Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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römische Göttin zu den Hausgenossen, der ein Hund geopfert wird
Band VII,1 (1910) S. 11541155
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Genita (oder Geneta) Mana, römische Göttin, der ein Hund geopfert wird und zu der man betet, daß keiner der Hausgenossen ein ,Guter‘ werde, d. h. sterben möge (Plin. n. h. XXIX 58. Plut. quaest. Rom. 52). In der oskischen Inschrift von Agnone wird sie nur mit dem ersten Namen bezeichnet (Deivai Genetai. Zwetaieff Inscr. Osc. 9. Mommsen Unterital. Dial. 128f. 137. 253). Wie aus dem Namen Mana (vgl. die Art. Manes und Mania; Samter Arch. f. Religionswiss. X 384), dem Gebete und dem Hundsopfer hervorgeht – daß der Hund, wie die Ziege, als Tier des Unterirdischen gilt, zeigt die Ritualvorschrift, daß der Flamen Dialis ihn nicht berühren und nennen darf (Gell. X 15, 12, vgl. Art. Flamen) –, war sie beim Tode, wie der andere Name beweist, zugleich bei der Geburt wirksam. Vgl. über solche Doppelnamen, die den Begriff der Gottheit von seiner entgegengesetzten Seite herumfassen, Wissowa Religion der Römer 196. Mommsen a. a. O. 137 bezieht das Wirken der Göttin nur auf Vieh und Sklaven, weil Plutarch a. a. O. den Ausdruck οἰκογενής anwendet, doch ist dieser hier wohl [1155] in weiterer Bedeutung von allen Hausgenossen gebraucht. Über die Namensform Genĭta vgl. Bugge Kuhns Ztschr. V 10: während man früher (vgl. Mommsen a. a. O. 137. 253) die Göttin als Geneta Mana bezeichnete (Plut. Γενείτη; Plin. Genita), nimmt Bugge an, daß nach Analogie von likitud = liceto einer lateinischen Form Genêta oskisch Geníto entsprochen haben müßte; er hält deshalb Genīta für die richtige Namensform und liest bei Plutarch Γενέτη. Wissowa a. a. O. und bes. in Roschers Myth. Lex. I 1612.