Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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vermutlich untergegangene arabische Völkerschaft am Roten Meer
Band VI,1 (1907) S. 160162
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Epimaranitae, arabische Völkerschaft, nur bei Plin. n. h. VI 149 erwähnt; ihr Wohnsitz ist auf Grund ähnlicher Erwägungen zu erschließen wie die Lage der Eblithei montes und der Sitz der gens Bathymi, mit denen zusammen sie an der, wie wir bereits unter Eblithei montes bemerkten, geographisch so dunklen Stelle des Plinius genannt sind. Wie bereits die Bathymi (s. d.) an die mittlere Westküste Arabiens versetzt worden sind (von D. H. Müller) im Gegensatze zu Sprenger Alte Geogr. Arabiens 124, der dieses Volk mit den Bewohnern der Küste Baṭina in ʿOmân identifiziert hat, und wie wir auch von den Eblithei montes angenommen haben, daß sie wohl an der Westküste Arabiens gelegen zu denken sind (gegen Sprenger bereits Glaser Skizze II 86), so können wir auch die E., welche nach Plinius an derselben Küste zu suchen sind, wie [161] die Bathymi und jenes Gebirge, nur an der Westküste wohnhaft denken, folgerichtig abermals im Gegensatze zu Sprenger, der sie an den Persischen Meerbusen versetzt. Dann fällt aber auch Sprengers (123) Erklärung des Namens der E., derzufolge die von Ptolem. VI 7, 14 erwähnten Ναρεῖται (var. Ἀναρείται), welche der ihrer Küste gegenüberliegenden Insel den Namen Sir Abû Neir (Wasserplatz der Abû Neir) gegeben haben sollen, von Iuba an der zitierten Pliniusstelle Epimaranitae genannt worden seien. Diese Erklärung ist aber auch schon in lautlicher Hinsicht höchst gezwungen. Wenn wir nun also gegen Sprenger mit Glaser in der geographischen Fixierung der Völkerschaft übereinstimmen, so müssen wir es andererseits doch auch wieder recht sehr fraglich finden, ob die herkömmliche, in der früheren Auflage dieses Werkes vertretene und auch von Glaser gebilligte Zusammenstellung der E. mit den von Artemidor bei Strab. XVI 776 erwähnten Μαρανεῖται (auch bei Diod. III 43 Μαρανῖται besser beglaubigt als die früher übliche Lesung Μαρανεῖς) das Richtige trifft. In lautlicher Hinsicht ist sie allerdings, im Unterschiede zu Sprengers Deutung, durchaus möglich, ja sogar sehr einfach, aber geographisch und historisch nicht ohne Bedenken. Denn in der bei Posidium anhebenden Reihenfolge der von Artemidor angeführten Lokalitäten am Roten Meere hat die Erwähnung der Maranitenküste noch vor der Nennung des Aelanitischen Busens und des Nabatäerreiches ihren Platz; Σκηνῖται waren ein Teil ihrer Bewohner. Sie muß also von Artemidor entweder am Aelanitischen Meerbusen oder nicht weit davon im Grenzgebiete von Arabia Petraea und Nabataea gedacht worden sein. Außerdem aber berichtet derselbe Gewährsmann für seine Zeit, daß den Wohnsitz der Maraniten nunmehr die Γαρινδαῖοι einnehmen (Γαρινδανεῖς bei Diod. III 43), welche jenen Volksstamm gänzlich vernichtet hätten. Man müßte also, um jene Zusammenstellung zu verteidigen, nicht bloß gegen Artemidor annehmen, daß die Vernichtung der Maraniten nichts weniger als vollständig gewesen sei, sondern auch, daß etwaige Hinterbliebene weit nach dem Süden ausgewandert seien, wo sie zu Iubas Zeit als E. auftreten. Glaser stellt in Ergänzung dieser Annahme mit ihnen die von Plin. VI 154 erwähnte sabaeische, am Roten Meere gelegene Stadt Marane zusammen und meint, daß die E. ursprünglich in Südarabien gesessen hätten, nämlich im Sabaeerreiche, und von da als Kolonie nach Norden ausgewandert wären. Es ist nun nicht zu leugnen, daß, von allem anderen abgesehen, die Annahme eines solchen Hinundherwanderns nicht gerade unbedenklich ist; sie ist nicht nur nicht bezeugt, sondern auch mit Artemidors Zeugnis kaum vereinbar. Das Bedenken wird gemindert, wenn man die sabaeische Stadt Marane in keine Beziehung zu Artemidors Maraniten stellt, sondern nur mit Plinius E. in Zusammenhang bringt. In geographischer Beziehung würde die Ansetzung des Wohnsitzes der E. in die Gegend der sabaeischen Stadt die Deutung jener dunklen Pliniusstelle nur fördern. Eine genaue Lokalisierung des sabaeischen Marane hält auch Glaser für unmöglich. ,Es muß uns vorläufig genügen, zu [162] wissen, daß wir es nicht allzuweit von Ḥalj (Coralis), keineswegs aber viel über Djidda hinaus zu suchen haben’ (II 87). Nach allem zu schließen irrt man vielleicht nicht allzuweit vom Wahren ab, wenn man als Sitz der E. den südlichen Teil der Westküste Arabiens, nicht eben weit von dem Sabaeerreiche, etwa oberhalb der Elisares (s. d.), annimmt.

[Tkač. ]