Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Licinius, Verfasser eines Buches infando titulo 'Ciceromastix'
Band XII,1 (1924) S. 800801
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12) Larcius Licinius, schrieb nach Gell. XVII 1, 1 ein Buch infando titulo ,Ciceromastix‘. Hier wagte L. ebenso wie Asinius Gallus unter anderem unter Berufung auf Cic. pro Cael. 6 ut (Caelium) paeniteat non deformem esse natum zu behaupten, Cicero habe parum integre atque inproprie atque inconsiderate gesprochen; denn niemand könne etwas bereuen, was ganz und gar außer dem Bereiche seiner Macht liege. Der Titel des Buches, nach Aeneomastix und Vergiliomastix gebildet, denen später ein grammaticomastix folgte, gemahnt an die Zeit, da der Name Cicero ein literarisches bzw. rhetorisches Programm bedeutete, an die Frühzeit eines Quintilian und [801] Tacitus. Nun erwähnt Plin. epist. II 14, 9 einen Deklamator Largius (bzw. Larcius) Licinus (-nius), der in der Studienzeit Quintilians Prozesse vor dem Centumviralgericht führte und durch Organisation einer Claque die Redekunst diskreditierte und ruinierte, also gewiß nicht im Geiste Ciceros handelte. Derselbe Plinius berichtet am Ende des Schriftenkatalogs seines Oheims, im Briefe an Baebius Macer (epist. III 5, 17), daß dem älteren Plinius, als er noch Procurator Angusti in Spanien war, ein Largius (var. -cius) Licinus ein Offert von 400 000 Sesterzen für seine damals bei weitem weniger zahlreichen Commentarii, als er bei seinem Tode hinterlassen, geboten habe. Dieser L. ist zweifellos identisch mit dem legatus pro praetore ad ius dicendum von Hispania Tarraconensis, den die Hss. Plin. n. h. XXXI 24 Larcius Licinius, XIX 35 Lartius Licinius nennen, und der um das J. 70 in Spanien verstorben ist. Da auch die Hss. des Gellius in der Kapitelüberschrift zwischen Larcius und Lartius Licinius schwanken, während im Text einhellig Largius Licinius überliefert ist – das korrekte Kognomen geben nur einige Plinius-Cod. – kann die schwankende Überlieferung der Namen sachlichen Erwägungen gegenüber nicht in die Wagschale fallen, so daß es sich in allen Fällen um dieselbe Persönlichkeit handeln mag. Das Kognomen Licinus ist ebenso gewiß, wie Larcius die ursprüngliche und ältere Form des später dem Adjektiv largus, dem Kognomen Largus angeglichenen Gentile (vom Pränomen Lar, Laris gebildet) darstellt (s. Mommsen Index Plin. 416. W. Schulze Zur Gesch. der latein. Eigennamen 83f. Teuffel-Kroll Gesch. der röm. Lit. II § 328, 5. M. Schanz Gesch. d. röm. Lit. II 2 § 480, 9ff. Dessau Prosopogr. imp. Rom. II 263, 54).

[Diehl. ]

Als iuridicus – über seine Stellung lassen die Worte des Plinius praetorio viro iura reddenti in Hispania keinen Zweifel (Ritterling Zu zwei Inschriften römischer Verwaltungsbeamten [IOA X 1907], 301, 3. 302 gegen Liebenam Forschungen zur Verwaltungsgeschichte des röm. Kaiserreiches 224 und Münzer Die procuratorische Laufbahn des älteren Plinius [‌Bonn. Jahrb. CIV] 110, 1, die L. als Statthalter bezeichnen) – war er während der Procuratur des älteren Plinius in Hispania Tarraconensis (J. 73).

[Fluß. ]