394) Iulius Planta (Plantam Iulium steht in der Inschrift), amicus et comes des Kaisers Claudius, wird vom Kaiser in einem Fiskalprozeß mit der Prüfung der Angelegenheit und Abfassung eines Rechtsgutachtens beauftragt. I. gehörte dem Senatorenstand an, dessen Mitgliedern der Titel Comes im 1. Jhdt. ausschließlich zukam. Er wird diesen Titel im britannischen Feldzug des Kaisers Claudius im J. 43/4 n. Chr. erworben haben. Von seiner Untersuchung erfahren wir durch das Edikt des Kaisers vom 15. März 46, das auch das staatsrechtliche Verhältnis der Anauni, Tuliasses und Sinduni regelt und das uns bekanntlich auf einer Bronzetafel aus Cles im Tal des Non (Gebiet der Anauni) erhalten ist, CIL V 5050, vgl. p. 559 = Dessau I 206, abgeb. Bruns–Gradenwitz Simulacra t. XV; Text Bruns-Gradenwitz Fontes⁷ n. 79. Girard Textes⁴ S. 188. Riccobono Fontes I 318, 62. Kommentar von Mommsen Ges. Schr. IV 291-322, vgl. bes 301 f.