Fabullus. 1) Freund des Catull. Der Gentilname ist unbekannt; in der Kaiserzeit kommen u. a. Fabii Fabulli vor (s. d.). Catull richtete an F. c. 13, eine scherzhafte Einladung zur Mahlzeit, etwa im J. 694 = 60, als sein Liebesbund mit Lesbia noch bestand (vgl. 13, 11ff.), und an F. und Veranius c. 28 nach seiner im Frühjahr 698 = 56 erfolgten Rückkehr aus Bithynien (vgl. 28, 7ff.). Nach 12, 14ff. waren F. und Veranius zusammen in Spanien, während der Dichter in Rom weilte (vgl. die Begrüßung des heimkehrenden Veranius c. 9), und nach c. 28 und 47 waren sie während seines Aufenthalts in Bithynien ebenfalls in einer Provinz, und zwar im Gefolge eines Statthalters Piso, von dem sie in ähnlicher Weise enttäuscht wurden, wie Catull von seinem Propraetor C. Memmius. Wahrscheinlich ist dieser Piso L. Calpurnius Piso Caesoninus (o. Bd. III S. 1387ff.), und die Provinz das damals von ihm verwaltete Makedonien; in Spanien müssen dann F. und Veranius einige Jahre früher gewesen sein, wohl vor 694 = 60. Bedenken gegen diese meistens angenommene Auffassung sind u. a. von B. Schmidt (Proleg. seiner Catullausg. XLIXff.) geltend gemacht worden, der die spanische Reise mit der im Gefolge des Piso unternommenen gleichsetzt und so zu der Annahme einer sonst nicht überlieferten Statthalterschaft eines Piso in Spanien im J. 697 = 57 genötigt wird; indes scheinen weder die Argumente gegen die erste noch die für die zweite Ansicht durchschlagend zu sein.