3) Bischof von Rom März 492 und November 496. Seine hinterlassenen Schriften, Briefe, Dekrete, Traktate, auch Protokolle von Synoden, die er geleitet hat, liegen gesammelt vor bei
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Thiel Epist. Roman. pontif. I 285–613, auch Migne Patr. lat. 59, 9–190. Hinzugekommen sind neuerdings 22 kurze Briefe bezw. Brieffragmente aus der britischen Sammlung, s. Loewenfeld Epist. pontif. Rom. ineditae 1885, 1–12: die Ausgabe der Collectio Avellana von O. Guenther Corp. Script. eccl. lat. 1895 enthält nur bereits bekannte Stücke, aber in besseren Texten (nr. 79–103). Das sogenannte gelasianische Sacramentarium, eine Sammlung von Meßliturgien, deren genauerer Titel Liber sacramentorum Romanae ecclesiae lautet, ist mustergültig herausgegeben von H. A. Wilson The Gelasian sacramentary 1894. Aber weder ist die Verbindung des Werks mit dem Namen unseres Papstes einwandfrei überliefert, noch würde G., auch wenn kein Zweifel bestände, als Verfasser anzusehen sein: höchstens eine Redaktorentätigkeit hätte er geübt; s. darüber Drews Zur Entstehungsgeschichte des Kanons in der römischen Messe 1902. Ebensowenig kann hier auf die Frage eingegangen werden, inwieweit G. an dem bald ihm, bald dem Damasus, bald dem Papst Hormisdas zugeschriebenen Decretum de recipiendis et non recipiendis libris beteiligt ist (vgl. Th. Zahn Geschichte des neutestamentlichen Kanons II 1, 1890, 259ff.). Das Dekret enthält ebenso gewiß ältere und jüngere Bestandteile, als auch solche, die ausgezeichnet zu G. passen, wie die Verteidigung des Primats der römischen Kirche und das Verzeichnis der anzuerkennenden Synoden – zwei Abschnitte, die zwischen das aus dem 4. Jhdt. herrührende Verzeichnis der biblischen Bücher und die auch spätere Stücke enthaltenden Register der rezipierten und der verworfenen Schriften eingeschoben sind. Die sicher echten Briefe des G. erweisen ihn als eine der markantesten Gestalten in der älteren Papstgeschichte. In der Auseinandersetzung mit dem Bischof von Konstantinopel und dem oströmischen Kaiser vertritt er genau so schroff und unzweideutig wie siegesgewiß die Ansprüche Roms, das über die griechische Kirche in der Person ihres Oberhaupts Acacius 484 das Anathem verfügt hatte; die Superiorität des Papstes über alle andern kirchlichen Instanzen und in Glaubensangelegenheiten auch über die weltliche Gewalt ist niemals klarer als durch ihn formuliert worden. Um aber das Recht Roms in dem vorliegenden Fall zu erweisen, durfte er sich nicht bloß auf kirchenrechtliche Theorien stützen, sondern mußte den Vorwurf der Häresie innerhalb der griechischen Kirche, speziell der alexandrinischen, begründen, und so werden seine großen Briefe zu dogmatischen Auseinandersetzungen und dadurch zu Haupturkunden für die Dogmengeschichte jener Periode, G. zu dem wichtigsten Ketzerbestreiter des 5. Jhdts. im Abendland. Das – zweifellos unechte – Kapitel 95 in Gennadius de vir. ill. schreibt dem Papste G. ein großes und glänzendes Werk adversus Eutychem et Nestorium, sodann tractatus diversarum scripturarum et sacramentorum delimato sermone, Episteln adversus Petrum et Acacium zu; wieder ein Späterer scheint hinzugefügt zu haben, ihm seien auch Hymnen von G. im Stil der ambrosianischen bekannt. Bei nr. 1 handelt es sich gewiß um die bei Thiel als tractatus 3 gedruckte Abhandlung de duabus naturis in Christo adversus Eutychem
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et Nestorium mit dem berühmten Protest gegen die Annahme einer Verwandlung von Brot und Wein im Abendmahl; fast noch wichtiger für die theologische Entwicklung im Abendland sind seine Dicta adversus Pelagianam haeresim geworden, weil durch sie eine offene Ablehnung des Augustinismus fortan kirchlich unmöglich gemacht worden war. Ein interessanter Beitrag zur Geschichte des Untergangs der antiken Welt ist die Streitschrift des G. adversus Andromachum senatorem ceterosque Romanos, qui Lupercalia secundum morem pristinum colenda constituebant. Schriftsteller ist G. merkwürdigerweise – wie wir denn auch sonst über sein Vorleben nichts Verläßliches erfahren – erst durch sein kirchliches Amt geworden; das hat die gute Folge, daß er beim Schreiben nur an die Sache denkt und nicht den Schönschreiber herauskehrt; einiges über G. als Latinisten s. bei Wölfflin Archiv f. Lex. u. Gramm. XI 1, 1901. Im allgemeinen vgl. J. Langen Geschichte der römisch. Kirche von Leo I. bis Nikolaus I. 1885, 159–214.