärung ist Philipp Labbe , der in seinem 1660 erschienenen Claudii Galeni chronologicum elogium drei Gründe für die Unechtheit anführt, die bis auf den heutigen Tag – anscheinend ohne erneute gründliche Prüfung – ständig wiederholt wurden. Die Beweiskraft sämtlicher vorgebrachten Gründe ist aber meines Erachtens so geringfügig, daß man die Schrift als echt gelten lassen sollte, bis die Unechtheit wirklich überzeugend nachgewiesen ist. Im folgenden nenne ich daher den Verfasser der Schrift mit dem überlieferten Namen Galen. Aber selbst wenn die Unechtheit erwiesen ist, ist damit gegen die in der Widmung genannte Person nichts ausgesagt, da die Schrift spätestens zwölf Jahre nach Galens Tode geschrieben sein muß; der Verfasser der Schrift, sei es nun ein Fälscher oder mag die Schrift erst später dem Galen unterschoben sein, hatte jedenfalls sichere Kenntnis von der zwischen Galen und P. bestehenden Freundschaft.
Das Freundschaftsverhältnis war sehr eng (Galen besuchte den P. κατὰ τὸ ἔθος [p. 210], war ein vertrauter Gast des Hauses, da er unangemeldet zu P. ins Zimmer trat [ebd.], redete P. in der Widmung mit ἄριστε Πίσων an). Galen hat dem P. noch eine oder gar mehrere Schriften gewidmet, [1803] wie aus den Anfangsworten des Werkes hervorgeht (καὶ τοῦτόν σοι τὸν περὶ τῆς θηριακῆς λόγον ... σπουδαίως ἐποίησα [p. 210]. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß die Schrift Ps.-Plutarchs περὶ εἱμαρμένης sich an einen P. richtet s. o. Nr. 3). Aus der gesamten Schilderung bei Galen geht hervor, daß P. zum vornehmsten römischen Adel zählte, stark im öffentlichen Leben stand und noch zur Zeit der Abfassung der Schrift (zwischen 198 und 211) ein tätiger Politiker war (ἐνδόξως ἔτι δημοσιεύων p. 214), vielleicht sogar irgendein Amt bekleidete. In den Mußestunden aber beschäftigte er sich gern mit den Wissenschaften; Galen kannte seine Neigungen genau (πολλὰ μὲν καὶ ἄλλα τῶν συνήθων σοι παρακείμενα βιβλία εὗρον p. 210) und freute sich über den Eifer und die Wißbegierde.
Anderseits zeigte sich P. aber auch als liebevoller, fürsorglicher Vater; sein liebster Sohn, der sich in zartem Alter durch die ungewohnten Reiterübungen des Troiaspieles, an dem er nach v. Premerstein Vermutung (Festschr. f. Benndorf 1898, 261) als tribunus celerum teilgenommen hatte, einen Abszeß am Bauchfell zuzog, wurde von Galen behandelt. Bei der notwendigen Operation ging P. dem Galen zur Hand, legte aber eine so starke liebende Fürsorge an den Tag, daß Galen seine Sorgfalt fast kleinlich und übertrieben nannte (p. 213). Es mag freilich auch für Galen ein ungewohnter Anblick gewesen sein, als der verdiente Consular sich zu seinem Sohn setzte und mit unermüdlicher Geduld das Pflaster eigenhändig zurecht rückte und der Wunde anpaßte, das der Arzt aufgelegt hatte, das aber nicht recht haften wollte (p. 213).
Die Frage der Gleichsetzung mit einer bekannteren Persönlichkeit jener Zeit läßt sich bei dem augenblicklichen Stand unseres Wissens kaum klären. Groag entscheidet sich Suppl.- Bd. I S. 271 Nr. 82 für den Neffen des Consuls von 175, während er sich jüngst (Prosop. Imp. Rom. II² 295) mit v. Premerstein für L. Calpurnius P. cons. 175 ausspricht. Zu bedenken ist aber, daß auch andere Geschlechter das cognomen P. führten, also nicht notwendigerweise an einen Calpurnier zu denken ist. Da jedoch unter den Consulnamen der gesamten in Frage kommenden Zeit sonst kein P. zu finden ist, wird man am ehesten immer noch an dem Consul von 175 festhalten.