7) Q. Curius, natus haud obscuro loco (Sall. Cat. 23, 1), war Quaestor gewesen (Cic. in tog. cand. b. Ascon. p. 83) und gehörte daher dem Senate an (Sall. Cat. 17, 3. [Q. Cic.] pet. cons. 10), wurde aber wegen seines übelberüchtigten Lebenswandels (vgl. notissimus aleator und den Vers des Calvus bei Ascon. p. 84) von den Censoren aus dem Senat gestossen (Sall. Cat. 23, 1. Appian. bell. civ. II 3; vgl. damnatus bei Ascon. a. O.), jedenfalls von denen des J. 684 = 70, da unter den beiden folgenden Censorencollegien keine Lectio senatus zu stande kam. Er schloss sich der catilinarischen Verschwörung an, brüstete sich aus Eitelkeit seiner Geliebten Fulvia gegenüber mit seinen grossen Hoffnungen, brachte diese, die mit dem Consul Cicero in Verbindung stand, auf die richtige Spur und liess sich schliesslich dazu bestimmen, ein offenes Geständnis abzulegen und die ganze Verschwörung zur Anzeige zu bringen (Sall. Cat. 23, 2–4. 26, 3. 28, 2. Appian. bell. civ. II 3; ausgeschmückt, doch ohne Namen, Diodor. XL 5 [frg. Escor. 35, 2ff. FHG II p. XXVI]). Unter den Mitschuldigen denuncierte er auch Caesar, der dafür veranlasste, dass dem C. die ihm zugesprochene Anklägerbelohnung wieder genommen wurde (Suet. Caes. 17). Vgl. Nr. 1.