RE:Ἐλευθέρων φθορά

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Eleutheron phthora
Band V,2 (1905) S. 2353
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Ἐλευθέρων φθορά.[WS 1] Ein Gesetz hierüber wird nur in einer bei Aisch. I 12 eingelegten Urkunde erwähnt. Es soll diesem Gesetz ein Gymnasiarch verfallen, der am Hermesfeste in das Gymnasion Männer rüstigen Alters einließe. Aber die Einlage ist gefälscht und damit auch das Vorhandensein eines solchen Gesetzes in Frage gestellt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. transkribiert: Eleutheron phthora.