Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Anweisung, auf Grund deren der einzelne Truppenteil seine Naturalverpflegung von den Provincialen zu erhalten hat
Band IV,2 (1901) S. 2432
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Delegatoria. Abgeleitet von delegare im Sinne von ‚zuweisen‘ (Cod. Theod. VII 4, 35. 5, 1. XI 1, 34. 7, 16 und sonst), bezeichnet die Anweisung, auf Grund deren der einzelne Truppenteil seine Naturalverpflegung von den Provincialen zu erhalten hat (Cod. Theod. VII 4, 22); dieselbe Urkunde berechtigt auch den Opinator, die Rückstände der Lieferungen einzutreiben (Cod. Theod. XI 7, 16; vgl. Opinator).