4) Praefectus Augustalis, erwähnt am 29. April [250] und 8. Mai 383 (Cod. Theod. XII 6, 17. XI 36, 27; vgl. Mommsen Chron. min. I 297. 318). Am 9. und 12. April 392 erscheint er zum zweitenmal in demselben Amte (Cod. Theod. XI 36, 31. XIII 5, 20), falls diese Gesetze nicht an einen andern Homonymen gerichtet sind. Doch stößt diese Datierung auch sonst auf Schwierigkeiten. Denn im Anfange dieses Jahres bekleidete noch Euagrius das Amt (Bauer Wiener Studien XXIV 118. 119), und am 5. März, 22. Juni, 18. und 30. Juli 392 ist Potamius als Praefectus Augustalis beglaubigt (Cod. Theod. I 29, 7. XII. 1, 126. XVI 4, 3. VIII 5, 51), so daß die Daten des H. mitten in seine Amtsführung hineinfallen. Sie lassen sich nur aufrecht halten, wenn man in dem ersten Gesetz an Potamius dat. III non. Mai. statt Mart. schriebe, freilich eine sehr leichte Änderung. Doch müßte man dann annehmen, daß H. schon wenige Monate nach dem Antritt seines Amtes wieder abgesetzt worden sei.