Generidus, Barbar, Heide. Als am 14. November 408 ein Gesetz gegeben wurde, das alle, die nicht der orthodoxen Kirche angehörten, vom Hofdienst ausschloß (Cod. Theod. XVI 5, 42), legte er das hohe militärische Amt, das er in Rom bekleidete, nieder und ließ sich nicht bewegen, es wieder anzunehmen, obgleich Kaiser Honorius für ihn eine Ausnahme von dem Gesetz machen wollte. Dadurch bewirkte er, daß 409 volle Religionsfreiheit gewährt wurde, die freilich kaum länger als ein Jahr dauerte (Seeck Gesch. des Untergangs der antiken Welt III 364). Er selbst wurde zum Magister militum im occidentalischen Illyricum ernannt und bewährte sich trefflich in dieser Stellung, Zosim. V 46.