Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Ahenobarbus, Cn. cos. 192 v. Chr.
Band V,1 (1903) S. 13201321
Gnaeus Domitius Ahenobarbus (Konsul 192 v. Chr.) in der Wikipedia
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18) Cn. Domitius Ahenobarbus. nach den Fasti Cap. L. f. L. n., brachte zuerst das Consulat in seine Familie. Um 554 = 200 scheint er Münzmeister gewesen zu sein (Mommsen Münzw. 500 nr. 40; Tr. Blac. II 249 nr. 39. Bahrfeldt Ztschr. f. Numism. XIX 54–57, vgl. Wiener numismat. Ztschr. XXVIII 108) und 558 = 196 war er plebeischer Aedil. Als solcher klagte er [1321] gemeinsam mit seinem Collegen C. Scribonius Curio viele Weidepächter vor der Volksversammlung an und erbaute aus den Strafgeldern der Verurteilten den Tempel des Faunus auf der Tiberinsel, den er dann als Stadtpraetor im J. 560 = 194 einweihte (Liv. XXXIII 42, 10. XXXIV 42, 4. 43, 6. 53, 2. 4). Während seiner Praetur fällte er wahrscheinlich das strenge Urteil gegen eine Matrone, das Plinius n. h. XIV 90 überliefert (vgl. Münzer Quellenkritik der Naturgesch. des Plin. 191f.). Consul wurde er im J. 562 = 192 (Fasti Cap. Chronogr. Idat. Chron. Pasch. Polyb. XXI 32, 13. Liv. XXXV 10, 3. 10. XXXVIII 11, 9. Cassiod.), aus dem als schreckenerregendes Prodigium gemeldet wird, consulis Cn. Domiti bovem locutum; Roma, cave tibi (Liv. XXXV 21. 4, entstellt von Val. Max. I 6, 5: bello Punico secundo .... Cn. Domiti bovem dixisse). Wegen des drohenden Krieges mit Antiochos sollte D. sich zur Verfügung des Senats halten und blieb eine Zeit lang in Rom; dann ging er über Ariminum gegen die Boier vor (Liv. XXXV 20, 7. 14. 22, 3). Livius XXXV 22, 4 erzählt, dass er diese gemeinsam mit seinem Collegen L. Quinctius Flamininus, dagegen XXXV 40, 2f., dass er sie allein bekämpfte; der Historiker hat hier versäumt, die zwei verschiedenen ihm vorliegenden Berichte mit einander zu vergleichen und in Einklang zu bringen (vgl. Nissen Krit. Untersuch. 96f. 173ff.). Im J. 563 = 191 blieb D. mit prolongiertem Imperium bis zu seiner Ablösung im Gebiet der Boier (Liv. XXXVI 37, 6). 564 = 190 nahm er am Kriege gegen Antiochos teil. Livius XXXVII 39, 5 erwähnt nur, dass er vor der Schlacht bei Magnesia zur Recognoscierung der feindlichen Stellung ausgeschickt worden sei; von einer solchen Recognoscierung spricht auch Plutarch apophth. Cn. Domitii 197 D, sagt aber ausserdem ebenso wie Appian. Syr. 30, dass D. von dem erkrankten Scipio Africanus seinem Bruder, dem unfähigen Consul L. Scipio, als vornehmster Berater zur Seite gestellt worden sei. Appian giebt an, dass D. als thatsächlicher Oberfeldherr aus Ehrgeiz die Entscheidung beschleunigen wollte und die ganze Schlacht geleitet habe (a. O. 30. 31. 35. 36); wenn auch ersteres wohl eine blosse Vermutung Appians ist (vgl. Nissen a. O. 195), zumal da D. sowohl bei Appian selbst, wie bei Plutarch ganz bedächtig den richtigen Zeitpunkt abwartet, so braucht man die ganze Auffassung von dem Oberbefehl des D. noch nicht mit Schwartz o. Bd. II S. 220 ,monströs‘ zu finden, sondern kann wohl annehmen, dass er etwa den Schlachtplan entworfen und sich so ein grosses Verdienst erworben habe, das eine den Scipionen freundliche Überlieferung allerdings nicht anerkennen mochte. Willems (Le sénat de la rép. rom. I 316f.. 9. II 501, 6. 506, 3. 507, 1) vermutet mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, dass dieser D. und nicht sein gleichnamiger Sohn Nr. 19 585 = 169 nach Makedonien gesandt wurde, um sich über die Verhältnisse des dort stehenden römischen Heeres zu unterrichten (Liv. XLIV 18, 6. 19, 2. 20, 1ff.), und 587 = 167 wiederum, um als Mitglied der Zehnercommission des Senats bei der Ordnung der makedonischen und griechischen Angelegenheiten mitzuwirken (Polyb. XXX 13, 8. Liv. XLV 17, 3. 31, 9), doch bleibt das unsicher.