149) Iunius Rusticus Arulenus, Bruder des Iunius Mauricus (Nr. 94), führte den Vornamen Q., falls er der Q. Aru... ist, der am 1. September 92 Consul wurde (CIL XIV 245). Er war Volkstribun im J. 66 n. Chr. und wollte damals den Prozeß gegen Paetus Thrasea durch Interzession hindern, ließ sich aber durch Thrasea von diesem vergeblichen Vorhaben abbringen, Tac. ann. XVI 26. Als Praetor im J. 69 war er unter den Gesandten, die Vitellius den heranrückenden
[1084]
Flavianern entgegenschickte, und wurde von den ergrimmten Soldaten verwundet, was wegen seines hohen persönlichen Ansehens schwer ins Gewicht fiel, Tac. hist. III 80. Domitian tötete ihn, quod Paeti Thraseae et Helvidii Prisci laudes edidisset appellassetque eos sanctissimos viros (Suet. 10. Tac. Agr. 2); aus Tac. Agr. 45 ergibt sich, daß das nach Agricolas Tode, also nicht vor Ende 93 geschah. Wenn Plut. a. O. als Beweggrund des Kaisers Neid auf I.s Ruhm angibt, so ist das eine verkehrte Auffassung. Die Schrift wurde öffentlich verbrannt. Schon diese Tatsachen lassen ihn als Stoiker erkennen; das bestätigt Cass. Dio LXVII 13 und Plin. ep. I 5, 2 (M. Regulus hatte ihn stoicorum simiam genannt). Plut. de curios. 15 (III 353, 11 B.) erzählt eine Anekdote von ihm, aus der hervorgeht, daß er einen Vortrag Plutarchs in Rom anhörte. Er war ein Gönner des jüngeren Plinius, der ihm viel verdankte und auf seine Bitte die Verteidigung der Arrionilla übernahm (ep. I 5, 5); nach seinem Tode suchte er auf Bitten des Mauricus einen Gatten für Arulenus’ Tochter und Lehrer für dessen Söhne (ep. I 14. II 18). Er wäre der ἀνὴρ τῶν τότε ἀρχόντων ἐγγύτατα ὣν διὰ ταῦτα δὲ καὶ ἀποθανών, der Dion von Prusa mit ins Verderben zog (or. 13 Anf.), wenn Mommsen Herm. III 84 (= Ges. Schr. IV 419) Recht hätte; s. aber v. Arnim Herm. XXXIV 363. Da Plin. ep. III 11, 3 die Verbannung der Verulana Gratilla zusammen mit seiner Hinrichtung erwähnt und V 1, 8 von Leuten spricht: quibus obici et Gratillae amicitia et Rustici posset, so hat man Gratilla für seine Gattin gehalten, was natürlich möglich ist. Der Philosoph Q. I. Rusticus (Nr. 146) könnte ein Nachkomme sein, der kaiserliche Sklave Rusticanus (CIL VI 25 997) aus seinem Besitz stammen. Prosop. imp. Rom. II 233 nr. 471. Teuffel-Kroll § 329, 3.