Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Bund lakonischer Küstenstädte
Band V,2 (1905) S. 2353
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Eleutherolakones. Die lakonischen Küstenstädte wurden 195 v. Chr. nach der Besiegung des Nabis durch T. Quinctius Flamininus der spartanischen Herrschaft entzogen und dem Achaeischen Bunde zugeteilt. Später, nach 146 v. Chr., nach Auflösung des Achaeischen Bundes, blieben sie auch ferner von Sparta unabhängig und bildeten einen Bund. Das ist offenbar Strabons Meinung VIII 366, während Pausanias III 21, 6 sagt, Augustus habe dieselben erst von Spartas Herrschaft befreit. Wahrscheinlich hat Augustus aber dies Koinon irgendwie reorganisiert und neu gestaltet; hätte er es, wie Pausanias will, gegründet, müßte man annehmen, daß von 146 v. Chr. an die E. wieder Sparta untertan gewesen wären, was nicht sehr wahrscheinlich ist und auch Strabons Worten widerspricht. Zu Pausanias Zeiten gehörten 18 Städte zu diesem Bunde, früher waren es deren 24, sechs also haben im Laufe der Zeiten ihre Autonomie wieder verloren und sind Sparta wieder untertänig geworden. In der Kaiserzeit heißt dieser Bund τὸ κοινὸν τῶν Ἐλευθερολακώνων, früher begegnet dafür auch der Ausdruck τὸ κοινὸν τῶν Λακεδαιμονίων. Der höchste Beamte hieß στρατηγός, ihm stand ein ταμίας zur Seite. Am besten hat darüber Foucart bei Le Bas p. 111 gehandelt, wo man das Material findet – neu hinzugekommen ist wenig, doch s. Athen. Mitt. I 151 und Ἐφημ. ἀρχ. 1892, 194 nr. 6, wo Le Bas-Foucart 244 verbessert herausgegeben ist. Außer Foucart vgl. man Gilbert Handbuch der griech. Staatsaltertümer I² 30. Schömann-Lipsius Griech. Altertümer I 240.