3) Magister convivii, römische Bezeichnung des Präsiden beim Gelage. Übersetzung der entsprechenden griechischen Ausdrücke, s. o. Bd. IV S. 612, 62. Sie findet sich bei Gell. XV 2, 4, wo
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es sich um platonische Stellen handelt = Macrob. Sat. II 8, 5 und Apul. apol. 98 p. 108, 25 H. Von magisteria a maioribus instituta läßt Cic. Cato 46 den Cato reden. Die magistra Catull 27, 3 (ut lex Postumiae iubet magistrae) entspricht der dictatrix Plaut. Pers. 770; daß dort eine Dame der Gesellschaft, wie es scheint, hier eine Hetäre dieses Amt ausübt, beleuchtet grell den Fortschritt der Kultur.