Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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C. Rufus, cos. suff. 45 v. Chr.?
Band IV,2 (1901) S. 18701871
Quintus Curtius Rufus (Historiker) in der Wikipedia
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30) Curtius Rufus. Über seine Abstammung sagt Tacitus (ann. XI 21): de origine Curtii Rufi, quem gladiatore genitum quidam prodidere, neque falsa prompserim et vera exsequi pudet. Im Gefolge des Provinzquaestors kam C., noch unbekannt und in geringer Stellung, nach Africa. Als er sich in den Säulengängen von Hadrumetum einsam erging, soll ihm eine weibliche Gestalt von übermenschlicher Grösse und Schönheit erschienen sein, die ihm zurief, er werde dereinst als Proconsul in die Provinz zurückkehren (nach der Version bei Plinius ep. VII 27, 2, die auch sonst von der Erzählung des Tacitus in Einzelheiten abweicht, bezeichnete sie sich als Africa – d. i. als den Genius der Provinz – und verkündete ihm, er werde als Proconsul sterben). Nach Rom heimgekehrt, erlangte er mit Unterstützung freigebiger Freunde die Quaestur und durch diese den Senatorenstand, später (nach dem Volkstribunat oder der Aedilität) nobiles inter candidatos die Praetur als Candidat des Kaisers Tiberius (Tac. ann. XI 21). Wahrscheinlich unter Claudius bekleidete er den Consulat als suffectus, vielleicht im J. 45, für welches ein Consulnpaar Rufus und Pompeius Silvanus bezeugt ist (Joseph. ant. XX 14, vgl. Klein Fasti cons. z. J.; die Datierung – 28. Juni – ist unsicher, vgl. Niese z. St.). Nach dem Consulat wurde C. Legat in Germania superior; um das J. 48 n. Chr. liess er durch seine Truppen im Land der Mattiaker an der unteren Lahn ein Silberbergwerk anlegen, wofür ihm die Triumphalornamente zuerkannt wurden (Tac. XI 20. 21; Spuren römischen Bergbaues, die in Friedrichssegen, 3 km. vom Rhein, nachgewiesen wurden, führt Dahm Rhein. Jahrb. CI 1897, 117ff. auf die Thätigkeit des C. zurück). In hohem Alter (vgl. Tac. XI 21 longa .. senecta) erfüllte sich sein Los; als Proconsul von Africa ist er, wahrscheinlich zu Beginn von Neros Regierung, in der Provinz gestorben (Tac. XI 20. 21. Plin. ep. VII 27. 2. 3, vgl. Pallu de Lessert Fast. d. prov. Afr. I 135f.). Tacitus urteilt von C., er sei adversus superiores tristi adulatione, adrogans minoribus, inter pares difficilis gewesen, doch rühmt er sein acre ingenium und citiert einen Ausspruch des Kaisers Tiberius, Curtius Rufus videtur mihi ex se natus, der gerade im Munde dieses Kaisers viel besagt. Die Frage, ob C. mit dem Rhetor und Schriftsteller Q. Curtius Rufus (Nr. 31) identisch sei, ist oft erörtert worden (s. Teuffel-Schwabe R. L.-G. II⁵ 711. Schanz R. L.-G. II 2², 204ff. und die dort angeführte Litteratur. vgl. auch u. S. 1871). Als Gründe gegen die [1871] Verselbigung werden angeführt: ein gewisser Freimut des Autors der Alexandergeschichte und seine militärisch unzulänglichen Schlachtbeschreibungen – für beides bietet der rhetorische Charakter der Schrift die Erklärung –, ferner sein Rationalismus, der sich allerdings gegen orientalischen Magier- und Orakelglauben wendet, bei einem Manne, der die Vision von Hadrumetum erlebt haben will, aber doch auffällt. Andererseits wird die Identificierung namentlich durch die Gleichheit des sonst seltenen Namens und wohl auch der Zeit empfohlen; Plinius würde kaum von Curtius Rufus schlechthin reden, hätte es zwei hervorragende Männer dieses Namens gegeben; Tacitus widmet ihm einen besonderen Excurs, der in Fassung und Ausführlichkeit am meisten der Charakteristik Petrons (ann. XVI 18) ähnelt. Die Tendenz der Historia Alexandri – eine Verherrlichung der massvoll gehandhabten monarchischen Gewalt (vgl. Holtzmann Zur Lectüre u. Krit. des C., Gymn.-Progr. Bruchsal 1895) – fügt sich gleichfalls in das Bild des loyalen Reichsbeamten claudischer Zeit. Ein Mann vom Schlage gewöhnlicher römischer Senatoren war der sicher nicht, der Einbildungskraft oder Erfindungsgabe genug besass, um überirdischen Mächten Anteilnahme an seinem Leben zuzuschreiben.

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Band R (1980) S. 92
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30) C. Rufus, cos. suff. (im J. 45 v. Chr.?). (K) IV 2872.