78) (T. Flavius) Domitianus, ein Sohn des Consuls Flavius Clemens (Suet. Dom. 15) und der Flavia Domitilla, der Tochter von Domitians Schwester (sie wird zwar nicht als seine Mutter genannt, doch nennt ihn Quintilian inst. or. IV pr. 2 den Enkel von Domitians Schwester und nach Dio ep. LXVII 14, 1 hieß die Gemahlin des Clemens Flavia Domitilla; vgl. auch Nr. 62 und 227). Seinen früheren Namen kennen wir nicht; den Namen Domitianus erhielt er erst, als er gleich seinem Bruder von Domitian zum Thronfolger bestimmt wurde (wahrscheinlich durch Adoption, vgl. Mommsen St.-R. II³ 1137f.); dies geschah noch vor dem Consulat ihres Vaters (95 n. Chr.); doch waren beide Knaben auch in diesem Jahre noch unmündig, Suet. a. a. O. Auf diesen Akt sind wahrscheinlich des Statius Worte (silv. IV 3, 18f.) gemünzt: qui (sc. Domitianus) genti patriae futura semper sancit lumina, vgl. Ziehen Jahrb. f. klass. Phil. CLIII (1896) 131f.
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Mit dem Unterricht dieser Prinzen wurde Quintilian betraut, Quintil. a. a. O.; vgl. Auson. gratiar. act. (VIII) 7, 31. Durch die nach der Ermordung Domitians erfolgte Reszission aller seiner Akte wurde natürlich auch die Thronfolge dieser Flavischen Knaben, wenn sie noch am Leben waren, hinfällig.