7) Bischof von Rom 366–384. Geboren um 305 wohl in Rom – seine spanische Herkunft hat im Liber Pontificalis (ed. Duchesne I 212) einen ungenügenden Zeugen – ist er früh dort in den Kirchendienst eingetreten. 355 war er Diakon; nach dem Tode des Liberius 366 wurde er zu dessen Nachfolger erwählt. Eine gegnerische Partei aber wählte einen Diakonen Ursinus zum Bischof; dieser scheint die Weihe eher als D. empfangen zu haben; die Erbitterung der Parteien führte blutige Metzeleien in den Kirchen herbei (Ammian. Marc. XXVII 3, 11). Die Staatsgewalt nahm für D. Partei; nach einigem Schwanken wurde der Gegencandidat 367 definitiv aus Rom verbannt. Aber eine Versöhnung der Gegner war [2049] nicht erreicht; um 380 wurde auf deren Betrieb D. von einem Juden Isaac angeklagt, ein Capitalverbrechen begangen zu haben, und bis zum Tode des D. hofften seine Feinde, dass ihnen ihr Recht würde (s. Art. Faustinus). Einen Synodalbeschluss zu seinen Gunsten hat D. nicht erwirkt, wohl aber ist er alsbald durch Briefe und die Teilnahme an seinen Synoden factisch im Morgen-und Abendland als der rechtmässige Nachfolger Petri anerkannt worden. Eine Anzahl Briefe von ihm sind uns erhalten, darunter dogmengeschichtlich am wertvollsten die an Paulinus von Antiochien. In besonders intimem Verhältnis stand er zu Hieronymus, mit dem er gern correspondierte, und den er 382 sogar veranlasste, nach Rom zurückzukehren und eine Art von Secretärstelle bei ihm anzunehmen (Hieron. ep. 123, 10). Er hat diesen von ihm bewunderten Gelehrten zu verschiedenen wissenschaftlichen Arbeiten angeregt, darunter die bedeutsamste die Revision der altlateinischen Bibelübersetzung (Hieron. praef. in IV evangel.). Durch Bauten und sorgfältige Feststellung von Märtyrergräbern bezw. Fixierung der Geschichte römischer Heiligen hat er sich um seine Gemeinde verdient gemacht. Da ihm seine kirchlichen Widersacher den Titel auriscalpius matronarum beilegten, dürfte die Constitutio des Kaisers Valentinianus vom J. 370 über die Erbschleichereien der Kleriker ad Damasum, Cod. Theod. XVI 2, 20, kaum ohne allen Zusammenhang mit dem Verhalten des Bischofs erlassen worden sein. Allein D. hat auch direct auf die Entwicklung der christlichen Litteratur Einfluss geübt. Das decretum de libris recipiendis u. s. w., das ihm zugeschrieben worden ist, mag späteren Ursprungs sein (s. Art. Gelasius). Aber D. ist der erste christliche Dichter von Epigrammen. Den Inschriften, die er grossenteils im Dienst seiner vorhin erwähnten kirchlichen Thätigkeit anbringen lassen musste, gab er poetische Form. Mit einem einfachen Beatissimo martyri Ianuario Damasus ep. fecit begnügte er sich nur ausnahmsweise; in einigen Versen, meist Hexametern, selten Distichen, pflegte er die Verdienste derer, deren Gedächtnis er wahren wollte, zu beschreiben. Diese in den Stein wohl mit Hülfe des auch sonst berühmten Schreibers Furius Dionysius Filocalus (s. epigr. 18) eingehauenen Epigramme sind zum grossen Teil durch neuere Ausgrabungen (J. B. de Rossi Inscriptiones christ. urbis Romae I. II 1857ff. 1888) wiederaufgefunden worden; sie sind an dem besonderen Charakter der Buchstaben ohne weiteres erkennbar. Die von D. hier bewährte Kunst ist gering, die Verstösse gegen die Prosodie zahlreich, die Phantasie um die Sprache des Verfassers sind gleich arm; dieselben Wendungen wiederholen sich, und auch die dogmengeschichtliche Bedeutung des Inhalts wird wohl überschätzt. Aber die Zeitgenossen des D. fanden Geschmack an seinen Gedichten; er wurde nachgeahmt, so stark, dass die Sammlungen solcher Inschriften, die man zu Beginn des Mittelalters in Rom herzustellen begann, mehr ps.-damasianische als echte Epigramme von ihm enthalten. Übrigens hat er nicht blos für den Marmor gedichtet; ein paar von seinen ‚Liedern‘, wie das auf David, sind nie eingemeisselt gewesen. Nach Hieron. de vir. ill. 103 und ep. 22, 22 scheint D., dem der Freund
[2050] ein elegans in versibus componendis ingenium nachrühmt, überhaupt mehr geschriftstellert, insbesondere die Jungfräulichkeit versu prosaque gepriesen zu haben. Diese volumina sind aber wie manche seine Inschriften verloren gegangen; originelle Gedanken haben sie schwerlich enthalten. Die Ausgabe der Reliquien des D. bei Migne Patrolog. lat. XIII (epistolae 347ff.; carmina 375ff.; die apokryphen Briefe aus Ps.-Isidor 423ff.; Nachträge 1195–1218) ist nur für die Briefe noch brauchbar; auf Grund von de Rossis Forschungen hat M. Ihm Antholog. lat. supplem. vol. I, Lips. 1895, die Epigramme des D. und die ps.-damasianischen musterhaft herausgegeben und commentiert; dort S. XLIXff. und in Ihms Aufsatz Rh. Mus. L (1895) 191–204 findet man auch die sonstige reichliche Litteratur über D. verzeichnet und berücksichtigt. Vgl. M. Rade Damasus Bischof von Rom, Freibg. i. Br. 1882.