2) Libella, Deminut. von libra (pusilla libra Volus. Maecianns § 74 bei Hultsch Metrol. scr. II 70, dort im Register II 244 die anderen Belegstellen), also Pfündchen, ist als Münze nach dem Beispiel der sizilischen Litra (s. d.) das Zehntel der Silbereinheit (nummus = gr. νόμος, νοῦμος und ebenso vieldeutig wie dieser) in Kupfer ausgebracht; auf römischem Gebiete wurde sie als solche ausgeprägt in der römisch-kampanischen Prägung zuerst vielleicht als Kreditmünze im Werte von 1/10 des Didrachmons, aber noch ohne Wertzeichen des Litrensystems (Head HN² 32f., nach Haeberlin Systematik d. ält. röm. Münzwes. 1905, 21 und 27f.), dann als 1/10 des silbernen Scripulum (s. d.) mit den Münzbildern Solkopf von vorn, R. Mondsichel und zwei Sterne, Wertzeichen jederseits eine Kugel, also wie die Unze der zwölfteiligen Einheit; Normalgewicht — bei einem Wertverhältnis von Kupfer zu Silber wie 1 : 120 — 1,137 ✕ 120 :10 = 13,64 g: Haeberlin Aes grave 1910, 139, vgl. auch Willers Gesch. der römischen Kupferprägung 1909, 39. Griechisch-sizilischem Gebrauche dagegen entstammt die Redensart libella argenti (= λίτρα ἀργυρίου) im Sinne von ‚einer Kleinigkeit‘ bei Plaut. Capt. 94. Pseud. 629 und, ohne argenti, Cas. 316. Cic. Verr. II 2 § 26, indem die sizilische Litra (s. d.), ursprünglich das Kupferäquivalent eines Silberquantums, ihrerseits als winzige Silbermünze ausgeprägt wurde, was im römischen Staatsbereich nur einmal ganz ausnahmsweise geschah (Willers Kupferpräg. 31 Taf. II 2 ; alles Nähere s. im Art. Litra). —
[15] Im Rechnungswesen diente als obere silberne Einheit zunächst der Denar, der ja in 10 Asse zerfiel, so daß damals 1 L. = 1 As war (freilich nicht = 1 libralen As, wie Varro de l. l. V 174. Plin. n. h. XXXIII § 42. Volus. Maec. § 74 glauben, sondern = 1 Sextantaras, s. d.), dann der Sesterz, und es bedeutete also die L. - ihre Sigle ist - wie sonst handschriftlich die Sigle der Unze - zunächst 1/10-Denar, dann 1/10-Sesterz; ihre Hälfte, die sembella (s. d.) oder singula (s. d.) bedeutete 1/20, ihr Viertel, der terruncius, bedeutete 1/40-Sesterz. Vgl. Mommsen Röm. Münzw. 199. Babelon Traité d. monn. I 757-761 und den Art. Kleingeldrechnung o. Bd. XI S. 613ff. Ausgeschriebenes epigraphisches Beispiel hadrianischer Zeit für diese Rechnungsweise Dessau 5474 [st]atua argentea ex HS LI CCC XXXV tribus libel(lis), sing(ula), terr(uncio) et aeris quad(rante) = 51 3353/8-Sesterz und 1 Quadrans, d. h. 51 335 Sesterzen 7 Asse: man bediente sich dieser umständlichen, aber durch die Buchführung erforderten Rechnungsweise also lieber als die Bruchteile des Sesterz einfach nur in Assen anzugeben; vgl. Mommsen Herm. XXII 486 und 609f. - Da die L. in der Bezeichnung als Pfund und ebenso als 1/10 des Denars dem As gleichsteht, könnte zunächst heres ex l. (Cic. ad Att. VII 2, 3) = heres ex asse (Universalerbe) sein, da aber außerdem ein anderer als Erbe ex terruncio genannt wird, muß es sich um Legate von 1/10 und 1/40 der Erbmasse handeln. - Sprichwörtlich dient der Ausdruck L. wie die meisten anderen Kleinmünzen zur Bezeichnung einer ganz geringen Menge Geldes. z. B. ad libellam = auf Heller und Pfennig, Cic. pro Rosc. com. § 11 und die oben genannten Stellen.