1) Otacilius, Legat im Bundesgenossenkriege 664 = 90, an einem Seegefecht beteiligt (Sisenna III frg. 38 Peter aus Non. 534, 12), ist wohl nicht einer der im Dekret des Cn. Pompeius Strabo genannten Otacilier Nr. 3 oder 4, sondern ein älterer und höher stehender, etwa der Vater des einen von ihnen. Cichorius (Röm. Stud. 179f.) setzt ihn mit dem 678 = 76 nach Erythrai gesandten Quindecemvir sacris faciundis M. Otacilius bei Fenestella frg. 18 Peter (aus Lactant. div. inst. I 6, 14) gleich, verbessert dessen Praenomen M. in das bei den Otaciliern übliche, sonst aber seltenere und öfter (z. B. bei Nr. 10) in Hss. entstellte M’. und erkennt denselben Mann in dem Vater des gleichnamigen O. aus dem Pompeiusdekret, was wohl möglich erscheint.