Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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verhindert die Todesstrafe durch den athenischen Rat
Band S III (1918) S. 448
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Eumelides (Εὐμηλίδης Ἀλωπεκῆθεν). Auf seinen Antrag wurde dem athenischen Rat das Recht entzogen, gegen Bürger auf Todesstrafe zu erkennen. Arist. Ἀθ. πολ. 45, 1. Wilamowitz Aristot. und Athen II 196, 11.

Nachträge und Berichtigungen

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Band R (1980) S. 108
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Eumelides

Athener im 5./4. Jh. v. Chr. (?), ließ dem athen. Rat das Recht entziehen, gegen Bürger die Todesstrafe auszusprechen. S III.