3) M. Duronius, wurde im J. 657 = 97 von den Censoren M. Antonius und L. Valerius Flaccus aus dem Senat gestossen, weil er als Volkstribun ein Gesetz über die Beschränkung des Aufwands bei Gastmählern aufgehoben hatte (Val. Max. II 9, 5, der den Anfang seiner Rede erhalten hat). Das Gesetz ist vielleicht die Lex Licinia von 651 = 103; das Tribunat des D. fällt dann einige Jahre später. Aus Rache für seine Bestrafung klagte er den Censor Antonius wegen
[1863]
Ambitus an (Cic. de or. II 274, vgl. auch 257; oben Bd. I S. 2591).