12) Ianuarius Nepotianus, Verfasser eines Auszugs aus den ,Facta et dicta memorabila‘ des Valerius Maximus. Die ‚Epitoma‘ ist nur durch den Vatic. 1321 s. XIV und zwar recht mangelhaft überliefert (vgl. die unten erwähnte Abhandlung von Schnetz); sie reicht bis Val. Max. III 2, 7. Während einerseits nicht wenige Stücke der Vorlage fortgelassen sind, finden sich anderseits auch etliche, die dem Valerius Maximus fremd sind. Die Behandlung des Grundtextes ist ziemlich frei. Das Vorwort lehrt, daß der Auszug für einen adolescens namens Victor angefertigt ist. Für die Abfassungszeit (Kempf in seiner Ausgabe von 1854, 67 setzte die Epit. ins 6. oder 7. Jhdt.) haben wir einen Terminus ante quem darin, daß Ennodius (um 500) den Nepotianus benutzt hat: Mommsen Ztschr. f. Rechtsgesch. X 47. Bergk Rh. Mus. IV 127 sieht im Verfasser den Nepotianus, dem Ausonius das 16. Gedicht seiner ,Professores Burdigalenses‘ gewidmet hat: dann würde Nepotianus dem ersten Teile des 4. Jhdts. angehören; noch weiter hinauf geht Hirschfeld S.-Ber. Akad. Berl. XLV 948, der den Verfasser der Epitoma für identisch hält mit dem Nepotianus einer 1905 gefundenen Inschrift der afrikanischen Stadt Sicca Veneria (a. O. 945), die er wegen des Titels e(gregius) u(ir) in den Anfang des 3. Jhdts. setzt, während er in dem Victor der Inschrift gleichen Ursprungs CIL VIII 1647 den Adressaten der Epitoma erblickt. Doch s. Bücheler (Rh. Mus. LXI 142). Dagegen setzt Schnetz Progr. d. Gymn. Münnerstadt, Würzburg 1904, 29ff., den Verfasser der Epitoma ins 5. Jhdt. Der Auszug des Nepotianus ist stark benutzt in der sogen. Historia miscella: Droysen Herm. XIII 122. Ihm Rh. Mus. XLIX
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247; über anderweite Benutzung s. Ausfeld Festschr. f. Heidelb. 1886, 106. Letzte Ausgabe in Kempfs Val. Max., Leipz. 1888, 592–624; ein Teil ist S. 18–21 zur Ausfüllung der Lücke im Valerius Maximus mit benutzt. Zur Textkritik s. außer Ihm und Schnetz noch: Müller Jahrb. f. Phil. CXLI 713. Petschenig Philol. L 92. Heraeus Jahrb. f. Phil., Suppl. XIX 632. Stangl Philol. LIII 572.