Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Unterschrift unter d. Acta Archelai
Band VII,2 (1912) S. 2599
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Hegemonius. Was wir vor 1903 über die Acta Archelai wußten, hat Jülicher o. Bd. II S. 455 Nr. 40 zusammengestellt. Inzwischen hat Traube eine Hs. des lateinischen Textes entdeckt und erworben, welche den bisher verlorenen Schluß nebst einem Anhang enthält. Die am Ende der Übersetzung gebotene Unterschrift Ego Egemonius scripsi disputationem istam exceptam ad describendum volentibus bestätigt die Angabe des Heraklian (bei Phot. cod. 85), daß der Verfasser der Disputation H. heiße; denn daß er sich hier nur als Stenographen der (in Wahrheit ja fingierten) Unterredung bezeichnet, wird niemand täuschen. Der Nachtrag, welchen Traube (S. 548) dem Übersetzer selbst zuschreibt, während Beeson (p. XVIII) ihn ‚vielleicht von einem der ersten Leser‘ zugefügt sein läßt, gibt eine gedrängte Übersicht über die nachmanichäischen Ketzereien und nennt als zurzeit aktuell den Photinus (nunc Fotinus p. 99, 1 B.), den Apollinarismus (extrema est heresis Apollinaris p. 99, 25), über dessen Schulunterschiede er ziemlich unterrichtet ist, sowie die Montenses (p. 100, 5. 7). Letzteres war der Name, den die Donatisten in Rom führten (s. o. Bd. III S. 1443, 18ff.): damit ist Rom als Entstehungsort des Nachtrags, eventuell auch der Übersetzung festgelegt. Was über die Häresien gesagt wird, macht die Zeit um 400 für beides sicher. Der 431 zu Ephesus verdammte Nestorianismus ist noch unbekannt, während andererseits Hieronymus in den 392 verfaßten Viri inlustres c. 72 nur erst von einem griechischen Text des H. weiß. L. Traube Acta Archelai in S.-Ber. Akad. Münch. 1903, 533ff. A. Harnack Chronologie II 548f. Neue Ausgabe mit Prolegomena von C. H. Beeson in Die griech. christl. Schriftsteller der ersten drei Jahrh., Leipz. 1906.