Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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In der nachdiocletian. Heeresreform
Band IV,2 (1901) S. 2256
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2) Decemprimi kommen auch in der nachdiokletianischen Heeresorganisation vor und zwar werden dieselben in der Haustruppe, den domestici und protectores, über welche man Mommsen in der Eph. epigr. V p. 131 vergleiche, neben dem primicerius, genannt. Nach verschiedenen leges des Codex Theodosianus (Cod. Theod. VI 24, 7 vom J. 414; 8 und 9 J. 416 und 10 J. 427) sollen die D. der Protectores und der Domestici, cum primum ad, decemprimatus gradum ordine militiae temporis prolixitate pervenerint, die Würde eines Senators bekommen und der Clarissimat ihnen beigelegt werden; sie sollen als Allecti, gleichsam als Exconsulares, die senatorische Würde haben, ohne die weiteren Pflichten und Bürden dieses Amtes auf sich zu nehmen. In die Stelle der ausscheidenden D. sollen die der Dienstliste nach Ältesten rücken; man sieht deutlich, dass der Decemprimat kein bestimmtes Amt, sondern vielmehr eine den Dienstältesten einer bevorzugten Truppe zugestandene Auszeichnung ist. Auch im Heere des republicanischen Roms soll es nach Lydus de magistr I 46 D. gegeben haben; doch ist des Lydus Notiz so unbestimmt, dass man über den Charakter dieser D. nichts erfährt. Ausser Lydus weiss sonst niemand etwas von ihnen.