Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Jurist im Erbrecht 2. Jh. v. Chr.
Band VIII,2 (1913) S. 2501
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Hostilius. Das Alter dieses Gentilnamens in Rom bezeugen der König Tullus Hostilius, die Curia Hostilia, die Lares Hostilii, die Göttin Hostilina (s. die betr. Artikel). Die römischen Gelehrten machten seinen ältesten Träger Nr. 4 zum Gefährten des Stadtgründers. In geschichtlicher Zeit hat sich das plebeische Geschlecht nur im 2. Jhdt. einer kurzen Blüte zu erfreuen gehabt in den drei Familien der Catones und Tubuli, die es bis zur Praetur, und der Mancini, die es bis zum Consulat brachten; alle drei beschränkten sich, soviel wir sehen, auf die drei Vornamen A. C. L., hatten also nur wenige Kinder und waren im 1. Jhdt. ausgestorben (vgl. Nr. 11). Die Sasernae unter Caesar (Nr. 17ff.) haben nichts mit ihnen zu tun und kamen vielleicht aus Oberitalien. Über Beziehungen von Hostiliern zu Apulien vgl. Nr. 5. 8. 10. 11.

1) Hostilius, ein Jurist aus dem Ende des 2. Jhdts. v. Chr., der sich mit dem Erbrecht befaßt zu haben scheint (Hostilianae actiones zitiert von Cic. de or. I 245; Zeit des Dialogs 668 = 91).