Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Procos. Achaiae
Band IX,1 (1914) S. 696
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3) Am 13. Januar 319 ist ein Gesetz Constantins an einen I. gerichtet, nennt aber nicht seinen Amtstitel. Da er es in Korinth empfangen hat, darf man vermuten, daß er Proconsul Achaiae war (Cod. Theod. IX 1, 2). An ihn könnte auch Cod. Theod. IX 37, 1 vom 26. November 319 gerichtet sein, wo er in der Überschrift fälschlich p(raefectus) u(rbi) genannt wird; doch läßt sich dieses Gesetz auch auf den Folgenden beziehen.

[Seeck. ]