Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Sophist aus Palästina, Lehrer in Athen 3. Jh. n. Chr.
Band VII,1 (1910) S. 11341135
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2) Sohn des Genethlios aus Petrai in Palästina, Schüler des Minucianus und Agapetos, also gegen Ende des 3. Jhdts. n. Chr. (Glöckner Bresl. philol. Abhdl. VIII 2, 22; s. o. Bd. I S. 734, 20), Sophist, Lehrer in Athen als Konkurrent des Kallinikos, von hervorragendem Talent und ausgezeichneter Gedächtniskraft, starb im Alter von 28 Jahren; Verfasser von διαλέξεις und μελέται (darunter ὁ ἄπολις ἑαυτὸν ἀποκηρύττων μετὰ τὴν τῶν Θηβῶν κατασκαφήν), eines προπεμπτικὸς πρὸς τοῦς ἑαυτοῦ ἑταίρους Δᾳδοῦχον καὶ Ἀσκληπιάδην und von panegyrischen Reden (Suid.). Seinen Namen hat Valesius durch Korrektur des sinnlosen Titels Μενάνδρου ῥήτορος γενεθλίων διαίρεσις τῶν ἐπιδεικτικῶν in Μενάνδρου ῥήτορος πρὸς Γενέθλιον διαίρεσις τῶν ἐπιδεικτικῶν (was von Walz Rhet. Gr. IX 127 angenommen ist) mit Menandros von Laodikeia, dem Verfasser einer von zwei erhaltenen Schriften περὶ ἐπιδεικτικῶν, in Zusammenhang gebracht, und es ist kein Zweifel, daß die beiden Zeitgenossen sind. Weiter als die Korrektur des Valesius führt aber die Form des Titels, wie sie den zwei Traktaten im besten Vertreter der ersten Hss.-Klasse, Parisin. Gr. 1741 s. XI vorangestellt ist: Μενάνδρου ῥήτορος γενεθλίωνου διαίρεσις τῶν ἐπιδεικτικῶν. Daß nämlich die beiden Traktate (in Spengels Rhet. Gr. III p. 332–367. 368–446; neu herausgegeben von C. Bursian Abh. der Münch. Akad. philos.-philol. Kl. XVI 3, 30ff.) von zwei verschiedenen Verfassern stammen, ist sicher, und wenn der Versuch von W. Nitsche (Der Rhetor Menandros und die Demosthenesscholien, Progr. Berlin 1883), aus sprachlichen Ähnlichkeiten zwischen den auf Menandros zurückgehenden Scholien zu Demosthenes und dem zweiten Traktat περὶ ἐπιδεικτικῶν den Menandros als Verfasser dieses letzteren zu erweisen, für völlig gelungen gelten könnte (die Basis ist aber etwas schmal: Bursian S. 12), so läge es nahe, den ersten Traktat auf Grund des Titels in der Pariser Hs. für G. in Anspruch zu nehmen. Der Zeitanspielung p. 358, 29f. Sp. nach (s. gegen Bursian a. a. O. 16f. Nitsche 8) wäre dies möglich. Dieser Traktat gibt nach einer stofflichen Einteilung der epideiktischen (d. h. Lob- oder Tadel-) Reden in die zwei Hauptklassen der ἔπαινοι εἰς ἔμψυχα (Götter, Sterbliche) und εἰς ἄψυχα Anweisungen über die rednerische Behandlung der einzelnen Klassen; neben den alten Klassikern wird besonders Aelius Aristides öfter zitiert [1135] (Bursian 22ff.). Die Schrift eröffnet einen interessanten Einblick in den Betrieb der offiziellen Lobrednerei in der späteren römischen Kaiserzeit. Am Schluß ist sie verstümmelt (Nitsche 9). Auf Kommentare zu Demosthenischen Reden von G. weisen einige Stellen der Demosthenesscholien (Bursian 12, 3).